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Zinsnow – unseriöse Festgeldanlagen

Immer mehr Anleger suchen nach sicheren und gleichzeitig renditestarken Möglichkeiten, ihr Kapital anzulegen – insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen. Plattformen wie Zinsnow werben mit attraktiven Festgeld- und Tagesgeldangeboten aus ganz Europa, einfacher Abwicklung und hoher Sicherheit durch angebliche Einlagensicherung. Doch: Was auf den ersten Blick seriös wirkt, kann sich bei genauerem Hinsehen als unzulässiges und potenziell betrügerisches Angebot entpuppen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat inzwischen ausdrücklich vor der Website zinsnow.com gewarnt. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber dort Festgeld- und Tagesgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis an – und werben dabei fälschlicherweise mit einer angeblichen BaFin-Aufsicht. Für Anleger ist dies ein klares Warnsignal.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Was Zinsnow verspricht

Auf der Website von Zinsnow wird ausgeführt, man ermögliche den Zugang zu Fest- und Tagesgeldanlagen aus ganz Europa. Anleger sollen zwischen verschiedenen Laufzeiten wählen können – von 3 Monaten bis zu 10 Jahren. Ergänzend wird mit „einfachen Investmentprodukten“ und einer „kostengünstigen Altersvorsorge“ unter der Bezeichnung Zinsnow Pension geworben.

Besonders hervorgehoben wird die angebliche Sicherheit der Anlagen. So heißt es auf der Seite, dass für alle „Kontoguthaben“ – also Fest- und Tagesgelder sowie das Verrechnungskonto – die europäische Einlagensicherung bis 100.000 Euro greifen würde. Darüber hinaus wird betont, dass bei Fondsanlagen (etwa über „Zinsnow Invest“ oder „Zinsnow Pension“) die Investments als Sondervermögen vor einer Insolvenz der Depotbank geschützt seien.

Doch diese Aussagen sind irreführend und falsch. Eine solche Sicherheit besteht nur, wenn tatsächlich eine regulierte und lizensierte Bank die Anlage führt. Bei Zinsnow ist dies jedoch nicht der Fall.

BaFin-Warnung: Kein seriöses Finanzunternehmen

Nach den Feststellungen der BaFin verfügt Zinsnow über keinerlei Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Damit darf das Unternehmen keine Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten oder vermitteln. Dennoch werden auf zinsnow.com genau solche Geschäfte – nämlich Festgeld- und Tagesgeldanlagen mit Rückzahlungsversprechen – beworben.

Das Betreiben solcher Geschäfte ohne entsprechende Lizenz stellt einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz dar und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für Anleger bedeutet das vor allem: Ihre Einlagen sind nicht geschützt, und im Schadensfall ist eine Rückzahlung des Geldes höchst unsicher.

Wer sich auf die Angaben von Zinsnow verlässt und dort investiert, läuft Gefahr, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.

Erfahrungen und Kritik von Anlegern

Viele betroffene Anleger berichten, dass sie Geld auf Konten bekannter Banken überwiesen haben – in der Annahme, dort werde tatsächlich ein Festgeldkonto auf ihren Namen eröffnet. Tatsächlich handelte es sich jedoch häufig um Konten, die von Dritten geführt wurden, ohne dass ein echtes Anlagekonto existierte.

Entscheidend ist hierbei nicht der angegebene Verwendungszweck oder der Name des angeblichen Empfängers, sondern allein die IBAN, auf die das Geld überwiesen wurde. Diese Praxis ist typisch für unseriöse Anbieter, die sich das Vertrauen bekannter Banken oder Finanzbegriffe zunutze machen, um Anleger zu täuschen.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Rechtliche Möglichkeiten für Geschädigte

Wenn Sie über Zinsnow oder ähnliche Plattformen eine vermeintliche Festgeld- oder Tagesgeldanlage getätigt haben und nun Probleme mit der Auszahlung oder Kontaktaufnahme auftreten, sollten Sie zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Bei einem unerlaubten Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften bestehen häufig Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen – etwa nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG.

Wurden Anleger zudem über wesentliche Umstände – wie das Bestehen eines echten Festgeldkontos – getäuscht, kann zusätzlich ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug) bestehen.

Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Vertretung geschädigter Kapitalanleger. Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und begleiten Sie bei Bedarf auch in strafrechtlichen Verfahren.

Fazit: Vorsicht vor Zinsnow – unseriöse Angebote erkennen

Die Warnung der BaFin zeigt deutlich, dass Zinsnow kein seriöser Anbieter von Festgeld- oder Tagesgeldanlagen ist. Anleger sollten Angebote, die mit ungewöhnlich hohen Zinsen oder vermeintlicher Sicherheit werben, stets kritisch hinterfragen.

Falls Sie bereits investiert haben, verlieren Sie keine Zeit: Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann entscheidend sein, um Ihre Chancen auf eine Rückforderung zu sichern.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner – wir beraten Sie kompetent, vertraulich und zielgerichtet.

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