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Xenon Capital Markets – Verdacht auf Betrug

Als auf Kapitalanlagebetrug spezialisierte Anwaltskanzlei beobachten wir fortlaufend neue Online-Handelsplattformen, die mit professionellem Auftritt und hohen Gewinnversprechen um Anleger werben. Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen zu Xenon Capital Markets mit der Domain xenoncapitalsmarket.ltd. Die dort angebotenen Dienstleistungen umfassen unter anderem den Handel mit Kryptowährungen, Differenzkontrakten (CFDs) sowie Währungspaaren im Bereich Forex.

Nach eingehender Prüfung müssen wir Anleger jedoch dringend warnen: Es bestehen gravierende Zweifel an der Seriosität dieses Angebots. Wer bereits investiert hat, sollte seine Erfahrungen sorgfältig prüfen und unverzüglich rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Anwaltliche Beratung

Im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs zeige ich Ihnen auf, welche rechtlichen Optionen Sie gegenüber Xenon Capital Markets haben. Ihre Ansprüche auf Rückerstattung verfolge ich danach mit Nachdruck.

Zweifel an der Seriosität von xenoncapitalsmarket.ltd

Die Website xenoncapitalsmarket.ltd tritt als angeblich „globally regulated“ Broker auf. Nach eigenen Angaben sei Xenon Capital Markets sowohl auf den Seychellen als auch auf Zypern registriert und unterliege einer internationalen Regulierung. Eine belastbare Bestätigung hierfür lässt sich jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand nicht finden.

Gerade im Bereich des Online-Tradings mit CFDs, Forex und Kryptowährungen ist dieses Muster bekannt: Plattformen werben mit angeblichen Lizenzen oder Offshore-Registrierungen, die bei genauer Prüfung entweder nicht existieren oder keinerlei Erlaubnis für den deutschen Markt darstellen. Für Anleger in Deutschland ist entscheidend, ob eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 32 KWG vorliegt. Eine solche Genehmigung besteht bei Xenon Capital Markets nicht.

Das unerlaubte Erbringen von Finanzdienstleistungen ist nach § 54 KWG strafbar. Für geschädigte Anleger können sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben.

Auf der Website werden unter anderem folgende E-Mail-Adressen genannt:

  • support@xenoncapitalsmarket.ltd
  • cryptoloan@xenoncapitalsmarket.ltd

Zudem existiert ein Kontaktformular. Auch dies entspricht einem typischen Muster unseriöser Plattformen: Nach anfänglicher Erreichbarkeit werden Anfragen zu Auszahlungen verzögert oder ignoriert. Teilweise berichten Betroffene von aggressiven Nachforderungen, angeblichen Steuerzahlungen oder „Freischaltungsgebühren“, bevor eine Auszahlung erfolgen könne.

Solche Praktiken sind klassische Anzeichen für Trading-Betrug.

Besonders auffällig ist die angebliche Geschäftsanschrift: „1 Canada Square, 37th Floor, Canary Wharf, London, United Kingdom, E14 5AA“.

Unter dieser Adresse existiert tatsächlich ein Unternehmen mit ähnlichem Namen. Nach derzeitigem Kenntnisstand hat diese reale Gesellschaft jedoch nichts mit der Website xenoncapitalsmarket.ltd zu tun. Vielmehr spricht vieles dafür, dass die Betreiber der Plattform die Firmendaten – einschließlich einer existierenden Unternehmensnummer (11033458) – missbräuchlich verwenden.

Ein solcher Identitäts- oder Firmendatenmissbrauch ist ein starkes Indiz für betrügerisches Vorgehen. Ziel ist es, Anlegern Seriosität vorzutäuschen und Vertrauen zu erschleichen. Für geschädigte Investoren kann dieser Umstand ein wichtiger Ansatzpunkt sein, um Ansprüche gegen die tatsächlichen Hintermänner geltend zu machen.

Warnung der britischen Finanzaufsicht

Besonders brisant ist, dass die Financial Conduct Authority (FCA) bereits eine offizielle Warnung zu Xenon Capital Markets beziehungsweise xenoncapitalsmarket.ltd veröffentlicht hat. Warnmeldungen einer staatlichen Finanzaufsicht sind ein starkes Indiz dafür, dass ein Anbieter nicht reguliert ist und möglicherweise unerlaubt Finanzdienstleistungen erbringt.

Anleger sollten solche Hinweise sehr ernst nehmen. Wer trotz einer bestehenden Warnung investiert hat, sollte seine Erfahrungen nicht als bedauerlichen Einzelfall abtun, sondern prüfen lassen, ob ein Fall von Betrug vorliegt.

Auffällige Domain-Registrierung

Ein weiteres Warnsignal ist das Registrierungsdatum der Domain xenoncapitalsmarket.ltd. Diese wurde erst am 06.11.2024 registriert. Ein derart junges Datum steht im klaren Widerspruch zu den auf der Website suggerierten langjährigen Erfahrungen, angeblichen Erfolgsbilanzen und professionellen Strukturen.

Im Bereich des Trading-Betrugs beobachten wir regelmäßig folgendes Vorgehen: Die Täter registrieren eine neue Domain, erstellen eine professionell wirkende Website, schalten Online-Werbung oder kontaktieren potenzielle Anleger telefonisch. Nach ersten Einzahlungen werden weitere Investitionen gefordert. Sobald Probleme auftreten oder Auszahlungen verlangt werden, brechen die Kontakte ab – und die Plattform verschwindet vom Markt.

Dieses Vorgehen kann den Straftatbestand des Betruges (§ 263 StGB) sowie des Kapitalanlagebetruges (§ 264a StGB) erfüllen.

Kostenloses Ersttelefonat

Während eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgesprächs zeige ich Ihnen auf, welche rechtlichen Maßnahmen gegen Xenon Capital Markets in Betracht kommen. Ihre Forderungen auf Rückzahlung verfolge ich anschließend mit großer Konsequenz.

Keine BaFin-Genehmigung in Deutschland

Für den deutschen Markt ist klar: Wer Bank- oder Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Eine entsprechende Zulassung von Xenon Capital Markets liegt nicht vor.

Anleger, die über xenoncapitalsmarket.ltd investiert haben, könnten daher nicht nur Opfer eines unseriösen, sondern eines unerlaubten Geschäftsmodells geworden sein. Neben strafrechtlichen Konsequenzen für die Betreiber kommen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Betracht.

Was sollten betroffene Anleger tun?

Wer bereits Geld bei Xenon Capital Markets investiert hat, sollte:

  1. Keine weiteren Einzahlungen leisten.
  2. Sämtliche Kommunikation und Zahlungsnachweise sichern.
  3. Keine vermeintlichen „Rettungsangebote“ unbekannter Dritter annehmen.
  4. Unverzüglich spezialisierten Rechtsrat einholen.

Je früher rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, desto größer sind die Chancen, Zahlungsströme nachzuverfolgen und Ansprüche durchzusetzen.

Nach unserer Bewertung sprechen zahlreiche Umstände gegen ein seriöses Investmentangebot. Die fehlende Regulierung, die Warnung der FCA, die junge Domain, die mutmaßlich missbräuchlich verwendeten Firmendaten sowie typische Muster des Online-Trading-Betrugs ergeben ein deutliches Gesamtbild.

Anleger sollten Xenon Capital Markets und die Website xenoncapitalsmarket.ltd links liegenlassen. Wer bereits negative Erfahrungen gemacht hat oder den Verdacht auf Betrug hegt, sollte nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Als erfahrene Kanzlei im Bereich Kapitalanlagebetrug prüfen wir für Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um Ihr investiertes Kapital zurückzufordern. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir unterstützen Sie kompetent und engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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