Wer sich mit dem Gedanken trägt, über eine Onlineplattform in Forex-Geschäfte oder Kryptowährungen zu investieren, stößt möglicherweise auf die Handelsplattform XenitMarkets. Auf den ersten Blick wirkt das Angebot vielversprechend: Die Website wirbt mit einem professionellen Auftritt, umfangreichen Dienstleistungen und einem angeblich exzellenten Kundenservice. Doch der Schein trügt – und Anleger sollten bei XenitMarkets äußerst vorsichtig sein. Nach aktuellen Erkenntnissen bestehen erhebliche Zweifel an der Seriosität des Anbieters. In diesem Beitrag beleuchten wir die Kritikpunkte an XenitMarkets, klären über mögliche Betrugsanzeichen auf und erläutern rechtliche Schritte für geschädigte Anleger.
XenitMarkets stellt sich auf seiner Internetpräsenz (xenitmarkets.com) als engagierter Finanzdienstleister dar, der Anlegern bei wichtigen Investitionsentscheidungen beratend zur Seite steht. Kunden seien für das Unternehmen „von größter Bedeutung“, und es wird ein „reibungsloser Kundenservice“ versprochen. Angeboten werden insbesondere Forex-Geschäfte und der Handel mit Kryptowährungen – zwei besonders risikobehaftete Anlagesegmente, die in der Vergangenheit immer wieder im Zusammenhang mit betrügerischen Plattformen genannt wurden.
Doch bei genauerem Hinsehen häufen sich die Warnsignale. Erste Erfahrungen von Anlegern und eine rechtliche Analyse zeigen: XenitMarkets agiert ohne jede erkennbare behördliche Zulassung.
Sobald ein Anbieter in Deutschland Forex-Geschäfte oder Kryptohandel offeriert, muss er über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügen. Dies ist gesetzlich geregelt, etwa im Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und in der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR).
XenitMarkets verfügt über keine derartige Genehmigung. Damit sind die von der Plattform angebotenen Leistungen in Deutschland unerlaubt. Dies ist ein zentraler Kritikpunkt und ein starkes Indiz dafür, dass Anleger einem betrügerischen Geschäftsmodell aufgesessen sein könnten.
Auch in anderen Ländern ist keine Regulierung nachweisbar: Weder bei der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA, noch bei der US-amerikanischen SEC oder NFA ist XenitMarkets registriert. Die Angabe eines angeblichen SEC-Zertifikats auf der Website ist somit irreführend und möglicherweise gefälscht – ein typischer Trick unseriöser Anbieter, um Vertrauen vorzutäuschen.
Neben dem Fehlen der behördlichen Zulassungen gibt es weitere Hinweise darauf, dass XenitMarkets nicht seriös arbeitet:
Fehlendes Impressum: Auf der Website fehlen gesetzlich vorgeschriebene Informationen wie die Rechtsform des Unternehmens, die Namen der Verantwortlichen oder eine ladungsfähige Anschrift.
Anonymisierungsdienste: Die Betreiber der Website verbergen sich hinter technischen Schutzmechanismen, was eine Kontaktaufnahme oder rechtliche Verfolgung erschwert.
Zweifelhafte Inhalte: Die Behauptung, von der SEC registriert zu sein, ist nicht nur irreführend, sondern schlicht falsch, da diese Behörde keine Forex-Geschäfte reguliert.
Diese Fakten sprechen eine deutliche Sprache. Anleger sollten daher keinesfalls weitere Gelder investieren oder persönliche Daten auf der Plattform hinterlegen.
Wenn Sie bei XenitMarkets investiert haben und nun auf Probleme stoßen – etwa weil Guthaben nicht ausgezahlt wird oder weil Sie den Verdacht haben, getäuscht worden zu sein –, sollten Sie unverzüglich handeln. Die fehlende BaFin-Erlaubnis eröffnet Ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Betreiber der Plattform. Diese können sich insbesondere auf:
§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG (unerlaubte Wertpapierdienstleistung)
Deliktsrechtliche Ansprüche bei arglistiger Täuschung oder Vermögensschädigung
stützen. Auch bei Kryptohandel ohne Genehmigung nach MiCAR bestehen rechtliche Angriffspunkte.
Wichtig ist in jedem Fall: Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser stehen Ihre Chancen, verlorene Gelder zurückzuerlangen oder weitere Schäden zu vermeiden.
Unsere Kanzlei ist auf die Beratung und Vertretung von Opfern betrügerischer Onlinehandelsplattformen spezialisiert. Wir prüfen Ihren konkreten Fall individuell und zeigen Ihnen auf, ob und in welcher Höhe Schadensersatzforderungen bestehen. Zudem helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Wenn Sie Erfahrungen mit XenitMarkets gemacht haben und Zweifel an der Seriosität des Angebots haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie kompetent, vertraulich und engagiert.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.