Plattformen

WhiteBird – Betrugsgefahr

Die Plattform WhiteBird (whitebird-vv.com) wirbt auf ihrer Webseite mit sicheren und maßgeschneiderten Finanzlösungen. Anleger sollen laut eigenen Angaben professionelle Beratung, Vermögensverwaltung sowie lukrative Investitionsstrategien – unter anderem in ETFs, Festgeld- und Tagesgeldanlagen – erhalten. Das Angebot wirkt auf den ersten Blick seriös. Doch bei genauerem Hinsehen ergeben sich erhebliche Zweifel an der Seriosität und Rechtmäßigkeit des Angebots.

Als auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwaltskanzlei möchten wir potenzielle Anleger über die Risiken und rechtlichen Hintergründe aufklären. Denn nach unseren Erfahrungen sind Plattformen wie WhiteBird häufig Teil eines perfiden Anlagebetrugs, der gezielt das Vertrauen von Anlegern ausnutzt. Wenn Sie betroffen sind oder sich unsicher fühlen, bieten wir Ihnen fundierte rechtliche Beratung und effektive Unterstützung.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Haben Sie Probleme mit Ihrer Investition bei WhiteBird und möchten Ihr Geld zurück? Ich helfe Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen und Ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.

Der Schein trügt: Was WhiteBird vorgibt

WhiteBird preist sich als kompetenter Finanzdienstleister an. Auf der Webseite ist von langfristiger Sicherheit, individuell zugeschnittener Beratung und professioneller Vermögensverwaltung die Rede. Anleger sollen die Möglichkeit haben, gezielt und sicher in Festgeld, Tagesgeld oder ETFs zu investieren – Produkte, die allgemein als solide und risikoarm gelten.

Solche Aussagen erwecken Vertrauen, insbesondere bei sicherheitsorientierten Anlegern. Doch unsere Recherchen zeigen: Dieses Vertrauen ist in diesem Fall nicht gerechtfertigt.

Keine Erlaubnis der BaFin – ein zentrales Warnsignal

Ein besonders gravierender Punkt: Nach unseren Erkenntnissen verfügt WhiteBird weder über eine Erlaubnis der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch über eine Lizenz der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Eine solche Erlaubnis wäre zwingend erforderlich, da WhiteBird Tätigkeiten anbietet, die unter das Kreditwesengesetz (KWG) bzw. das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) fallen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Einlagengeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG: Hierbei geht es um die Annahme von Kapital mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung, wie es bei Fest- oder Tagesgeldangeboten üblich ist.

  • Anlageberatung und Vermögensverwaltung gemäß § 2 Abs. 2 WpIG: Diese Dienstleistungen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung erfolgen.

Das Angebot von WhiteBird erfüllt nach Lage der Dinge diese Voraussetzungen – ohne über die notwendige Erlaubnis zu verfügen. Damit agiert WhiteBird rechtswidrig im Sinne des deutschen und österreichischen Finanzrechts.

Zweifel an der Identität und Transparenz

Ein weiterer Punkt, der zur Kritik an WhiteBird führt, ist die fehlende Transparenz. Obwohl im Impressum der Plattform eine WhiteBird Assets GmbH mit angeblichem Gründungsdatum im April 2019 genannt wird, weist die Domain whitebird-vv.com keinerlei Verbindung zu dieser Gesellschaft auf. Vielmehr deutet alles auf einen Identitätsmissbrauch hin. Die Domain wurde erst vor wenigen Monaten registriert – und zwar anonymisiert, sodass die tatsächlichen Betreiber im Verborgenen bleiben.

Auch die Aussage im Impressum, man unterliege keiner speziellen Finanzaufsicht, ist irreführend. Wer Finanzprodukte wie Festgelder oder ETFs anbietet, muss von einer Aufsichtsbehörde wie der BaFin oder der FMA reguliert sein. Dies ist hier nicht der Fall – ein klares Zeichen fehlender Seriosität.

Erfahrungen geschädigter Anleger zeigen, dass Plattformen wie WhiteBird oft mit professionell wirkenden Webseiten und telefonischer Beratung operieren, um Seriosität vorzutäuschen. Anleger überweisen dann Kapital in der Annahme, dass ein Festgeldkonto bei einer etablierten Bank eröffnet wird. Doch das Geld verschwindet häufig auf Konten im Ausland – ohne dass je ein echtes Konto auf den Namen des Anlegers existiert hat.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

Sie haben Schwierigkeiten mit Ihrer Investition bei WhiteBird und möchten Ihr Geld zurück? Ich unterstütze Sie dabei, Ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen und Ihr investiertes Kapital zurückzufordern.

Mögliche rechtliche Schritte

Wenn auch Sie in Festgeld- oder Tagesgeldanlagen über WhiteBird investiert haben und nun keine Auszahlungen erfolgen oder die Kommunikation abbricht, sollten Sie schnell handeln. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatz geltend zu machen – etwa nach:

Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat über 30 Jahre Erfahrung in der Vertretung geschädigter Kapitalanleger und kennt die Vorgehensweisen von betrügerischen Plattformen wie WhiteBird sehr genau. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Beweissicherung als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – zivilrechtlich wie strafrechtlich.

Fazit: Augen auf bei vermeintlich sicheren Geldanlagen

WhiteBird wirbt mit Seriosität, individueller Beratung und sicheren Festgeldangeboten. Doch hinter der Fassade verbergen sich massive rechtliche Mängel, fehlende Zulassungen und mutmaßlicher Identitätsmissbrauch. Anleger sollten äußerste Vorsicht walten lassen.

Wenn Sie betroffen sind oder unsicher, ob Ihre Anlage bei WhiteBird sicher ist, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten, helfen bei der Aufklärung und setzen Ihre Ansprüche durch.

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