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Western Standard – Warnung der AFM

Als Kanzlei, die sich seit vielen Jahren auf die Beratung von Betrugsopfern bei Online-Handelsplattformen, CFD-, Forex- und Kryptobetrug spezialisiert hat, beobachten wir den Markt sehr genau. Immer wieder tauchen Plattformen auf, die mit professionellem Auftreten und hohen Gewinnversprechen um das Vertrauen von Anlegern werben – tatsächlich aber erhebliche Risiken bergen. Ein aktuelles Beispiel ist Western Standard, vor dem die niederländische Finanzaufsicht AFM ausdrücklich warnt.

Western Standard wirbt damit, dass Anleger in Differenzkontrakten (CFDs) auf Aktien oder Rohstoffe handeln können, ebenso im Forex-Bereich und mit Kryptowährungen. Gerade diese Produkte sind besonders anfällig für Missbrauch, da sie komplex sind und Laien kaum beurteilen können, ob die Abwicklung tatsächlich korrekt erfolgt.

Viele Betrugsplattformen nutzen diese Instrumente, um auf dem Bildschirm scheinbare Gewinne zu zeigen, während Ein- und Auszahlungen in Wirklichkeit nicht transparent oder gar nicht existent sind. Spätestens wenn Auszahlungen verzögert oder verweigert werden, melden sich bei uns häufig Mandanten mit bitteren Erfahrungen.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Gerne bespreche ich mit Ihnen in einem ersten, kostenfreien Telefonat, welche rechtlichen Optionen Sie gegenüber Western Standard haben. Mit voller Entschlossenheit unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche.

Warnung der Aufsichtsbehörde: Ernst zu nehmen

Die AFM stuft Western Standard (westernstandard.inc) als sogenannte Boilerroom-Struktur ein. Darunter versteht man organisierte Online-Anlagebetrügereien, bei denen Anleger systematisch zu Einzahlungen gedrängt werden. Solche Warnungen erfolgen nicht leichtfertig. Erfahrungsgemäß werden sie nur ausgesprochen, wenn konkrete Hinweise auf Betrug oder zumindest auf schwerwiegende Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Viele Anleger berichten bereits von negativen Western-Standard-Erfahrungen. Auf der Webseite selbst wird zwar ein seriöser Eindruck vermittelt, doch genau diese Diskrepanz zwischen Außenauftritt und Realität ist typisch für Plattformen, bei denen der Verdacht auf Anlagebetrug besteht. Die Domains westernstandard.inc und westernstandard.me sind daher mit größter Vorsicht zu betrachten.

Keine Erlaubnis der BaFin – ein zentrales Warnsignal

In Deutschland ist klar geregelt: Wer CFD- oder Forex-Geschäfte anbietet, erbringt eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Dafür ist eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingend erforderlich.

Gleiches gilt für Kryptowerte-Dienstleistungen nach der europäischen MiCAR-Verordnung. Auch hier ist eine BaFin-Erlaubnis notwendig, etwa für den Betrieb einer Handelsplattform oder den Handel mit Kryptowährungen.

Nach unseren Recherchen verfügt Western Standard über keinerlei Genehmigung der BaFin. Das allein ist bereits ein starkes Indiz für fehlende Seriosität und ein wesentliches Argument in jeder fundierten Western-Standard-Kritik.

Weitere Anzeichen für mangelnde Seriosität

Neben der fehlenden Regulierung gibt es weitere Punkte, die Anleger stutzig machen sollten:

  • Ein ordnungsgemäßes Impressum ist nicht ersichtlich – ein möglicher Verstoß gegen § 5 DDG.

  • Die Domains westernstandard.inc und westernstandard.me wurden erst am 10.10.2025 registriert. Eine so junge Domain passt nicht zu dem Anspruch, ein etablierter und seriöser Anbieter zu sein.

  • Die verwendete Schweizer Rufnummer fügt sich nicht schlüssig in das Gesamtkonstrukt ein.

All diese Faktoren zusammengenommen sprechen gegen ein seriöses Geschäftsmodell und für ein erhöhtes Betrugsrisiko.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

In einem ersten, für Sie kostenfreien Telefonat erläutere ich Ihnen gerne, welche rechtlichen Schritte gegen Western Standard möglich sind. Anschließend setze ich mich engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche ein.

Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Wer bei Western Standard investiert hat und nun Probleme hat – etwa weil Auszahlungen verweigert werden oder der Kontakt abbricht –, sollte nicht zögern, rechtliche Schritte zu prüfen.

Bei unerlaubt angebotenen CFD- oder Forex-Geschäften kann ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG in Betracht kommen. Beim Handel mit Kryptowährungen ohne BaFin-Lizenz können Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 46 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) bestehen.

Darüber hinaus kommen auch weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Frage, etwa bei Täuschung über die Regulierung, irreführender Werbung oder der Nichtauszahlung von Guthaben.

Unser Fazit: Nicht auf den äußeren Schein vertrauen

Western Standard ist ein weiteres Beispiel dafür, wie professionell gestaltete Webseiten Seriosität vortäuschen, während im Hintergrund erhebliche rechtliche und faktische Probleme bestehen. Die AFM-Warnung, die fehlende BaFin-Erlaubnis und die negativen Erfahrungen von Anlegern sprechen eine klare Sprache.

Wenn Sie selbst bei Western Standard investiert haben oder unsicher sind, ob Sie Opfer eines Online-Trading-Betrugs geworden sind, gilt: Handeln Sie schnell. Je früher rechtliche Schritte geprüft werden, desto besser sind oft die Chancen, Ansprüche durchzusetzen.

Kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner. Wir erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie engagiert bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen – kompetent, erfahren und auf Ihrer Seite.

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