Immer mehr Anleger berichten von negativen Erfahrungen mit Online-Handelsplattformen, die hohe Gewinne im Bereich Forex, CFDs oder Kryptowährungen versprechen. Eine Plattform, die in diesem Zusammenhang zunehmend Aufmerksamkeit erregt, ist WertalmPro mit der Domain wertalmpro.at. Als auf die Beratung von Betrugsopfern spezialisierte Anwaltskanzlei möchten wir im Folgenden eine rechtliche Einordnung vornehmen, auf Risiken hinweisen und unsere Kritik sachlich darstellen. Ziel ist es, Anleger zu sensibilisieren und Betroffenen eine erste Orientierung zu geben.
Nach eigenen Angaben bietet die Handelsplattform WertalmPro unter anderem den Kryptowährungshandel an. Anleger können angeblich über eine Online-Handelsoberfläche verschiedene Finanzinstrumente handeln. Als Kontaktmöglichkeiten werden auf der Webseite die E-Mail-Adressen support@wertalmpro.at und info@wertalmpro.at angegeben. Weitere transparente Informationen über das dahinterstehende Unternehmen sind jedoch nicht oder nur unzureichend auffindbar.
Gerade bei Finanzdienstleistungen ist Transparenz ein entscheidendes Kriterium, um eine Plattform als seriös einstufen zu können. Genau hier zeigen sich bei WertalmPro erhebliche Defizite.
Ein gesetzlich vorgeschriebenes, rechtsverbindliches Impressum, das Angaben zu den vertretungsberechtigten Organen enthält, fehlt vollständig. Ebenso findet sich kein Hinweis darauf, in welchem Unternehmensregister die Betreibergesellschaft eingetragen ist. Für Anleger bedeutet dies ein erhebliches Risiko: Ohne klare Angaben zum Anbieter ist es im Streitfall äußerst schwierig, rechtliche Ansprüche durchzusetzen.
Aus anwaltlicher Sicht ist dies ein klassisches Warnsignal, das häufig bei Plattformen zu beobachten ist, bei denen der Verdacht auf Betrug oder zumindest unseriöses Geschäftsgebaren besteht.
Besonders schwer wiegt die Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 22.12.2025. Darin teilt die FMA ausdrücklich mit, dass der Anbieter von WertalmPro keine Berechtigung besitzt, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Konkret darf WertalmPro die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.
Eine solche öffentliche Warnung einer staatlichen Aufsichtsbehörde ist ein ernstzunehmendes Alarmsignal. Die FMA greift in der Regel nur dann zu diesem Mittel, wenn konkrete Anhaltspunkte für unerlaubte Finanzdienstleistungen vorliegen.
Unabhängig von der FMA-Warnung gilt: WertalmPro verfügt über keine Genehmigung einer Aufsichtsbehörde, Handelsgeschäfte anzubieten. Finanzdienstleister müssen bei einer zuständigen staatlichen Behörde ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Dabei wird geprüft, ob organisatorische, finanzielle und personelle Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Verfahren dient dem Schutz der Anleger.
Seriöse Handelsplattformen benennen transparent:
Bei WertalmPro fehlen sämtliche dieser Angaben. Dies spricht klar gegen die Seriosität des Angebots.
Auch für Anleger in Deutschland ist Vorsicht geboten. Soweit Handelsgeschäfte mit Anlegern in Deutschland durchgeführt werden, handelt WertalmPro unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Es liegt keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Wer ohne BaFin-Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet, handelt rechtswidrig.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die fehlende Regulierung, das nicht vorhandene Impressum, die Warnung der FMA und die fehlende BaFin-Genehmigung sind gewichtige Gründe für erhebliche Kritik an WertalmPro. Anleger sollten sich bewusst sein, dass sie bei solchen Plattformen einem hohen Verlustrisiko ausgesetzt sind.
Wenn Sie bereits Erfahrungen mit WertalmPro gemacht haben, Probleme bei Auszahlungen haben oder den Verdacht haben, Opfer von Betrug geworden zu sein, stehen wir Ihnen als spezialisierte Anwaltskanzlei zur Seite. Wir prüfen Ihren Fall individuell, klären rechtliche Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Ersttelefonat– je früher Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.