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Verdexsteon – Warnung der FCA

Auf der Homepage verdexsteon.com stellt sich die Onlinehandelsplattform als ein Unternehmen vor, das den Handel mit Kryptowährungen und Forex-Geschäften ermöglicht. Zudem wird angepriesen, dass Verdexsteon sich auf die Entwicklung günstiger Finanzierungslösungen konzentriere und das Projekt auf Online-Investitionen basiere. Laut den Betreibern sei der Handel an der Börse sowie im Kryptogeld-Trading möglich und werde von Experten unterstützt. Zudem wird Anlegern suggeriert, dass ihr Geld vollständig versichert sei. Doch wie seriös ist dieses Angebot wirklich?

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Warnung der FCA vor Verdexsteon

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat eine Warnung herausgegeben, dass Verdexsteon keine Erlaubnis besitzt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder Finanzprodukte anzubieten. Eine solche Warnung der FCA ist ein ernstzunehmendes Zeichen dafür, dass Anleger bei Verdexsteon große Vorsicht walten lassen sollten.

Fehlende Genehmigung der BaFin

Auch in Deutschland ist Verdexsteon nicht registriert. Nach unserem Kenntnisstand liegt keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor, die für das Anbieten von Forex-Geschäften oder den Handel mit Kryptowährungen notwendig wäre. Nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) muss ein Anbieter von Wertpapierdienstleistungen eine BaFin-Lizenz besitzen. Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich um ein unreguliertes Unternehmen, was für Anleger erhebliche Risiken mit sich bringt.

Betrugsverdacht und Schadensersatzansprüche

Viele Anleger berichten von negativen Erfahrungen mit verdexsteon. Ein häufiges Problem ist, dass Auszahlungen von Guthaben auf dem Handelskonto verzögert oder gar nicht durchgeführt werden. In einigen Fällen werden zusätzliche Zahlungen, angeblich für Steuern oder Gebühren, verlangt, bevor eine Auszahlung erfolgen könne. Solche Vorgehensweisen sind typische Anzeichen für betrügerische Machenschaften.

Falls Anleger ohne BaFin-Genehmigung erbrachte Wertpapierdienstleistungen in Anspruch genommen haben, kann ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG bestehen. Ebenso sind Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung möglich, wenn Anleger über Risiken oder sonstige Umstände getäuscht wurden.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Rechtliche Hilfe für geschädigte Anleger

Sollten Sie bei Verdexsteon investiert haben und Schwierigkeiten erleben, empfiehlt es sich, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Falls Sie eine Auszahlung nicht erhalten oder Ihnen unter fragwürdigen Vorwänden weitere Einzahlungen abverlangt werden, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Schritte zu prüfen.

Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt Sie engagiert bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Ansprüche zu sichern und sich gegen betrügerische Praktiken zu wehren.

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