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TSA Markets – Betrug möglich

TSA Markets stellt sich auf seiner Webseite als moderne und innovative Handelsplattform vor, die ihren Nutzern Zugang zu einer breiten Palette von Finanzinstrumenten wie Differenzkontrakten (CFDs), Forex und Kryptowährungen ermöglichen will. Mit professionellem Auftreten, großen Versprechungen und der Darstellung als erfahrenes Expertenteam soll bei potenziellen Anlegern Vertrauen geweckt werden. Doch bei genauerer Betrachtung zeigen sich massive Zweifel an der Seriosität des Anbieters.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Ich biete Ihnen gerne eine unverbindliche Ersteinschätzung und prüfe mögliche Ansprüche gegen TSA Markets. Mit Engagement setze ich mich für die Durchsetzung Ihrer Rückforderungen ein – ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören.

Erfahrungen mit TSA Markets – Kritik am Anbieter

Die Darstellung auf der Webseite tsa-markets.com wirkt auf den ersten Blick professionell. Es ist die Rede von einer „soliden Erfolgsbilanz“ und „innovativen Handelslösungen“. Der Anbieter gibt an, Kunden zu fundierten Entscheidungen befähigen zu wollen und sich gleichermaßen an Einsteiger wie fortgeschrittene Trader zu richten. Angeboten werden Investitionen in CFDs auf Rohstoffe oder Indizes, Devisenhandel (Forex) sowie der Handel mit Kryptowährungen.

Doch all diese Aussagen verlieren erheblich an Glaubwürdigkeit, wenn man einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen und die tatsächlichen Rahmenbedingungen von TSA Markets wirft. Erste Zweifel an der Seriosität ergeben sich schon beim Fehlen eines Impressums auf der Webseite – ein klares Indiz dafür, dass hier möglicherweise nicht mit offenen Karten gespielt wird.

Warnung der spanischen Finanzaufsicht (CNMV)

Ein besonders alarmierendes Signal ist die Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde CNMV. Diese Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass TSA Markets nicht in ihrem Register eingetragen ist und keinerlei Berechtigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen besitzt. Wer also über TSA Markets handelt, tut dies ohne den Schutz einer regulierten Finanzaufsicht – ein erhebliches Risiko für Anleger.

Fehlende BaFin-Erlaubnis – ein klarer Gesetzesverstoß

Auch in Deutschland benötigt eine Handelsplattform, die CFDs oder Forex-Geschäfte anbietet, eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das gilt insbesondere, wenn der Anbieter – wie TSA Markets – Dienstleistungen im Rahmen des sogenannten Eigenhandels nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) erbringt.

Für den Handel mit Kryptowährungen gilt Ähnliches: Die neue europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) verlangt eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin für entsprechende Kryptowerte-Dienstleistungen. TSA Markets verfügt über keine dieser notwendigen Genehmigungen – ein klarer Hinweis darauf, dass das Angebot der Plattform in Deutschland unerlaubt und damit rechtswidrig ist.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Täuschung über angebliche Regulierung und Domainregistrierung

Ein weiteres kritisches Detail: Auf der Webseite wird behauptet, TSA Markets sei durch verschiedene internationale Aufsichtsbehörden – darunter auch die BaFin oder die britische Financial Conduct Authority (FCA) – reguliert. Diese Aussagen sind nachweislich falsch. Eine solche Irreführung stellt nicht nur einen Täuschungsversuch dar, sondern kann auch Ansprüche auf Schadensersatz für geschädigte Anleger begründen.

Auch die Webseite von TSA Markets (tsa-markets.com) wurde erst vor wenigen Monaten registriert – ein Zeitraum, der kaum mit der behaupteten langjährigen Erfahrung übereinstimmt. Zudem wurde ein Anonymisierungsdienst verwendet, um die wahren Betreiber der Domain zu verschleiern. Auch das spricht eher für einen Betrug als für ein seriöses Geschäftsmodell.

Rechtliche Möglichkeiten für Anleger

Für Anleger, die bei TSA Markets investiert haben und nun keinen Zugriff mehr auf ihr Guthaben haben oder Schwierigkeiten bei der Auszahlung erleben, bestehen rechtliche Handlungsmöglichkeiten.

Bei einem unerlaubten Anbieten von Finanzdienstleistungen kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG in Betracht. Zusätzlich können weitere Ansprüche wegen Täuschung oder unerlaubter Handlung geltend gemacht werden, wenn z. B. irreführende Aussagen über eine angebliche Regulierung gemacht wurden oder das investierte Kapital nicht mehr zurückgezahlt wird.

Im Fall von Kryptowerte-Dienstleistungen ohne BaFin-Erlaubnis bestehen zudem Ansprüche nach den Vorschriften der MiCAR, insbesondere gegen die verantwortlichen Betreiber der Plattform.

Unser Fazit: Vorsicht vor TSA Markets!

Auch wenn TSA Markets sich selbst als seriöses und professionelles Unternehmen darstellt, sprechen zahlreiche Hinweise für einen möglichen Betrug:

  • Keine Eintragung bei der CNMV oder BaFin

  • Fehlende gesetzliche Erlaubnisse

  • Täuschende Angaben zur Regulierung

  • Keine Transparenz über Betreiber

  • Technisch und rechtlich bedenklicher Webauftritt

Wenn Sie bei TSA Markets investiert haben und nun Zweifel, Probleme oder Verluste erleben, sollten Sie nicht zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Unsere Kanzlei ist auf die Beratung und Vertretung von Betrugsopfern im Zusammenhang mit Online-Trading, CFDs, Forex und Kryptowährungen spezialisiert. Wir prüfen für Sie mögliche Ansprüche und setzen Ihre Rechte konsequent durch – auch gegenüber den Betreibern im Ausland.

Kontaktieren Sie uns für eine erste rechtliche Einschätzung, wenn Sie mit TSA Markets negative Erfahrungen gemacht haben oder Ihr investiertes Kapital in Gefahr ist.

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