Online-Trading erfreut sich seit Jahren wachsender Beliebtheit. Gleichzeitig nimmt jedoch auch die Zahl fragwürdiger Plattformen zu, die Anleger mit hohen Gewinnversprechen und professionell wirkenden Websites ködern. Eine Handelsplattform, die zunehmend ins Visier von Betroffenen und Anwälten geraten ist, nennt sich TRADERBEATFX beziehungsweise TRADERBEAT. Dieser Artikel beleuchtet die Plattform aus rechtlicher Sicht, fasst aktuelle Erfahrungen zusammen und zeigt auf, welche Warnsignale klar auf einen möglichen Betrug hindeuten.
Die Plattform wirbt über die Domain www.traderbeatfx.com, die am 19.04.2021 bei NameCheap, Inc. registriert wurde und zuletzt am 21.06.2025 Änderungen erfuhr. Als Betreibergesellschaft wird eine Firma namens TRADERBEATFX FOREX EXCHANGE LTD angegeben – allerdings ohne jede weitere Information wie Anschrift, Registerdaten oder verantwortliche Personen. Schon hier entsteht ein erster Anlass zur Kritik: Eine Handelsplattform, die mit sensiblen Finanztransaktionen arbeitet, muss klare und überprüfbare Unternehmensangaben bereitstellen.
Der eigentliche Handel erfolgt über die Subdomain app.traderbeatfx.com, auf der Nutzer angeblich Forex-, CFD- und Krypto-Trades ausführen können. Ein Blick auf die Seite zeigt jedoch: Es fehlt jegliche Form der behördlichen Zulassung, Regulierung oder Aufsicht.
Fehlendes Impressum und keine Regulierung – Ein klassisches Merkmal unseriöser Anbieter
Gesetzlich ist eindeutig: Anbieter, die in Deutschland Dienste im Internet bereitstellen, benötigen gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ein ordnungsgemäßes Impressum. Dieses muss unter anderem enthalten:
All das fehlt auf traderbeatfx.com vollständig. Als Kontakt wird lediglich eine einzelne E-Mail-Adresse genannt: info@traderbeatfx.com. Für Anleger ist dies ein gravierendes Warnsignal.
Für Anbieter, die deutschen Anlegern Finanz-, Forex- oder CFD-Dienstleistungen anbieten, gilt zwingend: Sie benötigen eine Zulassung nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG).
TRADERBEATFX besitzt nachweislich keine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ebenso gibt es keinerlei Registrierungsnummer einer ausländischen Aufsichtsbehörde wie der FCA, CySEC oder FINMA.
Damit handelt die Plattform – sofern deutsche Kunden angesprochen werden – unerlaubt und verstößt gegen das KWG. Für Anleger ist das ein wichtiges Indiz dafür, dass es sich nicht um eine seriöse Handelsplattform handelt.
Zahlreiche Betroffene berichten von immer gleichen Abläufen, die sich auch bei TRADERBEATFX wiederfinden. Diese Vorgehensweise entspricht typischen Mustern von Kapitalanlagebetrug gemäß § 263 StGB und § 264a StGB:
Anleger werden mit hohen Gewinnversprechen und angeblichen Expertentipps gelockt.
Über app.traderbeatfx.com können Nutzer mit wenigen Klicks ein Konto eröffnen.
Die Plattform zeigt häufig unrealistische Gewinne, um weitere Einzahlungen zu provozieren.
Unter dem Vorwand, Gewinne freizuschalten, wird immer mehr Kapital eingefordert.
Anleger erhalten ihr Geld nicht. Stattdessen werden erfundene Gebühren oder „lokale Steuern“ verlangt.
Nach wiederholten Auszahlungsanfragen reagiert niemand mehr.
Diese Muster decken sich nahezu vollständig mit den Erfahrungen vieler Geschädigter von TRADERBEATFX.
Die Analyse aller verfügbaren Informationen ergibt ein eindeutiges Bild:
Unter diesen Umständen kann die Plattform nicht als seriös eingestuft werden. Vielmehr sprechen starke Indizien dafür, dass TRADERBEATFX ein systematisch aufgebautes Online-Trading-Konstrukt ist, das Anleger in einen Finanzbetrug verwickeln könnte.
Sind Sie Opfer von TRADERBEATFX geworden? Wir helfen weiter.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Auszahlungen zu erhalten, oder befürchten, auf einen Betrug hereingefallen zu sein, sollten Sie schnell handeln.
Als auf Internetbetrug spezialisierte Kanzlei prüfen wir:
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