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Synthetic Growth – mit Vorsicht zu genießen  

Im Internet kursieren zahlreiche Berichte über Online-Handelsplattformen, die schnelle und hohe Gewinne durch den Handel mit Kryptowährungen, CFDs oder Forex versprechen. Eine dieser Plattformen ist Synthetic Growth (www.synthetic-growths.com), die auf ihrer Webseite vorgibt, Anleger täglich mit 2,5 % Rendite zu belohnen – für 30 Tage am Stück. Wer solche Versprechungen liest, wittert zunächst vielleicht die Chance auf finanzielle Freiheit. Doch Anleger sollten vorsichtig sein: Es mehren sich die Anzeichen, dass es sich bei Synthetic Growth um eine Plattform handelt, bei der erhebliche Zweifel an der Seriosität angebracht sind.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

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Was verspricht Synthetic Growth?

Laut den Angaben auf der Webseite handelt es sich bei Synthetic Growth um eine Investmentgesellschaft mit angeblichem Sitz in England. Die Firma soll am 21. Januar 2018 gegründet worden sein. Anlegern wird nahegelegt, durch Investitionen in Kryptowährungen und Forex-Geschäfte über die Plattform ein passives Einkommen zu generieren. Täglich 2,5 % Rendite über einen Monat hinweg – eine solche Konstanz ist selbst bei erfahrenen institutionellen Investoren unrealistisch. Solche Aussagen sollten bei jedem seriösen Anleger sofort für Skepsis sorgen.

Kritik an fehlender Regulierung

Ein besonders kritischer Punkt ist das Fehlen notwendiger behördlicher Genehmigungen. Wer in Deutschland Forex-Handel oder sonstige Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gleiches gilt für das Angebot von Kryptowerte-Dienstleistungen, das durch die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) geregelt ist.

Doch Synthetic Growth verfügt über keinerlei Lizenz der BaFin – trotz der Tatsache, dass über die Plattform angeblich in Kryptowährungen und Devisen investiert werden kann. Das Betreiben solcher Angebote ohne Lizenz ist nicht nur ordnungswidrig, sondern auch strafbar. Anleger, die Geld investiert haben, könnten daher Anspruch auf Schadensersatz haben.

Warnung der FCA – auch in Großbritannien keine Erlaubnis

Auch die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA hat bereits eine offizielle Warnung zu Synthetic Growth veröffentlicht. Laut FCA besitzt die Plattform keine Zulassung, um in Großbritannien Finanzprodukte anzubieten oder überhaupt Finanzdienstleistungen zu erbringen. Dies widerlegt die auf der Homepage dargestellte Seriosität und stellt die behauptete Gründung in England in ein zweifelhaftes Licht.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Weitere Anzeichen für unseriöses Verhalten

Bei genauerer Betrachtung der Webseite von Synthetic Growth treten weitere Ungereimtheiten zutage:

  • Kein Impressum: Es fehlen grundlegende Pflichtangaben wie ein Impressum oder Angaben zur Rechtsform und den Verantwortlichen.

  • Anonym registrierte Domain: Nach unseren Recherchen wurde die Domain synthetic-growths.com erst im Jahr 2023 registriert – entgegen der Angabe einer Gründung im Jahr 2018.

  • Zweifelhafte Handelsregisterauszüge: Auf der Webseite wird ein vermeintlicher Handelsregisterauszug aus Großbritannien gezeigt. Doch es fehlen wesentliche Details wie eine konkrete Rechtsform oder klare Ansprechpartner.

All dies sind klassische Merkmale für Plattformen, die den Eindruck erwecken wollen, seriös zu sein – es tatsächlich aber nicht sind.

Ihre Möglichkeiten als Anleger – Schadensersatz prüfen lassen

Wer Geld bei Synthetic Growth investiert hat und nun auf Probleme bei der Auszahlung oder Kommunikation stößt, sollte nicht zögern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Bei nicht genehmigten Finanzdienstleistungen bestehen oft Schadensersatzansprüche gegen die Betreiber – insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG.

Darüber hinaus können weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen, etwa wenn Anleger durch falsche Angaben getäuscht oder ihr Guthaben nicht ausbezahlt wurde.

Wenn Sie bei Synthetic Growth investiert haben und nun Zweifel an der Seriosität der Plattform haben oder bereits finanzielle Verluste erlitten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Vertretung von Anlegern spezialisiert, die Opfer von Betrug auf Online-Handelsplattformen geworden sind.

Wir prüfen für Sie:

  • Ob ein Betrug vorliegt

  • Ob die Betreiber der Plattform rechtlich haftbar gemacht werden können

  • Welche Ansprüche Sie auf Schadensersatz geltend machen können

  • Wie die Rückforderung Ihrer Gelder praktisch umgesetzt werden kann

Fazit: Erfahrungen mit Synthetic Growth sollten rechtlich bewertet werden

Die Plattform Synthetic Growth macht große Versprechen, bleibt aber bei der Transparenz und Seriosität deutlich hinter dem zurück, was von einem legalen Anbieter zu erwarten ist. Fehlende Lizenzen, behördliche Warnungen, falsche Angaben zur Firmengründung und eine intransparente Webseitengestaltung sprechen eine deutliche Sprache.

Anleger, die schlechte Erfahrungen mit Synthetic Growth gemacht haben, sollten sich rechtlich beraten lassen.

Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen zur Seite.

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