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Skyvault – Warnung der BaFin

Anleger sollten die Handelsplattform Skyvault und die Website skyvault.ltd dringend meiden. Am 16. Januar 2026 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine ausdrückliche Warnung vor Skyvault. Hintergrund ist der dringende Verdacht eines Krypto-Betrugs, da über die Plattform hochriskante Finanzgeschäfte wie CFDs, Forex und Kryptowährungen angeboten werden, ohne dass eine entsprechende Genehmigung vorliegt.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

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Keine Seriosität und fehlende Regulierung

Nach den Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) benötigt jeder, der in Deutschland gewerblich Finanzdienstleistungen anbietet, eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Ohne diese Erlaubnis sind die Geschäfte illegal. Skyvault verfügt über keinerlei Genehmigungen der BaFin, weder für den Handel mit Differenzkontrakten, noch für Forex- oder Kryptowährungsgeschäfte. Damit bewegen sich Anleger, die über Skyvault investieren, außerhalb des regulierten Finanzmarktes. Das bedeutet konkret: kein aufsichtsrechtlicher Schutz, keine Einlagensicherung und in der Praxis enorme Schwierigkeiten, eingezahlte Gelder zurückzuerhalten.

Die BaFin-Warnung ist daher ein starkes Indiz dafür, dass Einlagen bei Skyvault nicht im Rahmen eines seriösen Broker-Geschäfts verwendet werden, sondern Teil eines möglicherweise betrügerischen Konzepts sein können.

Typische Anzeichen für einen Betrug

Skyvault weist mehrere Warnsignale auf, die auf fehlende Seriosität schließen lassen:

  • Die Domain skyvault.ltd wurde erst im März 2024 registriert und zuletzt im Februar 2025 aktualisiert. Solche neu registrierten Domains werden häufig für Krypto-, Forex- und CFD-Betrug genutzt.

  • Anleger werden mit hohen Renditen und angeblich professionellem Trading gelockt.

  • Erfahrungsberichte von Geschädigten in vergleichbaren Fällen zeigen ein typisches Muster: Kontostände steigen im Dashboard scheinbar stark an, Auszahlungen werden blockiert oder verzögert, und Anleger werden massiv zu weiteren Überweisungen gedrängt. Schließlich bricht der Kontakt ab, und die Website verschwindet.

Solche Erfahrungen deuten regelmäßig auf ein betrügerisches Geschäftsmodell hin – nicht auf einen seriösen Handel mit Kryptowerten.

Fehlendes Impressum und intransparente Strukturen

Seriöse Finanzdienstleister erfüllen strenge Informationspflichten, insbesondere nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Im Impressum müssen vollständige Angaben zum Diensteanbieter vorhanden sein, darunter Rechtsform, ladungsfähige Anschrift und die zuständige Aufsichtsbehörde.

Bei Skyvault sind diese Pflichtangaben unvollständig oder widersprüchlich. Mehrere internationale Adressen, unklare Gesellschaftsformen und fehlende Verantwortliche sind deutliche Warnsignale. Wer sich auf Plattformen ohne prüfbares Impressum einlässt, geht ein hohes Risiko ein.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Rechtliche Möglichkeiten für Anleger

Wer bereits Gelder bei Skyvault investiert hat, sollte die rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen kann Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG auslösen. Gleiches gilt für den Handel mit Kryptowährungen ohne Lizenz der BaFin (§ 46 KMAG).

Darüber hinaus können Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen, wenn Guthaben nicht ausgezahlt wird oder Anleger über die Regulierung durch eine Aufsichtsbehörde getäuscht wurden. Geschädigte Anleger können diese Ansprüche gegen die Betreibergesellschaft von Skyvault und deren Verantwortliche geltend machen.

Fazit

Da Betrugsfälle im Online-Trading häufig komplex sind, ist professionelle anwaltliche Unterstützung entscheidend. Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die rechtliche Betreuung von Opfern von Internethandelsplattformen, CFDs, Forex- und Krypto-Betrug spezialisiert. Wir helfen Ihnen, Schadensersatzansprüche zu prüfen und konsequent durchzusetzen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie bei Skyvault investiert haben oder ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Wir erörtern Ihre rechtlichen Möglichkeiten, unterstützen bei der Dokumentation der Vorgänge und setzen uns aktiv für die Rückführung Ihrer Gelder ein.

Skyvault und die Website skyvault.ltd zeigen alle typischen Anzeichen eines betrügerischen Geschäftsmodells: fehlende BaFin-Erlaubnis, intransparente Strukturen, aggressive Werbung und wiederholte Berichte von Anlegern über Blockaden bei Auszahlungen. Die BaFin-Warnung vom 16.01.2026 sollte von allen Anlegern ernst genommen werden. Wer sich auf solche Plattformen einlässt, setzt sein Kapital einem hohen Risiko aus und bewegt sich außerhalb des regulierten Finanzmarktes.

Unsere Empfehlung: Meiden Sie Skyvault und suchen Sie frühzeitig professionelle Beratung, um Ihre Rechte durchzusetzen und mögliche Schadensersatzansprüche zu realisieren. Gerne können Sie uns kontaktieren. 

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