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SkyGateHolding – Was Anleger jetzt wissen sollten

Als auf Betrugsfälle im Online-Handel spezialisierte Anwaltskanzlei befassen wir uns täglich mit Plattformen aus den Bereichen Kryptowährungen, Forex und CFDs. Ein aktueller Fall, der uns vermehrt in der Beratungspraxis begegnet, ist die Handelsplattform SkyGateHolding mit der Domain skygateholding.uk. Viele Mandanten schildern negative Erfahrungen, die Anlass zu deutlicher Kritik geben. In diesem Beitrag möchten wir aufklären, mögliche Betrugsmerkmale einordnen und erläutern, woran man erkennt, ob eine Plattform seriös ist – oder eben nicht.

Anwaltliche Beratung

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Was bietet SkyGateHolding an?

Nach eigenen Angaben bietet SkyGateHolding unter anderem den Handel mit Kryptowährungen und Differenzkontrakten (CFDs) an. Diese Produkte sind hochspekulativ und mit erheblichen Risiken verbunden. Gerade deshalb ist es entscheidend, dass der Anbieter über eine gültige Genehmigung einer zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügt. Nur so ist sichergestellt, dass der Plattformbetreiber bestimmten Mindeststandards unterliegt, etwa in Bezug auf Kundenschutz, Transparenz und Trennung von Kundengeldern.

Als Kontaktmöglichkeiten nennt SkyGateHolding die E-Mail-Adresse support@skygateholding.uk sowie die postalische Anschrift: 1 ELMSHADES, EASTBOURNE ROAD, LINGFIELD, ENGLAND, RH7 6LQ. Als Betreibergesellschaft wird eine Firma mit dem Namen CONSULT LOGIC LTD angegeben.

Überprüfung der Angaben – erste Warnsignale

Wer die angegebene Adresse überprüft, stellt fest, dass sich dort keine Niederlassung der SkyGateHolding befindet. Solche Unstimmigkeiten sind ein klassisches Warnsignal. Seriöse Handelsplattformen legen großen Wert auf Transparenz und korrekte Unternehmensangaben. Falsche oder irreführende Adressen deuten häufig darauf hin, dass sich der Anbieter der rechtlichen Verantwortung entziehen will.

Ein weiterer zentraler Punkt: SkyGateHolding verfügt über keine bekannte Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde, um Finanz- oder Wertpapiergeschäfte anzubieten. Finanzdienstleister müssen bei einer zuständigen Behörde – etwa der BaFin in Deutschland oder der FCA im Vereinigten Königreich – eine Erlaubnis beantragen. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens wird geprüft, ob das Unternehmen zuverlässig ist, über ausreichendes Kapital verfügt und die gesetzlichen Vorgaben einhält. Dieses Verfahren dient dem Schutz der Anleger.

Eine seriöse Handelsplattform benennt:

  • die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde
  • die Registrierungs- oder Lizenznummer, unter der sie geführt wird
  • klare und überprüfbare Unternehmensangaben (Name, Adresse, Geschäftsführer)

All diese Angaben fehlen im Fall von SkyGateHolding. Das ist ein wesentliches Kriterium in der Kritik an diesem Anbieter. Wer hier investiert, tut dies ohne den Schutz, den eine regulierte Plattform bieten müsste.

In unserer Kanzlei berichten Mandanten immer wieder von ähnlichen Mustern:
Anfangs werden schnelle Gewinne suggeriert, es folgen Nachschussforderungen, Probleme bei Auszahlungen oder gar vollständiger Kontaktabbruch. Solche Erfahrungen sind typisch für viele Betrugsmodelle im Bereich Forex-, CFD- und Kryptohandel. Häufig werden Anleger durch professionell wirkende Webseiten und geschulte „Berater“ in Sicherheit gewogen.

Offizielle Warnung einer Aufsichtsbehörde

Besonders gravierend ist, dass es eine Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.12.2025 gibt. Darin heißt es, dass der Anbieter nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Solche Warnmeldungen sind ernst zu nehmen. Sie bedeuten, dass die Behörde konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Anbieter ohne Erlaubnis tätig ist.

Unabhängig davon gilt: Weder SkyGateHolding noch die Betreibergesellschaft CONSULT LOGIC LTD verfügen über eine Genehmigung einer Aufsichtsbehörde, Handelsgeschäfte über diese Plattform anzubieten.

Kostenloses Ersttelefonat

Während eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgesprächs zeige ich Ihnen auf, welche rechtlichen Maßnahmen gegen SkyGateHolding in Betracht kommen. Ihre Forderungen auf Rückzahlung verfolge ich anschließend mit großer Konsequenz.

Rechtslage in Deutschland

Soweit SkyGateHolding Handelsgeschäfte mit Anlegern in Deutschland durchführt oder anbietet, handelt die Plattform unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG). In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Für SkyGateHolding liegt keine Genehmigung der BaFin vor.

Das bedeutet: Angebote an deutsche Anleger sind rechtswidrig. Kommt es zu Verlusten, können sich daraus zivilrechtliche und unter Umständen auch strafrechtliche Ansprüche ergeben.

Fazit: Vorsicht bei SkyGateHolding

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die vorliegenden Informationen sprechen klar gegen die Seriosität von SkyGateHolding. Fehlende Genehmigungen, eine offizielle Warnung der Aufsichtsbehörde, unklare Unternehmensangaben und widersprüchliche Adressdaten sind starke Indizien für ein hohes Betrugsrisiko.

Unsere Empfehlung

Wenn Sie Erfahrungen mit SkyGateHolding gemacht haben – insbesondere negative – oder den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollten Sie nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen. Je früher gehandelt wird, desto größer sind die Chancen, Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls Gelder zurückzufordern.

Als auf die Beratung von Betrugsopfern im Online-Handel spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützen wir Sie kompetent, diskret und engagiert.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Ersttelefonat. Gemeinsam klären wir, welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.

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