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Shares Hub – Vorsicht vor Betrug!

Shares Hub ist eine Online-Handelsplattform, die Anlegern den Handel mit Forex, Differenzkontrakten (CFDs) und Kryptowährungen ermöglicht.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Sind Sie Opfer von Betrug durch Shares Hub geworden? Haben Sie Schwierigkeiten, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Lassen Sie sich nicht länger von zweifelhaften Finanzberatern hinhalten. Kontaktieren Sie uns für eine anwaltliche Beratung!

Geschichte der Plattform Shares Hub

Auf ihrer Website wirbt das Unternehmen mit dem Zugang zu den beliebtesten Finanzmärkten, erstklassigen Dienstleistungen und einer sicheren, einfachen und schnellen Handelsumgebung. Ein Team aus professionellen Finanzexperten habe das ideale Arsenal an Tools und Trading-Instrumenten zusammengestellt, um fundierte und dennoch leicht zu handhabende Trades auf verschiedenen Märkten durchzuführen.

Warnung der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat jedoch eine Warnung veröffentlicht, in der sie vor Anlagen bei Shares Hub warnt. Laut BaFin bietet Shares Hub Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Mangelnde Seriosität von Shares Hub

Fehlende Genehmigung

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handelt es sich beim Angebot von CFDs und Forex-Geschäften um eine Wertpapierdienstleistung. Eine solche Dienstleistung erfordert eine Genehmigung der BaFin. Dies gilt auch für den Handel mit Kryptowährungen, der ebenfalls als Wertpapierdienstleistung eingestuft werden kann. Shares Hub verfügt jedoch nicht über die notwendige Erlaubnis der BaFin, was ernsthafte Zweifel an der Seriosität der Plattform aufwirft.

Fehlendes Impressum

Ein weiteres Zeichen mangelnder Seriosität ist das Fehlen eines Impressums auf der Webseite von Shares Hub. Nach deutschem Recht ist ein Impressum zwingend erforderlich, um die Betreibergesellschaft und deren Verantwortliche offenzulegen. Ohne diese Informationen ist es für Investoren unmöglich zu beurteilen, wer hinter der Plattform steht, was zusätzliche Risiken birgt.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

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Das können geschädigte Anleger tun

Schadensersatzansprüche

Beim unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen können sich für Anleger Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG ergeben. Dies bedeutet, dass Anleger, die finanzielle Verluste erleiden, möglicherweise Anspruch auf Entschädigung haben.

Probleme bei Auszahlungen

Sollten Anleger Schwierigkeiten haben, Auszahlungen von Shares Hub zu erhalten, oder sollten Auszahlungen von weiteren Einzahlungen abhängig gemacht werden, kommen auch andere Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung in Betracht.

Falls Sie Probleme mit Shares Hub haben oder Zweifel an der Seriosität der Plattform bestehen, ist es ratsam, schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner beantwortet Fragen von Investoren zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt Sie bei der Realisierung Ihrer Ansprüche.

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