Plattformen

Rossi Finanz AG – unseriöse Festgeldangebote

Festgeld und Tagesgeld gelten grundsätzlich als sichere Anlageformen. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit suchen viele Menschen nach Möglichkeiten, ihr Kapital risikolos zu parken und dabei zumindest eine kleine Rendite zu erzielen. In diesem Zusammenhang treten jedoch vermehrt dubiose Anbieter auf, die mit angeblich seriösen und langjährig etablierten Plattformen um das Vertrauen der Anleger werben. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Plattform rossi-finanz.com, die unter dem Namen Rossi Finanz AG auftritt.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

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Was verspricht die Rossi Finanz AG?

Die Webseite von rossi-finanz.com vermittelt den Eindruck, es handele sich um ein seit über 29 Jahren bestehendes, etabliertes Finanzunternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz. Angeboten werden dort unter anderem Festgeld- und Tagesgeldanlagen, die als sicher, flexibel und kundenfreundlich beschrieben werden. Außerdem stellt die Plattform in Aussicht, individuelle Anlageberatung und Vermögensverwaltung anzubieten.

Viele Anleger berichten in ihren Erfahrungen, dass sie sich durch die professionell wirkende Internetseite und die Versprechungen von hoher Sicherheit und Rendite zu einer Kapitalanlage bei Rossi Finanz AG verleiten ließen.

Doch hinter der vermeintlich seriösen Fassade verbergen sich zahlreiche Ungereimtheiten – und der Verdacht auf Betrug.

Warnzeichen und Kritikpunkte

Ein besonders kritischer Punkt: Nach unseren Recherchen verfügt die Rossi Finanz AG über keinerlei Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht BaFin, um Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anzubieten. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) bzw. das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), sofern Einlagen angenommen oder Anlageberatung betrieben wird.

Ein weiteres Warnsignal betrifft das Impressum der Webseite. Dort wird zwar eine Adresse in München genannt, doch unter dieser ist niemand der Rossi Finanz AG tatsächlich erreichbar. Ebenso führt die angegebene Handelsregisternummer nicht zu einer registrierten Aktiengesellschaft, sondern lediglich zu einem Einzelunternehmen in der Schweiz, das nachweislich keinen Bezug zur Plattform hat. Hier liegt nach unserer Einschätzung ein eindeutiger Fall von Identitätsmissbrauch vor.

Zudem wurde die Domain rossi-finanz.com erst vor wenigen Monaten registriert, was klar im Widerspruch zu der behaupteten 29-jährigen Unternehmensgeschichte steht. Auch die Verwendung eines Anonymisierungsdienstes zur Domainregistrierung deutet auf den Versuch hin, die Identität der tatsächlichen Betreiber zu verschleiern.

Betrug bei Festgeld- und Tagesgeldanlagen

Ein häufiger Betrugsmechanismus in solchen Fällen ist folgender: Anleger überweisen Geld im guten Glauben auf ein Konto bei einer renommierten Bank, in der Annahme, dort werde auf ihren Namen ein Festgeld- oder Tagesgeldkonto geführt. Tatsächlich aber läuft das Konto auf Dritte – oftmals auf den Namen der Plattformbetreiber oder mit diesen verbundenen Personen.

Wichtig ist: Nicht der Empfängername, sondern die IBAN ist bei der Überweisung entscheidend. Wer also glaubt, sein Geld sei sicher bei einer bekannten Bank hinterlegt, kann bitter enttäuscht werden – das Kapital landet womöglich direkt in den Händen von Betrügern.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

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Was können geschädigte Anleger tun?

Wenn Sie Kapital bei der Rossi Finanz AG – insbesondere für ein vermeintliches Festgeld, Tagesgeld oder eine Festzinsanlage – angelegt haben und nun keinen Zugriff mehr auf Ihr Geld haben oder keine Rückzahlung erfolgt, sollten Sie sofort anwaltlichen Rat einholen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und vertritt bundesweit Anleger, die Opfer solcher betrügerischer Anlageangebote wurden. Wir verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Kapitalanlagebetrug.

In Fällen, in denen Anbieter ohne BaFin-Erlaubnis tätig werden, können geschädigten Anlegern Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen. Wurde ein Anleger zudem über das Bestehen eines Bankkontos oder die Sicherheit der Anlage getäuscht, sind Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug) möglich.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie auch bei der Beweissicherung, der Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und bei der Vorbereitung strafrechtlicher Schritte gegen die Verantwortlichen.

Fazit: Hände weg von Rossi Finanz AG

Auch wenn Festgeld und Tagesgeld als sichere Anlageformen gelten, sollten Anleger immer die Seriosität des Anbieters sorgfältig prüfen. Im Fall der Rossi Finanz AG sprechen zahlreiche Indizien dafür, dass es sich um ein unseriöses Angebot handelt, das lediglich den Anschein von Sicherheit erweckt.

Wer Geld verloren hat oder Zweifel an der Sicherheit seiner Anlage bei Rossi Finanz AG hat, sollte nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam analysieren wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie auf dem Weg zur Rückgewinnung Ihres Kapitals.

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