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Richfield Invest – Betrug möglich

Wer nach attraktiven Zinsen für Festgeld oder Tagesgeld sucht, stößt im Internet auf eine Vielzahl von Plattformen. Eine dieser Seiten ist die Richfield Invest SA, die sich selbst als führender europäischer Vermögensverwalter präsentiert. Neben der klassischen Vermögensverwaltung und Anlageberatung werden insbesondere auch Festgeld- und Tagesgeldanlagen angeboten – mit vermeintlich sicheren und lukrativen Konditionen.

Doch bei genauerem Hinsehen zeigen sich massive Zweifel an der Seriosität des Angebots. Die BaFin hat ausdrücklich vor den Websites richfield-invest.com und richfieldinvest.com gewarnt. Anleger, die über eine Geldanlage bei Richfield Invest nachdenken, sollten deshalb äußerste Vorsicht walten lassen.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Investition bei Richfield Invest und möchten Ihr Geld zurückerhalten? Ich unterstütze Sie dabei, Ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen und Ihr investiertes Kapital zurückzufordern.

Fehlende Erlaubnis der BaFin

Nach den Erkenntnissen der BaFin bietet Richfield Invest SA mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main unerlaubt Festgeldanlagen und Anlageberatung an. Für beides wäre nach dem deutschen Recht eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin erforderlich.

  • Fest- und Tagesgelder können ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft darstellen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG). Entscheidend ist, dass Anlegern eine unbedingte Rückzahlung des eingezahlten Kapitals zugesichert wird.

  • Auch die Anlageberatung ist erlaubnispflichtig (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG).

Richfield Invest verfügt jedoch nachweislich über keinerlei Lizenz der BaFin. Die auf der Website verbreitete Behauptung, man werde sowohl von der BaFin als auch von der Schweizer Finma beaufsichtigt, ist schlichtweg falsch.

Zweifel an der Glaubwürdigkeit

Neben der fehlenden Erlaubnis gibt es zahlreiche weitere Anhaltspunkte, die gegen eine seriöse Geschäftstätigkeit sprechen:

  • Domain-Registrierungen: Die beiden Domains richfield-invest.com (04.07.2025) und richfieldinvest.com (19.06.2025) wurden erst kürzlich registriert. Gleichzeitig behauptet die Plattform, bereits seit 1971 zu existieren. Ein klarer Widerspruch.

  • Identitätsmissbrauch: Richfield Invest gibt vor, unter dem Namen „Richfield Invest SA“ eingetragen zu sein. Die angebliche Handelsregisternummer gehört jedoch tatsächlich einer völlig anderen, seriösen Schweizer Gesellschaft namens „Richfield Family Office SA“ im Kanton Tessin. Es spricht vieles dafür, dass deren Identität für betrügerische Zwecke missbraucht wird.

  • Falsche Kontaktangaben: Zwar nennt die Website eine deutsche Telefonnummer und eine Adresse in Frankfurt am Main. Vor Ort fühlt sich jedoch niemand für Richfield Invest verantwortlich.

All dies sind deutliche Warnsignale. Anlegerberichte und Kritik im Internet zeigen bereits erste Fälle, in denen überwiesene Gelder nicht wie erwartet angelegt wurden.

Wie Anleger getäuscht werden können

Die Masche funktioniert häufig so: Anleger überweisen Kapital auf ein Konto bei einer bekannten Bank – in der Annahme, dass dort ein Fest- oder Tagesgeldkonto auf ihren Namen eröffnet wird. In Wahrheit existiert ein solches Konto nicht. Entscheidend ist die IBAN, nicht die Angabe im Verwendungszweck. Das Geld fließt also nicht in eine echte Anlage, sondern verschwindet auf fremden Konten.

Damit erfüllt ein solches Vorgehen nicht nur den Tatbestand eines unerlaubten Bankgeschäfts, sondern kann auch als Betrug (§ 263 StGB) einzustufen sein.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Investition bei Richfield Invest und möchten Ihr Geld zurückerhalten? Ich unterstütze Sie dabei, Ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen und Ihr investiertes Kapital zurückzufordern.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Sollten Sie bereits bei Richfield Invest investiert haben und nun Probleme feststellen, gilt: Handeln Sie schnell. Je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto größer sind die Chancen, Ihr Geld zurückzuerhalten.

Mögliche Ansprüche für Anleger:

  • Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG, wenn unerlaubte Wertpapierdienstleistungen betrieben wurden.

  • Schadensersatzansprüche wegen Betrugs (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB), falls Sie über die tatsächliche Anlageform getäuscht worden sind.

Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Vertretung geschädigter Kapitalanleger. Wir unterstützen Sie bei:

  • der schnellen Beweissicherung,

  • der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Verantwortlichen,

  • sowie bei der Einleitung strafrechtlicher Schritte.

Fazit: Vorsicht bei Richfield Invest

Die Warnungen der BaFin, die widersprüchlichen Unternehmensangaben und die Hinweise auf Identitätsmissbrauch sprechen eine klare Sprache: Bei Richfield Invest ist äußerste Vorsicht geboten. Wer hier Geld in Festgeld oder Tagesgeld investiert, läuft Gefahr, Opfer eines Betrugs zu werden.

Wenn Sie bereits investiert haben oder unsicher sind, ob Sie einem unseriösen Anbieter aufgesessen sind, nehmen Sie umgehend rechtliche Beratung in Anspruch. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Situation und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die besten Schritte zur Schadensbegrenzung.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Ersttelefonat.

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