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Priva AG – unseriöse Angebote?

Die vermeintliche Investmentgesellschaft Priva AG, erreichbar unter privaag.com, wirbt mit exklusiven Investmentplänen, individuellen Strategien und hoher Rendite im Handel mit Aktien, Forex und sogar Festgeldanlagen. Auf den ersten Blick wirkt das Angebot professionell – doch bei genauerer Betrachtung zeigen sich erhebliche Zweifel an der Seriosität der Plattform.

In diesem Artikel beleuchten wir die Erfahrungen, die uns von betroffenen Anlegern geschildert wurden, zeigen kritische Punkte im Geschäftsmodell auf und geben Hinweise, wie sich Betroffene gegen Betrug wehren und mögliche Schadensersatzansprüche durchsetzen können.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

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Was bietet die Priva AG an?

Laut eigener Darstellung ist die Priva AG ein weltweit tätiges Investmenthaus. Angeboten werden insbesondere:

Die Plattform verspricht individuelle Investmentpläne und maximierte Gewinne durch optimal genutzte Kapitalmarktchancen. Doch wie viel Substanz steckt wirklich hinter diesen vollmundigen Aussagen?

Fehlende Genehmigungen – ein deutliches Warnsignal

Ein besonders gravierender Punkt: Die Priva AG verfügt weder über eine Erlaubnis der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch über eine Zulassung durch die schweizerische FINMA – trotz angeblicher Adresse in Zürich.

Was bedeutet das konkret?

  • Für Forex-Handel und Aktiengeschäfte ist eine Lizenz der BaFin zwingend erforderlich (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG).

  • Auch das Angebot von Festgeldern kann unter das Kreditwesengesetz (KWG) fallen, sofern eine Rückzahlung garantiert wird – was eine Banklizenz erfordert.

Die Betreiber der Webseite privaag.com verstoßen somit nach derzeitiger Einschätzung gegen gesetzliche Vorgaben. Wer solche Dienste ohne Genehmigung anbietet, handelt rechtswidrig – und das kann weitreichende Folgen für Anleger haben.

Weitere Anzeichen für unseriöses Geschäftsgebaren

Neben den fehlenden Lizenzen deuten auch andere Aspekte auf ein nicht seriöses Angebot hin:

  • Die Domain privaag.com wurde erst im Januar 2025 registriert – ein sehr junges Alter für ein angeblich „global tätiges“ Finanzunternehmen.

  • Es wurde ein Anonymisierungsdienst bei der Domain-Registrierung genutzt – die tatsächlichen Betreiber wollen offenbar nicht erkannt werden.

  • Im Impressum wird eine Firma namens „Priva-Corp Advisors AG“ genannt, ansässig in Zürich. Tatsächlich gibt es zwar eine „Priva-Corp Advisors Ltd.“ – diese ist von der FINMA reguliert. Es spricht jedoch vieles dafür, dass der Name missbräuchlich verwendet wird, um Vertrauen zu erwecken.

All diese Punkte lassen den Verdacht zu, dass es sich bei dem Angebot nicht um ein seriöses Finanzdienstleistungsunternehmen handelt – sondern um eine Plattform, die gezielt Anleger täuscht und schädigt.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Was sagen Betroffene? Unsere Erfahrungen aus der Praxis

Mandanten berichten uns regelmäßig von ähnlichen Mustern:

  • Einfache Einzahlungsmöglichkeiten, oft über Banküberweisung oder Kryptowährungen

  • Anfangs scheinbare Gewinne, dargestellt im Online-Portal

  • Schwierigkeiten bei der Auszahlung von Guthaben

  • Plötzlicher Kontaktabbruch oder aggressive Nachforderungen, z. B. in Form von angeblichen Steuern oder Gebühren

Wenn Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sind Sie nicht allein – und Sie sollten sich dringend rechtlich beraten lassen.

Betrug? Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Wenn auch Sie bei der Priva AG investiert haben und nun auf Probleme stoßen – etwa bei der Auszahlung oder wenn Sie Zweifel an der Seriosität haben –, zögern Sie nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Anleger, die der Priva AG Kapital anvertraut haben, könnten Anspruch auf Schadensersatz haben. Dafür kommen insbesondere folgende Rechtsgrundlagen in Betracht:

  • § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 WpIG: Unerlaubtes Betreiben von Wertpapierdienstleistungen

  • § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB: Betrug, wenn Anleger getäuscht wurden

  • Weitere Ansprüche wegen unerlaubter Handlung, insbesondere bei falschen Versprechungen oder verweigerter Auszahlung

Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto besser sind die Erfolgsaussichten, verlorene Gelder zurückzuholen oder Konten zu sichern.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf Fälle von Kapitalanlagebetrug, insbesondere im Bereich CFDs, Forex, Kryptobetrug und unseriöse Online-Handelsplattformen, spezialisiert. Wir prüfen Ihre Ansprüche, bewerten die Erfolgsaussichten und setzen Ihre Rechte mit Nachdruck durch.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung – diskret und kompetent.

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