Die Handelsplattform PGM (pgmus.net) wirbt auf ihrer Webseite mit innovativen Funktionen und modernster Technologie – doch bei näherer Betrachtung zeigen sich erhebliche Zweifel an der Seriosität des Angebots. Als auf Kapitalanlagebetrug spezialisierte Anwaltskanzlei informieren wir über Risiken, Erfahrungen, Kritik und mögliche rechtliche Schritte.
Auf pgmus.net wird damit geworben, eine „Plattform der nächsten Generation“ zu sein. Anlegern werden zahlreiche Funktionen in Aussicht gestellt, darunter eine intuitive Benutzeroberfläche, umfangreiche Charting-Tools, Trading direkt über Charts, leistungsstarke Analyseinstrumente sowie Aktien-Screener. Darüber hinaus wird betont, dass der Erfolg der Plattform eng mit dem Erfolg der Kunden verbunden sei.
Solche Aussagen sind in der Branche nicht ungewöhnlich, sollten jedoch kritisch hinterfragt werden – insbesondere dann, wenn weitere Warnsignale vorliegen.
Die Plattform bietet angeblich den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs), Forex (Devisenhandel) sowie binären Optionen an. Diese Finanzprodukte sind hochspekulativ und bergen ein erhebliches Verlustrisiko. Zahlreiche Anleger berichten bei vergleichbaren Plattformen über negative Erfahrungen, insbesondere wenn keine wirksame Regulierung vorhanden ist.
Ein besonders kritischer Punkt ist die fehlende Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Das Angebot von CFD- und Forex-Handel sowie binären Optionen stellt eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung dar. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handelt es sich um Eigenhandel, für den eine entsprechende Lizenz erforderlich ist.
PGM verfügt jedoch über keinerlei Genehmigung der BaFin.
Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass die Plattform nicht seriös arbeitet und möglicherweise unerlaubte Finanzdienstleistungen anbietet.
Neben der fehlenden Regulierung gibt es weitere Aspekte, die Anlass zur Kritik geben:
So wird auf der Webseite zwar eine Adresse in Großbritannien angegeben, jedoch liegt – soweit ersichtlich – keine Erlaubnis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) vor.
Darüber hinaus fehlt ein Impressum mit Angaben zu den verantwortlichen Personen oder der Betreibergesellschaft. Auch eine klare Rechtsform wird nicht genannt.
Besonders auffällig ist zudem, dass ein Anonymisierungsdienst genutzt wurde, um die Identität der tatsächlichen Betreiber zu verschleiern. Dies erschwert die rechtliche Verfolgung erheblich und ist ein typisches Merkmal unseriöser Anbieter.
Hinzu kommt ein Widerspruch bei den Zeitangaben: Während auf der Webseite von einer langjährigen Unternehmenshistorie und einer Gründung im Jahr 2010 die Rede ist, wurde die Domain tatsächlich erst im Oktober 2025 registriert.
Diese Umstände sprechen deutlich gegen die Seriosität und sind typische Anzeichen für möglichen Betrug.
Wenn Anleger bei PGM investiert haben und Probleme auftreten – etwa wenn Auszahlungen verweigert werden – sollten die rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden.
Beim unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen können Schadensersatzansprüche bestehen, insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG.
Darüber hinaus kommen auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht, etwa wenn Anleger über wesentliche Umstände getäuscht wurden oder eine angebliche Regulierung vorgetäuscht wurde.
Aus anwaltlicher Sicht ist schnelles Handeln entscheidend. Betroffene sollten:
Die vorliegenden Informationen, Erfahrungen und die erhebliche Kritik sprechen deutlich gegen die Seriosität von PGM (pgmus.net). Die fehlende Regulierung, mangelnde Transparenz sowie widersprüchliche Angaben sind typische Merkmale zweifelhafter Anbieter.
Ein Betrug kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Wenn Sie bei PGM investiert haben und Schwierigkeiten auftreten, sollten Sie nicht zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und setzt sich engagiert für die Durchsetzung möglicher Schadensersatzforderungen ein. Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen. Kontaktieren Sie uns gerne.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.