Festgeld- und Tagesgeldanlagen gelten für viele Sparer als Inbegriff von Sicherheit. Feste Zinsen, klare Laufzeiten, planbare Erträge – genau diese Eigenschaften sprechen sicherheitsorientierte Anleger an. Umso gefährlicher wird es, wenn Plattformen diesen Wunsch nach Stabilität ausnutzen und sich als seriös darstellen, ohne es tatsächlich zu sein. Genau hier setzt die Kritik an der Plattform petrobas.ch an.
Die Website petrobas.ch präsentiert sich als Anbieter von Festgeld- und Sparprodukten. Nach außen entsteht der Eindruck eines regulären, soliden Finanzdienstleisters, der sichere Festgeldoptionen mit attraktiven Zinsen anbietet. Doch bei näherer Betrachtung zeigen sich erhebliche Widersprüche, die Anleger unbedingt kennen sollten.
Im Schweizer Handelsregister ist eine „Petrobas AG“ eingetragen. Der offizielle Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaft lautet jedoch: Kauf und Verkauf von technischen Ausrüstungen und Gerätschaften für Schifffahrt und Industrie. Ein Bezug zu Bankgeschäften, Festgeldanlagen, Tagesgeld oder sonstigen Kapitalanlagen ist daraus nicht ersichtlich.
Demgegenüber bewirbt petrobas.ch angebliche Festgeldprodukte. Dieser klare Widerspruch ist ein massiver Warnhinweis. Er legt nahe, dass der Name „Petrobas AG“ möglicherweise benutzt wird, um einen seriösen Anschein zu erzeugen – ohne dass die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft tatsächlich etwas mit den Angeboten der Website zu tun hat.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sogar geprüft, ob es sich hierbei um Identitätsdiebstahl handeln könnte. Das würde bedeuten, dass unbekannte Betreiber fremde Firmendaten verwenden, um Vertrauen zu erschleichen. Für Anleger ist diese Unterscheidung entscheidend: Wer über petrobas.ch investiert hat, kann nicht automatisch davon ausgehen, dass die echte Petrobas AG in der Schweiz der richtige Anspruchsgegner ist.
Besonders ernst zu nehmen ist eine Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bezug auf petrobas.ch. Die BaFin überwacht in Deutschland den Finanzmarkt und schreitet ein, wenn Anbieter ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreiben.
Wer in Deutschland Festgeld oder vergleichbare Einlagen anbietet, benötigt regelmäßig eine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Liegt diese nicht vor und werden dennoch Gelder von Anlegern angenommen, kann ein unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften vorliegen – ein aufsichtsrechtlicher und zugleich strafrechtlich relevanter Verstoß.
Eine BaFin-Warnung ist daher ein starkes Signal dafür, dass etwas nicht stimmt. In der Praxis ist sie häufig ein Vorbote für Betrug und ein erhebliches Risiko für den Totalverlust der Anlage.
Aus unserer Erfahrung mit Betrugsopfern kennen wir viele immer wiederkehrende Muster:
Überdurchschnittlich hohe Zinsen bei angeblich „sicherem“ Festgeld
Unklare Angaben zur Firma, zum Sitz oder zur Regulierung
Widersprüche zwischen Website und offiziellen Registern
Zeitdruck bei Einzahlungen („letzte Chance“, „begrenztes Kontingent“)
Intransparente Zahlungswege
Auch bei petrobas.ch finden sich Anhaltspunkte, die diese Struktur erkennen lassen. Die Diskrepanz zwischen Außenauftritt und tatsächlichem Unternehmensgegenstand ist dabei besonders gravierend.
Wenn Anleger durch falsche Angaben über Identität, Erlaubnis oder Sicherheit der Anlage zu Zahlungen bewegt werden, kommt der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) in Betracht. Ebenso relevant ist § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug), wenn im Zusammenhang mit Kapitalanlagen unrichtige vorteilhafte Angaben gemacht oder wesentliche Risiken verschwiegen werden.
Wird unter dem Deckmantel eines seriösen Festgeldangebots Geld eingesammelt, ohne dass es tatsächlich eine reale Anlage gibt, ist der Tatbestand regelmäßig erfüllt.
Anleger, die bei petrobas.ch investiert haben, sollten keine weiteren Zahlungen leisten und umgehend rechtlichen Rat einholen. Je schneller reagiert wird, desto größer sind die Chancen, Zahlungswege nachzuvollziehen und Ansprüche zu sichern.
Die Erfahrungen vieler Betroffener zeigen: Wer zu lange wartet, riskiert, dass Spuren verschwinden und Gelder nicht mehr greifbar sind. Gerade bei Online-Anlagebetrug ist schnelles Handeln entscheidend.
Wenn Sie bei Petrobas bzw. über petrobas.ch Festgeld- oder Tagesgeldanlagen getätigt haben und Zweifel an der Seriosität bestehen, sollten Sie die Vorgänge rechtlich prüfen lassen.
DieKanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Beratung von Betrugsopfern im Bereich Festgeld, Tagesgeld und Online-Anlagen spezialisiert. Wir analysieren Ihren Fall, bewerten die rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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