Die Handelsplattform Permiantrade unter der Domain permiantrade.org wirbt mit Vermögensverwaltung, Forex-Geschäften und Kryptowährungen und stellt Anlegern moderne Anlagemöglichkeiten sowie finanzielle Freiheit in Aussicht – nach den vorliegenden Erkenntnissen bestehen jedoch erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass Anleger bei Permiantrade einem erheblichen Risiko ausgesetzt sein könnten.
Auf der Internetseite von Permiantrade wird der Eindruck eines professionellen Vermögensverwaltungsunternehmens vermittelt. Das Unternehmen beschreibt sich als Anbieter sicherer und effektiver Anlagemöglichkeiten und erklärt, Investoren Zugang zu wachstumsstarken Investitionsmöglichkeiten an den Finanzmärkten zu verschaffen. Dabei sollen unter anderem moderne technische Einrichtungen und branchenübliche Strategien für den Handel mit Kryptowährungen eingesetzt werden. Für Anleger sollen daneben auch Investitionen in Forex-Geschäfte möglich sein.
Für Verbraucher stellt sich deshalb insbesondere die Frage: Ist Permiantrade seriös oder bestehen Anzeichen für einen möglichen Anlagebetrug?
Ein besonders bedeutsamer Punkt ist die Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FCA. Die FCA veröffentlichte am 28.09.2026 eine Warnung zu permiantrade.org. Nach der Mitteilung der FCA ist die Plattform nicht von der britischen Aufsichtsbehörde autorisiert und darf nach den Feststellungen der FCA keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte im Vereinigten Königreich anbieten bzw. bewerben. Die FCA rät ausdrücklich zur Vorsicht und weist darauf hin, dass bei Geschäften mit dem Unternehmen kein Schutz durch den Financial Ombudsman Service beziehungsweise das britische Financial Services Compensation Scheme besteht.
Für Anleger ist eine solche Warnung ein erhebliches Warnsignal. Eine behördliche Warnung bedeutet zwar für sich genommen noch nicht, dass sämtliche Vorgänge rund um die Plattform strafrechtlich als Betrug festgestellt wurden. Sie zeigt jedoch, dass eine wichtige Finanzaufsichtsbehörde die betreffende Plattform als nicht autorisiertes Unternehmen eingestuft hat.
Gerade bei einer Handelsplattform, die mit professioneller Vermögensverwaltung und Investitionen in Finanzmärkte wirbt, sollte daher besonders genau geprüft werden, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und über welche Erlaubnisse der Anbieter verfügt.
Auch für Anleger aus Deutschland ist die Frage der aufsichtsrechtlichen Zulässigkeit von zentraler Bedeutung.
Nach § 15 WpIG benötigen Unternehmen grundsätzlich eine Erlaubnis der Bafin, wenn sie im Inland erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringen wollen. § 2 Abs. 2 WpIG zählt hierzu verschiedene Wertpapierdienstleistungen auf, darunter insbesondere bestimmte Formen des Eigenhandels sowie die Finanzportfolioverwaltung.
Ob eine konkrete Tätigkeit von Permiantrade unter einen Erlaubnistatbestand fällt, hängt von der tatsächlichen Ausgestaltung des Angebots ab. Dies gilt insbesondere bei den von Permiantrade beworbenen Forex-Geschäften, weil die rechtliche Einordnung des konkreten Finanzprodukts und der konkreten Tätigkeit entscheidend ist.
Nach den hier zugrunde gelegten Recherchen ist keine entsprechende Erlaubnis der Bafin für Permiantrade ersichtlich. Damit besteht ein weiterer erheblicher Anlass, die Plattform und insbesondere bereits erfolgte Zahlungen rechtlich überprüfen zu lassen.
Permiantrade wirbt darüber hinaus mit dem Handel von Kryptowährungen. Für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gelten mittlerweile die europäischen Vorgaben der MiCAR sowie die ergänzenden deutschen Vorschriften des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).
Die Bafin weist ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland grundsätzlich eine entsprechende MiCAR-Zulassung benötigen. Zu den erfassten Tätigkeiten gehören beispielsweise der Betrieb von Handelsplattformen für Kryptowerte und die Verwaltung von Kundenportfolios.
Die Übergangsregelungen für bereits zuvor rechtmäßig tätige Anbieter sind inzwischen von besonderer Bedeutung: Nach den europäischen Vorgaben endete die unionsweite Übergangsfrist grundsätzlich am 1. Juli 2026. Danach dürfen nicht zugelassene Anbieter grundsätzlich keine Kryptowerte-Dienstleistungen mehr erbringen.
Auch insoweit ist nach den vorliegenden Recherchen keine entsprechende Zulassung von Permiantrade ersichtlich. Die Kombination aus dem erst kürzlich registrierten Internetauftritt, der fehlenden transparenten Betreiberstruktur und der FCA-Warnung sollte Anleger daher besonders vorsichtig machen.
Neben der FCA-Warnung bestehen weitere Auffälligkeiten.
Auf der Internetseite wird nach den vorliegenden Angaben der Eindruck vermittelt, Permiantrade unterliege einer Regulierung durch die FCA und CySEC. Die FCA-Warnung steht mit einer solchen Darstellung jedenfalls nicht in Einklang. Auch eine entsprechende Regulierung durch die CySEC ist nach den vorgenommenen Recherchen nicht ersichtlich.
Hinzu kommt, dass auf der Internetseite kein transparentes Impressum mit nachvollziehbaren Angaben zu einer verantwortlichen Gesellschaft und deren Sitz erkennbar ist. Auch eine eindeutige Betreibergesellschaft beziehungsweise Rechtsform wird nicht transparent dargestellt.
Besonders auffällig ist außerdem der Einsatz eines Anonymisierungsdienstes bei der Registrierung der Domain. Dadurch kann die Identität des tatsächlichen Domaininhabers nicht ohne Weiteres nachvollzogen werden.
Auch das Registrierungsdatum der Domain wirft Fragen auf. Nach den vorliegenden Erkenntnissen wurde permiantrade.org erst etwa Mitte September 2026 registriert. Gleichzeitig findet sich auf der Internetseite die Aussage eines angeblichen Anlegers, bereits seit drei Jahren bei Permiantrade zu investieren. Diese zeitliche Diskrepanz ist zumindest erklärungsbedürftig und sollte von Anlegern kritisch hinterfragt werden.
Wer nach Permiantrade Erfahrungen sucht, sollte deshalb nicht nur auf Erfahrungsberichte oder möglicherweise positive Bewertungen im Internet achten. Entscheidend ist vielmehr, ob der Anbieter tatsächlich identifizierbar ist, über die erforderlichen Erlaubnisse verfügt und eine nachvollziehbare rechtliche und wirtschaftliche Struktur besitzt.
Auch die Kritik an Permiantrade sollte vor diesem Hintergrund betrachtet werden. Eine professionelle Internetseite, Angaben zu angeblichen Regulierungen oder Aussagen über erfolgreiche Anleger sind kein Ersatz für eine überprüfbare Zulassung durch eine zuständige Finanzaufsichtsbehörde.
Gerade wenn hohe Renditen, professionelle Vermögensverwaltung oder angeblich sichere Anlagemöglichkeiten versprochen werden, sollten Anleger die tatsächlichen Hintergründe überprüfen, bevor weitere Zahlungen geleistet werden.
Wer bereits Geld an Permiantrade überwiesen hat, sollte insbesondere dann schnell handeln, wenn eine Auszahlung verweigert wird, zusätzliche Gebühren oder Steuern verlangt werden oder die Plattform weitere Einzahlungen fordert.
Bei unerlaubt erbrachten Wertpapierdienstleistungen können – abhängig von der konkreten Tätigkeit und den Umständen des Einzelfalls – Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften in Betracht kommen. § 823 Abs. 2 BGB sieht grundsätzlich eine Schadensersatzpflicht bei Verstößen gegen ein Gesetz vor, das dem Schutz eines anderen dient. Ob eine konkrete aufsichtsrechtliche Vorschrift diese Voraussetzungen erfüllt und ob die weiteren Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Auch im Zusammenhang mit Kryptowerte-Dienstleistungen kommen Ansprüche in Betracht.
Daneben können weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen. Dies kann beispielsweise relevant werden, wenn Anleger über eine angebliche Regulierung getäuscht wurden, Guthaben trotz entsprechender Aufforderung nicht ausgezahlt werden oder die Verantwortlichen bewusst falsche Angaben über die Plattform, deren Betreiber oder die Verwendung der Anlegergelder gemacht haben.
Entscheidend ist dabei, die hinter der Plattform stehenden Personen und Gesellschaften zu identifizieren und Zahlungsströme, Kommunikation, Kontounterlagen, Wallet-Adressen und sonstige Beweismittel möglichst frühzeitig zu sichern.
Wenn Sie bei Permiantrade investiert haben und Schwierigkeiten bei der Auszahlung Ihres Guthabens bestehen, sollten Sie nicht vorschnell weitere Zahlungen leisten. Insbesondere Forderungen nach angeblichen Steuern, Gebühren, Provisionen, Versicherungen oder zusätzlichen Einzahlungen zur Freischaltung einer Auszahlung sollten rechtlich überprüft werden.
Sichern Sie sämtliche Unterlagen, insbesondere Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, WhatsApp- oder Telegram-Nachrichten, Screenshots des Kundenkontos sowie Angaben zu den verwendeten Bankkonten und gegebenenfalls Kryptowallets.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Anleger zu den rechtlichen Möglichkeiten nach Verlusten durch Internet-Handelsplattformen, Forex- und CFD-Angebote sowie Kryptobetrug. Wenn Sie bei Permiantrade Geld angelegt haben und nun Probleme mit der Auszahlung oder andere Auffälligkeiten feststellen, können wir die vorhandenen Unterlagen und die rechtliche Situation prüfen und mit Ihnen die Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzforderungen erörtern.
Je früher die Hintergründe der Plattform und die Zahlungswege geprüft werden, desto besser lassen sich mögliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen und gegebenenfalls weitere Beteiligte prüfen. Gerne können Sie zu unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.