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NorthCapitalInvest – BaFin warnt

Anleger, die auf der Suche nach lukrativen Möglichkeiten im Online-Handel mit CFDs, Forex oder Kryptowährungen sind, stoßen bei ihren Recherchen zunehmend auf Plattformen wie NorthCapitalInvest (northcapitalinvest.com). Mit professionell wirkender Internetpräsenz, angeblichen Auszeichnungen und einer angeblich seit 2005 bestehenden Firmengeschichte versucht die Plattform, Vertrauen zu schaffen. Doch wer genauer hinsieht, erkennt zahlreiche Warnzeichen, die Anleger stutzig machen sollten. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat inzwischen ausdrücklich vor der Plattform gewarnt – aus gutem Grund.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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NorthCapitalInvest – Was wird versprochen?

NorthCapitalInvest wirbt auf seiner Webseite mit einem „außergewöhnlichen Handelserlebnis“ und einer angeblichen Regulierung durch mehrere renommierte Aufsichtsbehörden, darunter die europäische ESMA. Angeboten werden Handelsgeschäfte mit Differenzkontrakten (CFDs), Devisen (Forex) und anderen spekulativen Finanzprodukten. Auch Kryptowährungen sollen über die Plattform gehandelt werden können.

Doch viele Anleger, die erste Erfahrungen mit NorthCapitalInvest gemacht haben, berichten von Problemen bei Auszahlungen, undurchsichtigen Geschäftsbedingungen und nicht nachvollziehbaren Verlusten auf dem Handelskonto. Die angebliche Regulierung erweist sich bei näherem Hinsehen als fragwürdig.

Kritik an NorthCapitalInvest – BaFin warnt eindringlich

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) warnt auf ihrer Website ausdrücklich vor Angeboten der “Northcapitalinvest Group Limited” mit angeblichem Sitz in Auckland, Neuseeland. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne die notwendige Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich Kryptowährungen an.

Besonders gravierend: Die auf der Webseite dargestellte Verbindung zu staatlichen Aufsichtsbehörden – etwa zur britischen FCA (Financial Conduct Authority) – stellt sich bei näherer Prüfung als Identitätsmissbrauch heraus. Die BaFin konnte keine Verbindung zwischen dem bei der FCA registrierten Unternehmen und der Website northcapitalinvest.com feststellen. Es handelt sich vielmehr um eine Täuschung, die den Anschein von Seriosität erwecken soll.

Fehlt es an Seriosität? Wichtige Warnsignale

Wer die Website von NorthCapitalInvest genauer betrachtet, findet zahlreiche Hinweise auf fehlende Seriosität:

  • Kein Impressum: Die Seite enthält keine Angaben zu den Verantwortlichen.

  • Anonym registrierte Domain: Die Domain wurde erst vor wenigen Monaten über einen Anonymisierungsdienst registriert.

  • Falsche Gründungsangaben: Während auf der Webseite von einer Unternehmensgründung im Jahr 2005 die Rede ist, lässt sich die Domainhistorie nicht weiter als einige Monate zurückverfolgen.

  • Falsche Regulierung: Die angebliche Aufsicht durch die ESMA ist faktisch nicht möglich – denn die ESMA beaufsichtigt keine Handelsplattformen direkt.

Diese Punkte sprechen klar dafür, dass NorthCapitalInvest nicht seriös ist und Anleger erheblichen Risiken ausgesetzt sind – bis hin zum vollständigen Verlust ihrer Investitionen.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Was können Anleger tun?

Aus anwaltlicher Sicht sprechen zahlreiche Aspekte dafür, dass es sich bei NorthCapitalInvest zumindest um ein unerlaubtes Angebot von Wertpapierdienstleistungen handelt – möglicherweise sogar um Betrug. Denn gemäß § 15 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) ist für den Eigenhandel mit CFDs und Forex-Geschäften eine Genehmigung der BaFin erforderlich. Eine solche Erlaubnis liegt nicht vor.

Für Geschädigte kann daher ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG bestehen. Auch weitere zivilrechtliche Ansprüche – etwa wegen vorsätzlicher Täuschung – sind möglich, wenn Anleger durch falsche Angaben über Regulierung, Unternehmensdauer oder Sicherheit der Einlagen zum Investment bewegt wurden.

Wenn Sie als Anleger bei NorthCapitalInvest investiert haben und nun Probleme auftreten – etwa bei der Auszahlung von Gewinnen oder Einlagen, oder wenn plötzlich weitere Zahlungen für angebliche Steuern, Gebühren oder Liquiditätsnachweise verlangt werden –, sollten Sie umgehend handeln.

In vielen Fällen berichten Anleger, dass ihnen eine Auszahlung ihrer angeblichen Guthaben nur dann zugesagt wird, wenn sie noch einmal nachzahlen – ein typisches Vorgehen bei betrügerischen Handelsplattformen.

Zögern Sie in solchen Fällen nicht, sich an eine erfahrene Kanzlei für Anlegerschutzrecht zu wenden.

Fazit: Vorsicht bei NorthCapitalInvest

Die Handelsplattform NorthCapitalInvest wirbt mit Seriosität, Regulierung und Erfolgsversprechen – doch hinter der Fassade steckt nach Einschätzung der BaFin ein nicht genehmigtes und möglicherweise betrügerisches Geschäftsmodell. Anleger sollten die Warnungen ernst nehmen und bei Problemen nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die rechtliche Vertretung von Betrugsopfern im Zusammenhang mit unseriösen Online-Handelsplattformen spezialisiert. Wir prüfen Ihren Fall individuell, bewerten Ihre rechtlichen Optionen und vertreten Ihre Interessen engagiert und kompetent gegenüber den Verantwortlichen und beteiligten Zahlungsdienstleistern.

Wenn Sie betroffen sind, sprechen Sie uns gerne an. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Bereich Anlegerschutz zur Seite – damit Sie Ihre Rechte durchsetzen und finanzielle Verluste minimieren können.

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