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Noerdvexa (vermwentar.de) – Vorsicht, Betrug

Noerdvexa und die Domain vermwentar.de werben mit KI-gestütztem Krypto-Trading und angeblichen Gewinnen von bis zu 950 Euro täglich – Anleger sollten bei diesem Angebot äußerst vorsichtig sein.

Auf der Internetseite wird der Eindruck vermittelt, dass Anleger mithilfe moderner künstlicher Intelligenz besonders lukrative Handelsmöglichkeiten an den Kryptomärkten erkennen und automatisch nutzen könnten. Die Plattform stellt dabei insbesondere Preis- und Liquiditätsunterschiede zwischen verschiedenen Börsen heraus. Durch eine angebliche Echtzeitanalyse von Kursen und Handelsvolumina sollen besonders profitable Transaktionen automatisch erkannt werden.

Für Anleger stellt sich damit vor allem die Frage: Ist Noerdvexa seriös oder handelt es sich bei vermwentar.de um ein möglicherweise betrügerisches Anlageangebot?

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

In einem kostenfreien und unverbindlichen Ersttelefonat erläutere ich Ihnen, welche rechtlichen Schritte gegen Noerdvexa bzw. vermwentar.de möglich sind. Anschließend setze ich Ihre Ansprüche auf Rückzahlung mit Nachdruck durch.

Noerdvexa Erfahrungen und Kritik: Hohe Gewinnversprechen sind ein Warnsignal

Besonders kritisch ist aus unserer Sicht die Werbung mit der Möglichkeit, bis zu 950 Euro täglich zu verdienen. Solche konkreten und außergewöhnlich hohen Gewinnversprechen sollten Anleger grundsätzlich sehr kritisch hinterfragen.

Auch die Darstellung, ein KI-System könne automatisch die profitabelsten Handelsmöglichkeiten erkennen und dadurch besonders schnelle und lukrative Transaktionen ermöglichen, darf nicht mit einer Garantie für Gewinne gleichgesetzt werden. Auch algorithmischer Handel und künstliche Intelligenz können Verluste nicht ausschließen.

Wer sich im Internet über Noerdvexa Erfahrungen, Noerdvexa Kritik oder die Frage informiert, ob Noerdvexa seriös ist, sollte deshalb nicht allein auf die auf der Plattform selbst dargestellten Bewertungen und Erfolgsgeschichten vertrauen.

Auffällig ist insbesondere die Aussage, dass die Plattform aufgrund ihrer Technologie als „absolut seriös“ einzustufen sei. Die technische Beschreibung eines Trading-Systems stellt jedoch keinen Nachweis einer behördlichen Zulassung oder der Seriosität eines Anbieters dar.

Angebliche Aussagen prominenter Persönlichkeiten

Ein weiteres erhebliches Warnsignal sind angebliche Empfehlungen beziehungsweise Erfahrungsberichte bekannter Persönlichkeiten.

So wird unter anderem sinngemäß behauptet, ein deutscher Verteidigungsminister habe Noerdvexa als außergewöhnliche Möglichkeit für profitable Kryptogeschäfte dargestellt. Daneben wird angeblich eine bekannte deutsche Politikerin mit einer positiven persönlichen Erfahrung mit der Plattform zitiert.

Nach den uns vorliegenden Informationen handelt es sich bei diesen Aussagen um Fake-Aussagen beziehungsweise irreführend verwendete Darstellungen. Anleger sollten deshalb besonders vorsichtig sein, wenn bekannte Politiker, Prominente oder andere Personen des öffentlichen Lebens scheinbar für eine Tradingplattform werben.

Die Verwendung prominenter Namen oder Bilder ist kein Beweis dafür, dass die betreffende Person tatsächlich in das Angebot investiert hat oder dieses empfiehlt.

Keine erkennbare Erlaubnis der Bafin

Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die aufsichtsrechtliche Situation.

Wer in Deutschland bestimmte Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis. § 15 WpIG sieht für die dort genannten Wertpapierdienstleistungen einen Erlaubnisvorbehalt vor. Zu den Wertpapierdienstleistungen zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG.

Bei Angeboten, die beispielsweise den Handel mit CFDs oder anderen Finanzinstrumenten ermöglichen, muss daher genau geprüft werden, welche konkrete Dienstleistung angeboten wird und wer diese erbringt. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung der Plattform, sondern die tatsächliche Ausgestaltung des Geschäftsmodells.

Auch im Bereich der Kryptowährungen gelten inzwischen die europäischen Regelungen der MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation). Die Bafin weist ausdrücklich darauf hin, dass Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland grundsätzlich einer entsprechenden Zulassung unterliegen. Die Zulassung wird unter anderem in der Bafin-Unternehmensdatenbank und im MiCAR-Interimsregister der europäischen Wertpapieraufsicht veröffentlicht.

Nach unserer Prüfung ist für Noerdvexa beziehungsweise vermwentar.de keine entsprechende Erlaubnis der Bafin ersichtlich.

Das ist ein erheblicher Warnhinweis. Anleger sollten keinesfalls allein deshalb Geld einzahlen, weil eine Plattform behauptet, besonders sicher, seriös oder technisch fortschrittlich zu sein.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

Gerne informiere ich Sie in einem kostenfreien Erstgespräch über mögliche rechtliche Schritte gegen Noerdvexa bzw. vermwentar.de. Anschließend kümmere ich mich um die konsequente Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche.

Fehlendes Impressum und fehlende Angaben zum Betreiber

Besonders problematisch ist darüber hinaus, dass nach den vorliegenden Informationen auf der Internetseite kein ausreichendes Impressum mit transparenten Angaben zu den Verantwortlichen beziehungsweise einer eindeutig identifizierbaren Betreibergesellschaft vorhanden ist.

Für einen Anleger muss nachvollziehbar sein, mit welchem Unternehmen er überhaupt einen Vertrag abschließt.

Fehlen eine klare Firmenbezeichnung, eine Rechtsform, eine ladungsfähige Anschrift und nachvollziehbare Angaben zu den verantwortlichen Personen, wird es für den Anleger erheblich schwieriger, seine Rechte später durchzusetzen.

Gerade bei einer Plattform, die Anleger zur Einzahlung erheblicher Geldbeträge auffordert, ist Transparenz über den Betreiber von besonderer Bedeutung.

Ist Noerdvexa seriös?

Aus unserer Sicht bestehen bei dem Angebot von Noerdvexa beziehungsweise vermwentar.de mehrere erhebliche Warnzeichen:

  • Werbung mit möglichen Gewinnen von bis zu 950 Euro täglich,
  • Darstellung eines angeblich besonders leistungsfähigen KI-Tradingsystems,
  • Behauptung durchweg positiver Nutzererfahrungen,
  • Verwendung angeblicher Aussagen bekannter Persönlichkeiten,
  • fehlende Transparenz hinsichtlich des Betreibers,
  • fehlende beziehungsweise unzureichende Impressumsangaben,
  • keine für Anleger erkennbare Bafin-Zulassung für die angebotenen regulierten Dienstleistungen,
  • Angebot von CFDs, Forex und Kryptowährungen in einem Gesamtangebot.

Keines dieser Merkmale muss isoliert betrachtet bereits einen Betrug beweisen. In ihrer Gesamtheit können solche Umstände jedoch Anlass zu erheblichen Zweifeln an der Seriosität eines Anlageangebots geben.

Wenn Anleger bereits Geld an Noerdvexa beziehungsweise vermwentar.de überwiesen haben und die Auszahlung verweigert wird oder weitere Zahlungen verlangt werden, sollte der Sachverhalt rechtlich geprüft werden.

Bei unerlaubt erbrachten Wertpapierdienstleistungen können – abhängig von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung des Geschäftsmodells – unter anderem Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften in Betracht kommen.

Darüber hinaus können weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anleger über wesentliche Umstände des Investments getäuscht wurden, beispielsweise über eine tatsächlich nicht bestehende behördliche Regulierung, angebliche Gewinne oder die Identität des Betreibers.

Auch im Bereich der Kryptowerte enthält das Kryptomärkteaufsichtsgesetz Regelungen zur Sanktionierung bestimmter Verstöße gegen die MiCAR. § 46 KMAG stellt unter anderem das unerlaubte Erbringen bestimmter Kryptowerte-Dienstleistungen unter Strafe.

Welche konkreten zivilrechtlichen Ansprüche bestehen, hängt allerdings immer vom Einzelfall, dem konkreten Vertrag, den Zahlungswegen, den beteiligten Gesellschaften und den Umständen der Täuschung ab.

Wer bereits bei Noerdvexa oder vermwentar.de Geld investiert hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, bevor der Sachverhalt rechtlich überprüft wurde.

Insbesondere sollten Anleger sämtliche Unterlagen sichern:

  • Überweisungsbelege und Kontoauszüge,
  • E-Mails,
  • WhatsApp- oder Telegram-Nachrichten,
  • Verträge und angebliche Anlageunterlagen,
  • Screenshots des Kundenkontos,
  • Angaben zu angeblichen Gewinnen,
  • Wallet-Adressen und Transaktions-IDs bei Kryptowährungen,
  • Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner,
  • Telefonnummern und E-Mail-Adressen,
  • Informationen zu den Empfängerkonten.

Bei einem möglichen Kapitalanlagebetrug ist schnelles Handeln wichtig. Je früher Zahlungsströme, Empfänger, beteiligte Gesellschaften und Kommunikationswege überprüft werden, desto besser können mögliche weitere rechtliche Schritte vorbereitet werden.

Wenn Sie bei Noerdvexa beziehungsweise vermwentar.de investiert haben und Probleme mit der Auszahlung Ihres Geldes bestehen, sollten Sie den Sachverhalt möglichst zeitnah anwaltlich prüfen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Beratung von Geschädigten im Bereich des Kapitalanlagebetrugs spezialisiert, insbesondere bei Betrug über Internethandelsplattformen, CFDs, Forex und Kryptowährungen.

Wenn Sie bereits Geld an Noerdvexa oder vermwentar.de überwiesen haben, lassen Sie die Angelegenheit prüfen, bevor Sie weitere Zahlungen leisten.

Die rechtlichen Möglichkeiten hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann dazu beitragen, vorhandene Ansprüche zu sichern und die weiteren Schritte gezielt vorzubereiten. Gerne können Sie uns kontaktieren. 

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