Immer mehr Menschen interessieren sich für den Online-Handel mit CFDs, Forex und Kryptowährungen. Versprochen werden hohe Renditen, exklusive Trading-Setups und der Zugang zu einem „starken Netzwerk an Experten“. Genau mit solchen Aussagen wirbt auch die Plattform NitroPrime Capitals, die unter der Domain nitroprime-capitaltrades.net auftritt. Doch hinter der glänzenden Fassade stellen sich für Anleger wichtige Fragen: Ist NitroPrime Capitals seriös? Oder gibt es berechtigte Kritik und sogar Anzeichen für Betrug?
Als auf Kapitalanlagerecht und die Beratung von Betrugsopfern spezialisierte Kanzlei möchten wir Ihnen einen Überblick geben, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können – insbesondere, wenn Sie bereits Erfahrungen mit NitroPrime Capitals gemacht haben.
Auf der Webseite wird damit geworben, Kunden von NitroPrime Capitals würden von:
einem starken Netzwerk an Experten
fundierten Marktkenntnissen
den „besten Trading-Setups der Branche“
modernster Technologie und Sicherheitsverschlüsselung
effektivem Risikomanagement
profitieren. Angeboten werden sollen unter anderem der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) auf Aktien und Indizes, Forex-Geschäfte sowie der Handel mit Kryptowährungen.
Solche Versprechen klingen für viele Anleger attraktiv – gerade für Einsteiger, die nach Orientierung suchen. Doch ein seriöser Anbieter zeichnet sich nicht nur durch Marketingtexte aus, sondern vor allem durch Transparenz, Regulierung und nachvollziehbare rechtliche Grundlagen.
Ein zentrales Warnsignal: Die spanische Finanzmarktaufsichtsbehörde CNMV hat öffentlich darauf hingewiesen, dass NitroPrime Capitals bzw. nitroprime-capitaltrades.net nicht im Register der CNMV eingetragen ist.
Das bedeutet: Die Plattform ist nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen oder andere regulierte Finanzdienstleistungen in Spanien zu erbringen.
Solche Warnungen sind ernst zu nehmen. Sie dienen dem Schutz der Anleger und deuten häufig darauf hin, dass ein Anbieter ohne Aufsicht und Kontrolle agiert – ein klassisches Einfallstor für Betrug.
Auch aus deutscher Sicht gibt es erhebliche rechtliche Probleme:
Der Handel mit CFDs und Forex stellt eine Wertpapierdienstleistung dar (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG – Eigenhandel).
Dafür benötigen Anbieter in Deutschland eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Gleiches gilt für Kryptowerte-Dienstleistungen: Nach der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) ist für den Betrieb einer Kryptohandelsplattform oder den Handel mit Kryptowährungen eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.
NitroPrime Capitals verfügt jedoch über keinerlei Genehmigungen der BaFin.
Damit fehlt die rechtliche Grundlage für ein seriöses Angebot in Deutschland.
Neben den behördlichen Warnungen gibt es weitere typische Merkmale, die Kritik rechtfertigen:
Kein Impressum auf der Webseite
Keine Angaben zur Betreibergesellschaft oder Rechtsform
Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um die Identität der Betreiber zu verschleiern
Seriöse Finanzdienstleister sind transparent. Sie nennen klar, wer hinter dem Angebot steht, wo das Unternehmen sitzt und unter welcher Aufsicht es arbeitet. Fehlt diese Transparenz, sollten bei Anlegern alle Alarmglocken läuten.
In der Praxis berichten viele Betroffene ähnliches:
Anfangs läuft alles reibungslos
Gewinne werden angezeigt
Dann kommt es bei Auszahlungswünschen zu Problemen
Es werden „Steuern“, „Gebühren“ oder „Freischaltkosten“ verlangt
Am Ende wird das Guthaben nicht ausgezahlt
Solche Erfahrungen sind typisch für betrügerische Online-Handelsplattformen. Auch wenn nicht jeder Fall gleich ist: Wer bei NitroPrime Capitals Schwierigkeiten hat, sollte das ernst nehmen.
Angesichts der Warnung der CNMV, der fehlenden BaFin-Erlaubnis, der Intransparenz und typischer Betrugsmuster sprechen zahlreiche Anzeichen gegen die Seriosität von NitroPrime Capitals. Anleger sollten äußerst vorsichtig sein.
Wenn CFD-, Forex- oder Kryptogeschäfte ohne Erlaubnis angeboten werden, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, unter anderem:
§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG (bei unerlaubten Wertpapierdienstleistungen)
§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 46 KMAG (bei unerlaubten Kryptowerte-Dienstleistungen)
Zusätzlich können Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen, etwa wenn:
Guthaben nicht ausgezahlt wird
Anleger über die Regulierung getäuscht wurden
falsche Versprechen gemacht wurden
In vielen Fällen lässt sich juristisch prüfen, gegen wen konkret vorgegangen werden kann – Betreiber, Hintermänner oder Zahlungsdienstleister.
Wenn Sie bei NitroPrime Capitals investiert haben und Probleme auftreten, zögern Sie nicht. Je früher rechtliche Schritte geprüft werden, desto besser sind die Chancen, Ihr Geld ganz oder teilweise zurückzuerlangen.
Sprechen Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner an. Wir sind auf die Beratung von Betrugsopfern aus dem Bereich Online-Trading, CFDs, Forex und Kryptobetrug spezialisiert. Wir analysieren Ihre Erfahrungen, prüfen Ihre Ansprüche und unterstützen Sie engagiert bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir stehen an Ihrer Seite.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.