Die Handelsplattform Miroth Asset Forge, erreichbar über die Domain miroth-asset-forge.com, wirbt im Internet mit angeblich einfachen Möglichkeiten, in verschiedene Finanzprodukte zu investieren – doch für Anleger stellt sich zunehmend die Frage, ob es sich um ein seriöses Angebot oder um einen möglichen Betrug handeln könnte.
Auf der Webseite von Miroth Asset Forge wird damit geworben, dass Handelsmöglichkeiten für jeden zugänglich sein sollen – unabhängig von Standort oder Vorkenntnissen. Laut den dortigen Angaben sei es nicht erforderlich, über umfangreiche Finanzkenntnisse, akademische Abschlüsse oder komplexe Strategien zu verfügen, um mit dem Trading zu beginnen. Eine intuitive Benutzeroberfläche und eine moderne Infrastruktur sollen den Handel besonders einfach und transparent gestalten.
Nach den Angaben der Plattform können Anleger unter anderem in Differenzkontrakte (CFDs), Forex-Geschäfte, Aktien, Rohstoffe sowie Kryptowährungen investieren. Zu den beworbenen Märkten gehören beispielsweise Edelmetalle wie Gold oder Silber, Energieprodukte, landwirtschaftliche Rohstoffe sowie digitale Währungen. Die Plattform verspricht darüber hinaus eine leistungsstarke technische Infrastruktur, mit der Positionen verfolgt und Trades einfach ausgeführt werden können.
Doch gerade bei solchen Versprechen sollten Anleger genau hinschauen. In der Praxis zeigen Erfahrungen und Kritik von Investoren immer wieder, dass vermeintlich einfache Handelsmöglichkeiten im Internet nicht selten mit erheblichen Risiken verbunden sind. Insbesondere im Bereich von CFD-, Forex- und Kryptowährungsgeschäften kommt es immer wieder zu Fällen von Online-Anlagebetrug.
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Regulierung. Wenn eine Plattform den Handel mit CFDs oder Forex-Produkten anbietet, handelt es sich dabei rechtlich um eine Wertpapierdienstleistung, konkret um Eigenhandel im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 10 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Anbieter solcher Dienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Nach den vorliegenden Informationen verfügt Miroth Asset Forge jedoch über keine Genehmigung der BaFin.
Auch beim Handel mit Kryptowährungen gelten klare rechtliche Anforderungen. Nach der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) benötigen Anbieter, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen – etwa den Betrieb einer Handelsplattform oder den Handel mit Kryptowährungen – ebenfalls eine entsprechende Zulassung der BaFin.
Eine solche Lizenz ist bei Miroth Asset Forge nach derzeitigen Erkenntnissen nicht vorhanden.
Ein weiteres Warnsignal ist, dass auch eine ausländische Finanzaufsichtsbehörde bereits tätig geworden ist. Die britische Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hat eine Warnmeldung veröffentlicht. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Plattform nicht berechtigt ist, in Großbritannien Finanzdienstleistungen anzubieten.
Solche Warnungen von Aufsichtsbehörden sind für Anleger ein ernst zu nehmender Hinweis darauf, dass bei einem Anbieter möglicherweise Risiken bestehen können.
Neben der fehlenden Regulierung gibt es weitere Punkte, die bei einer Prüfung der Plattform auffallen.
So fehlt auf der Internetseite ein vollständiges Impressum mit Angaben zu den Verantwortlichen. Weder eine Betreibergesellschaft noch eine konkrete Rechtsform sind klar benannt. Für Anleger ist damit nicht nachvollziehbar, wer tatsächlich hinter der Plattform steht.
Darüber hinaus wurde offenbar ein Anonymisierungsdienst verwendet, um die Identität der Domaininhaber zu verschleiern. Auch das Alter der Webseite kann ein Hinweis sein: Die Domain wurde nach vorliegenden Informationen erst im Dezember 2025 registriert.
Gerade bei neu registrierten Domains, anonymen Betreibern und fehlenden Unternehmensangaben sollten Anleger besonders vorsichtig sein. In vielen Fällen zeigen Erfahrungen von Betrugsopfern, dass unseriöse Plattformen häufig genau solche Strukturen aufweisen.
Wenn Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung angeboten werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. So kann bei einem unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG in Betracht kommen.
Auch beim Handel mit Kryptowährungen ohne die erforderliche Lizenz können sich Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 46 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) ergeben.
Darüber hinaus können weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen, beispielsweise wenn:
eingezahlte Gelder nicht ausgezahlt werden,
Anleger über eine angebliche Regulierung getäuscht werden,
oder falsche Versprechungen über Renditen gemacht werden.
In solchen Fällen können sich mögliche Ansprüche sowohl gegen die Betreibergesellschaft der Plattform als auch gegen die verantwortlichen Personen richten.
Wenn Sie bereits Geld über Miroth Asset Forge investiert haben und Probleme auftreten – etwa wenn Auszahlungen verweigert werden oder der Kontakt plötzlich abbricht – sollten Sie möglichst frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Je schneller gehandelt wird, desto größer können unter Umständen die Chancen sein, Zahlungsströme nachzuvollziehen oder Ansprüche durchzusetzen.
Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Investoren dabei, ihre Erfahrungen zu prüfen, mögliche Betrugsstrukturen aufzudecken und Schadensersatzansprüche zu verfolgen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind oder ob eine Plattform tatsächlich seriös ist, kann eine rechtliche Einschätzung Klarheit schaffen. Betroffene Anleger können sich an die Kanzlei wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten prüfen zu lassen und gegebenenfalls Schritte zur Durchsetzung ihrer Ansprüche einzuleiten.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.