Die Zahl der Betrugsfälle auf dem Gebiet des Online-Tradings, insbesondere im Bereich CFD-, Forex- und Kryptohandel, nimmt seit Jahren zu. Eine Plattform, die derzeit besonders stark in den Fokus gerät, ist mcgki.com samt der dazugehörigen App MCG-KI. Beide Angebote werden in mehreren WhatsApp-Gruppen massiv beworben – und zwar mit Versprechen über angeblich automatische Gewinne durch künstliche Intelligenz oder „sichere“ Kapitalstrategien.
Unsere Erfahrung aus der Beratung zahlreicher Betrugsopfer zeigt: Genau dieses Muster ist typisch für unseriöse Anbieter.
Ein zentrales Warnsignal betrifft die Domain selbst:
Laut WHOIS-Daten wurde mcgki.com erst am 02.09.2025 registriert. Auf der Website hingegen wird behauptet, das Unternehmen existiere bereits seit 2021.
Solche widersprüchlichen Angaben sind in unserer Praxis ein häufiges Indiz für Täuschungsabsicht. Seriöse Plattformen haben nachvollziehbare Unternehmenshistorien, belastbare Registereinträge und transparente Betreiber – mcgki.com hingegen nicht.
Unsere Anwälte prüfen regelmäßig solche Fälle und stoßen immer wieder auf identische Muster: neu registrierte Domains, falsche Unternehmensangaben, vermeintliche ausländische Betreiber und aggressive Werbung über Social Media oder Messenger-Dienste. All diese Punkte treffen auf mcgki.com zu.
Besonders alarmierend sind die offiziellen Warnungen der BaFin. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass Angebote in bestimmten WhatsApp-Gruppen – etwa „A32Finanzielle Freiheit“, „C66 Technische Austauschgruppe für Investoren“ oder „Kapitalstrategien Akademie94“ – gegen das deutsche Aufsichtsrecht verstoßen könnten.
Zentraler Bestandteil dieser Gruppen ist stets die Aufforderung, die App MCG-KI herunterzuladen und über mcgki.com Geld zu investieren.
Die BaFin stellt klar:
keine Erlaubnis nach § 32 KWG,
kein laufendes Erlaubnisverfahren,
kein „ID-Antrag“, wie ihn die Betreiber behaupten.
Damit liegt der Verdacht eines strafbaren Verhaltens nach § 263 StGB (Betrug) sowie § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) nahe. Für geschädigte Anleger ergeben sich dadurch regelmäßig Möglichkeiten, Gelder zurückzufordern.
Nach § 32 KWG ist jede Erbringung von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne BaFin-Erlaubnis untersagt. Dies gilt auch für den Handel mit Kryptowerten. Ein Verstoß ist nicht nur ordnungswidrig, sondern häufig strafbar.
Betroffenen stehen daher oftmals zivilrechtliche Ansprüche zu, u. a. aus:
§ 812 BGB – Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung
§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB – Schadensersatz bei Betrug
Aus unserer anwaltlichen Praxis wissen wir: Sobald eine Plattform ohne Erlaubnis agiert, erhöhen sich die Chancen, investiertes Geld zurückzuerlangen, erheblich.
Ein weiteres Problem ist die angegebene Betreiberfirma. mcgki.com behauptet, von einer „Midland Capital Limited“ bzw. „Midland Capital GmbH“ betrieben zu werden.
Unsere Recherchen zeigen jedoch:
Im deutschen Handelsregister existiert keine Midland Capital GmbH.
Internationale Unternehmensregister liefern keinerlei Treffer, die mcgki.com zugeordnet werden könnten.
Der angebliche Unternehmenssitz in den USA ist nicht belegbar.
Solche fehlenden oder falschen Angaben sind ein klassisches Kennzeichen betrügerischer Tradingplattformen.
Wenn Sie bei mcgki.com investiert haben und nun Probleme mit Auszahlungen oder Kontaktabbrüchen haben, ist dies ein ernstzunehmendes Warnsignal. Eine frühzeitige juristische Einschätzung verbessert die Chancen, Gelder zurückzuerhalten.
Wenn Sie Geld an mcgki.com, MCG-KI oder an die angebliche Midland Capital GmbH überwiesen haben, sollten Sie jetzt schnell handeln:
Gerade bei Kryptowert-Transfers kann schnelles Handeln entscheidend sein, um Transaktionen nachzuverfolgen.
Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf die Rückholung von Geldern aus betrügerischen Online-Tradingplattformen spezialisiert. Wir kennen die Strukturen, Methoden und typischen Fehler der Betrüger – und wissen, wie man dagegen vorgeht.
Sprechen Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner an.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.