Die Onlinehandelsplattform Lux Quantum, erreichbar über die Website bluepeaksfinance.com, wirbt mit großen Versprechen. Die Plattform soll laut eigenen Angaben modernste künstliche Intelligenz mit Quantencomputing kombinieren, um Anlegern in Echtzeit optimierte Handelsentscheidungen zu ermöglichen. Doch hinter der hochglänzenden Fassade stellen sich zunehmend Fragen nach der Seriosität und Rechtmäßigkeit des Angebots.
Lux Quantum lockt mit dem Slogan, man solle die „nächste Generation von Automatisierungstools“ entdecken. Die Kombination aus KI und Big Data soll demnach außergewöhnliche Gewinne ermöglichen. In der Praxis erleben viele Anleger jedoch eine ganz andere Realität: Einzahlungen werden akzeptiert, Auszahlungen jedoch oft verzögert oder ganz verweigert.
Hinzu kommt ein eklatanter Mangel an Transparenz. Weder ein Impressum noch eine rechtlich verantwortliche Betreibergesellschaft mit vollständiger Adresse und Rechtsform sind auf der Website angegeben. Auch die Identität der Betreiber bleibt durch den Einsatz eines Anonymisierungsdienstes im Dunkeln. Diese Faktoren geben berechtigten Anlass zur Kritik.
Besonders alarmierend ist, dass Lux Quantum über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt. Wer in Deutschland CFD– oder Forex-Geschäfte, Krypto-Dienstleistungen oder Anlageberatung anbietet, benötigt gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) bzw. der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) eine entsprechende Genehmigung.
Ein Betrieb solcher Dienstleistungen ohne Erlaubnis ist nicht nur gesetzeswidrig – er stellt für Anleger auch ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Die BaFin warnt regelmäßig vor unseriösen Plattformen, die sich ohne Lizenz am Markt bewegen. Lux Quantum gehört eindeutig in diese Kategorie.
Anleger, die bei Lux Quantum Geld verloren haben, könnten unter Umständen Schadensersatz geltend machen. Bei einem unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen besteht nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens.
Auch bei unerlaubten Kryptowerte-Dienstleistungen oder Täuschung über wesentliche Merkmale der Geldanlage – z. B. durch irreführende Aussagen über Renditen oder technische Innovationen – können Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§ 826 BGB) geltend gemacht werden.
Die fehlende BaFin-Erlaubnis, die anonyme Struktur und die Erfahrungen zahlreicher Nutzer mit nicht ausbezahlten Guthaben sprechen eine klare Sprache. Wer Geld bei Lux Quantum investiert hat, sollte sich ernsthaft mit dem Gedanken an rechtliche Schritte befassen.
Wenn Sie bei Lux Quantum (bluepeaksfinance.com) investiert haben und nun nicht mehr auf Ihr Guthaben zugreifen können, sollten Sie nicht zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrung zeigt: Je früher Schritte eingeleitet werden, desto höher ist die Chance auf Schadensbegrenzung oder Rückgewinnung Ihrer Investitionen.
Unsere Kanzlei ist auf die Vertretung von Betrugsopfern im Online-Handel spezialisiert – insbesondere im Bereich Forex, CFDs, Kryptowährungen und vermeintlich automatisierter Handelssoftware. Wir prüfen Ihren Fall individuell und vertreten Ihre Interessen.
Die Kritik an Lux Quantum ist fundiert: Fehlende Regulierung, Intransparenz, mangelhafte Kommunikation und problematische Auszahlungspraxis machen deutlich, dass hier äußerste Vorsicht geboten ist. Wer sich auf die Plattform eingelassen hat, sollte nicht abwarten, sondern handeln.
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder telefonisch für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Gemeinsam klären wir Ihre Möglichkeiten zur Rückforderung Ihres investierten Geldes.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.