Lexium Limited – Achtung laut OSC: Erfahrungen, Kritik und Warnzeichen im Überblick
Immer mehr Anleger suchen nach Möglichkeiten, ihr Geld online in CFDs, Forex oder Kryptowährungen zu investieren. Dabei stoßen sie häufig auf professionell gestaltete Webseiten, die mit hohen Renditen, moderner Technik und angeblicher Erfahrung werben. Eine dieser Plattformen ist Lexium Limited unter der Domain lexiumlimited.com. Doch bei näherer Betrachtung ergeben sich zahlreiche Anzeichen, die Zweifel an der Seriosität dieses Angebots aufkommen lassen. Als auf Betrugsfälle im Online-Trading spezialisierte Kanzlei möchten wir Ihnen hier unsere Einschätzung, typische Erfahrungen von Betroffenen, Kritikpunkte und rechtliche Möglichkeiten darlegen.
Auf der Webseite wirbt Lexium Limited mit einer firmeneigenen Handelsplattform, die angeblich von Experten entwickelt wurde. Versprochen werden:
Marktdaten in Echtzeit
fortschrittliche Analysen
Zugang zu Forex, CFDs und Kryptowährungen
automatisierte Handelsalgorithmen
Unterstützung für Anfänger und Profis
Zudem behauptet die Plattform, über umfassende Branchenerfahrung zu verfügen und seit über 10 Jahren erfolgreich tätig zu sein. Für Anleger klingt das zunächst seriös. Doch genau hier beginnt die Kritik.
Wer in Deutschland CFD- oder Forex-Geschäfte anbietet, erbringt in der Regel eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des Eigenhandels (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG). Dafür ist eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingend erforderlich.
Auch für Kryptowerte-Dienstleistungen gilt: Nach der europäischen MiCAR-Verordnung benötigen Betreiber, die Kryptowerte handeln oder eine Handelsplattform betreiben, eine entsprechende Erlaubnis der BaFin.
Lexium Limited verfügt über keinerlei Genehmigung der BaFin. Das allein reicht aus, um ernsthafte Zweifel an der Seriosität des Angebots zu begründen.
Neben der fehlenden Regulierung gibt es weitere Punkte, die in der Praxis häufig bei Betrugsplattformen auftreten:
Kein Impressum: Auf der Webseite fehlen Angaben zu Verantwortlichen, Betreibergesellschaft und Rechtsform.
Anonymisierungsdienst: Die tatsächlichen Betreiber werden technisch verschleiert.
Junge Domain: Die Domain wurde erst im Mai 2025 registriert – im klaren Widerspruch zur angeblichen „10-jährigen Erfahrung“.
Warnung der kanadischen Finanzaufsicht (OSC): Die Behörde hat vor der Webseite gewarnt.
Solche Merkmale finden wir regelmäßig bei Plattformen, bei denen sich negative Erfahrungen häufen und Anleger später über Probleme bei Auszahlungen berichten.
Aus unserer Beratungspraxis kennen wir viele ähnliche Fälle. Die Muster ähneln sich oft:
Anfangs scheint alles reibungslos zu laufen
Es werden „Gewinne“ im Account angezeigt
Anleger werden zu weiteren Einzahlungen gedrängt
Bei Auszahlungswünschen treten plötzlich Probleme auf
Es werden Gebühren, Steuern oder „Freischaltkosten“ verlangt
Am Ende bleibt das Geld aus – der Kontakt bricht ab
Viele Betroffene erkennen erst spät, dass sie möglicherweise Opfer von Online-Betrug geworden sind.
Wenn eine Plattform wie Lexium Limited ohne Erlaubnis der BaFin handelt, können sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben:
Bei unerlaubtem Eigenhandel: § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG
Bei Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Lizenz: § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 46 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
Darüber hinaus kommen weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht, etwa wenn:
Guthaben nicht ausgezahlt wird
Anleger über Regulierung oder Risiken getäuscht wurden
falsche Angaben zur Erfahrung oder Sicherheit gemacht wurden
Ansprüche können sich sowohl gegen die Betreibergesellschaft als auch gegen die Verantwortlichen richten.
Zusammengefasst zeigen die fehlende BaFin-Erlaubnis, das nicht vorhandene Impressum, die junge Domain, der Einsatz von Anonymisierungsdiensten und die Warnung einer Aufsichtsbehörde deutlich: Bei Lexium Limited bestehen erhebliche Zweifel an der Seriosität. Anleger sollten äußerste Vorsicht walten lassen.
Wenn Sie bei Lexium Limited investiert haben und nun Probleme mit Auszahlungen, Kontaktabbrüchen oder weiteren Forderungen erleben, sollten Sie nicht zögern. Je früher Sie handeln, desto besser sind die Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Sprechen Sie die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner an. Wir sind auf die Beratung von Betrugsopfern im Bereich CFDs, Forex und Kryptobetrug spezialisiert und prüfen engagiert Ihre rechtlichen Möglichkeiten – von der ersten Einschätzung bis zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn aus enttäuschenden Erfahrungen berechtigte Forderungen werden sollen.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.