Plattformen

Klarheit Invexa– FINMA warnt

Die Online-Handelsplattform Klarheit Invexa, erreichbar über die Domain klarheit-invexa.com, präsentiert sich als Anbieter von Krypto-Investments und richtet sich gezielt an Anleger, die am Handel mit Kryptowährungen partizipieren möchten. Auf den ersten Blick wirkt der Internetauftritt modern, strukturiert und professionell gestaltet. Genau diese äußere Erscheinung führt jedoch häufig dazu, dass Anleger vorschnell Vertrauen fassen. Aus anwaltlicher Sicht zeigt eine genauere Prüfung jedoch erhebliche Defizite, die Zweifel an der Seriosität der Plattform aufkommen lassen und Anlass zu deutlicher Kritik geben.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Gerne bespreche ich mit Ihnen in einem ersten, kostenfreien Telefonat, welche rechtlichen Optionen Sie gegenüber Klarheit Invexa haben. Mit voller Entschlossenheit unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche.

Fehlende Transparenz – kein seriöser Anbieter

Ein wesentliches Merkmal seriöser Handelsplattformen ist Transparenz. Anleger müssen jederzeit erkennen können, wer hinter einem Angebot steht, welche Gesellschaft verantwortlich ist und wo diese ihren Sitz hat. Bei Klarheit Invexa fehlt genau dies: Auf der Webseite findet sich kein Impressum. Damit fehlen Angaben zu Betreiber, Rechtsform, Anschrift sowie zu vertretungsberechtigten Personen. Für Anleger ist dies ein erhebliches Warnsignal, denn ohne diese Informationen ist eine rechtliche Einordnung kaum möglich. Auch die Durchsetzung von Ansprüchen wird dadurch massiv erschwert.

Unsere Erfahrungen aus zahlreichen Mandaten im Bereich Online-Trading zeigen, dass das Fehlen eines Impressums häufig bei Plattformen anzutreffen ist, die später im Verdacht stehen, betrügerische Strukturen zu nutzen. Seriöse Anbieter haben keinerlei Grund, ihre Identität zu verschleiern.

Offizielle Warnung der FINMA

Besonders schwerwiegend ist die Tatsache, dass die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA am 16.12.2025 ausdrücklich vor Klarheit Invexa gewarnt hat. Eine solche öffentliche Warnung erfolgt nicht leichtfertig. Sie deutet darauf hin, dass die Plattform aus Sicht der Aufsichtsbehörde unerlaubte oder zumindest hochproblematische Finanzdienstleistungen anbietet.

Für Anleger ist eine FINMA-Warnung ein klares Alarmsignal. In unserer anwaltlichen Praxis sind solche Warnungen häufig ein Vorbote dafür, dass Anleger später mit Auszahlungsproblemen konfrontiert werden oder ihre investierten Gelder vollständig verlieren. Spätestens an diesem Punkt sollte niemand mehr von einem seriösen Angebot ausgehen.

Keine Erlaubnis der BaFin – Verstoß gegen MiCAR und junges Domainalter als weiteres Warnsignal

Auch aus deutscher Sicht bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Betreiber von Onlinehandelsplattformen, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, benötigen gemäß der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) sowie nach deutschem Recht eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Erfasst sind dabei nicht nur der Betrieb einer Handelsplattform, sondern auch der Handel mit Kryptowährungen selbst.

Klarheit Invexa verfügt jedoch über keinerlei Genehmigung der BaFin. Das bedeutet, dass die angebotenen Dienstleistungen in Deutschland nicht legal erbracht werden dürfen. Für Anleger erhöht dies das Risiko erheblich und stellt ein weiteres starkes Indiz dafür dar, dass hier kein regulierter und seriöser Anbieter tätig ist.

Ein weiteres Detail, das in der Gesamtschau nicht unterschätzt werden sollte, ist das sehr junge Domainalter. Die Domain klarheit-invexa.com wurde erst im Oktober 2025 registriert. Gerade im Bereich Krypto und Online-Trading ist dies ein häufiges Merkmal von Plattformen, die kurzfristig aufgebaut werden und nach kurzer Zeit wieder vom Markt verschwinden. Eine nachvollziehbare Unternehmenshistorie oder transparente Angaben zur Entwicklung des Unternehmens fehlen vollständig.

Auch hier decken sich unsere Erfahrungen: Viele betrugsverdächtige Plattformen setzen auf einen professionellen Internetauftritt, existieren aber nur wenige Monate, bevor sie Anlegergelder abschöpfen und nicht mehr erreichbar sind.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

In einem ersten, für Sie kostenfreien Telefonat erläutere ich Ihnen gerne, welche rechtlichen Schritte gegen Klarheit Invexa möglich sind. Anschließend setze ich mich engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche ein.

Möglichkeiten und Ansprüche für Anleger

Anleger, die bei Klarheit Invexa investiert haben, sind der Situation nicht schutzlos ausgeliefert. Ein Handel in Kryptowährungen ohne die erforderliche BaFin-Lizenz kann Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 46 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) begründen. Darüber hinaus kommen weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht, etwa wenn Auszahlungen verweigert werden oder Anleger über eine angebliche Regulierung getäuscht wurden.

Je nach Einzelfall können sich Ansprüche sowohl gegen die Betreibergesellschaft der Plattform als auch gegen die verantwortlichen Personen richten. Entscheidend ist jedoch ein rasches Handeln, da Beweise gesichert und Zahlungsströme nachvollzogen werden müssen.

Fazit: Jetzt handeln und anwaltliche Beratung suchen

Die Kombination aus FINMA-Warnung, fehlender BaFin-Erlaubnis, mangelnder Transparenz und jungem Domainalter spricht klar gegen die Seriosität von Klarheit Invexa. Anleger sollten die geäußerte Kritik ernst nehmen und prüfen lassen, ob sie Opfer eines möglichen Betrugs geworden sind.

Wenn Sie bei Klarheit Invexa investiert haben und Probleme auftreten oder bereits Verluste entstanden sind, empfehlen wir, möglichst zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Beratung von Betrugsopfern im Bereich Online-Trading, CFDs, Forex und Kryptobetrug spezialisiert. Wir erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche. Kontaktieren Sie uns gerne. 

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!

    Datenschutz*

    * Pflichtfeld

    Kontakt

    Wir kümmern uns ausgezeichnet um Ihr Anliegen

    Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.