Immer mehr Anleger stoßen im Internet auf Angebote vermeintlich innovativer Handelsplattformen. Mit Versprechen von schnellen Gewinnen, exklusiven Marktanalysen und einem breiten Handelsangebot locken Anbieter ihre Kunden. Eine dieser Plattformen ist Itrustcapital unter der Domain itrustcapital.top. Doch Vorsicht ist geboten: Die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA hat bereits eine Warnung veröffentlicht. In diesem Beitrag beleuchten wir die Erfahrungen, rechtlichen Hintergründe sowie die Risiken und zeigen, welche Möglichkeiten geschädigte Anleger haben.
Auf der Webseite wirbt Itrustcapital mit einem „florierenden Expertennetzwerk“ und umfassenden Markteinblicken. Anlegern wird suggeriert, dass man seit mehr als fünf Jahren Kunden dabei unterstütze, die Kontrolle über ihre finanzielle Zukunft zu übernehmen. Angeboten werden unter anderem:
Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) auf z. B. Aktien
Gerade diese Kombination – CFDs, Forex und Kryptos – ist für unerfahrene Anleger oft schwer durchschaubar. Es handelt sich um hochriskante Produkte, die nicht selten zum Totalverlust führen. Seriös ist ein solches Geschäftsmodell nur dann, wenn es unter strenger Finanzaufsicht erfolgt. Genau hier setzt die Kritik an.
Die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Itrustcapital keine Erlaubnis besitzt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen anzubieten. Wer dennoch über die Plattform investiert, genießt keinen Schutz durch die britischen Aufsichtsbehörden oder Einlagensicherungssysteme.
Ein Anbieter, der ohne FCA-Lizenz in Großbritannien tätig wird, verstößt gegen geltendes Recht – ein klares Warnsignal für alle Anleger.
Auch in Deutschland darf ein Anbieter nur dann Finanzdienstleistungen erbringen, wenn er von der BaFin genehmigt wurde.
CFD- und Forex-Geschäfte gelten als Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Kryptodienstleistungen, wie sie Itrustcapital bewirbt, fallen unter die neue europäische MiCAR-Verordnung.
Für beides ist eine BaFin-Erlaubnis zwingend erforderlich. Itrustcapital verfügt über keinerlei Genehmigungen. Anleger handeln daher mit einer Plattform, die in Deutschland illegal operiert.
Neben den fehlenden Lizenzen gibt es weitere Punkte, die Zweifel aufkommen lassen:
Auf der Webseite findet sich kein Impressum, keine Angaben zu einer Betreibergesellschaft und keine Rechtsform.
Die Domain itrustcapital.top wurde erst vor wenigen Monaten registriert – im Widerspruch zur Behauptung, seit über fünf Jahren aktiv zu sein.
Ein Anonymisierungsdienst verschleiert die Identität der tatsächlichen Betreiber.
Solche Umstände sind typische Anzeichen für Betrug und unseriöse Absichten.
Nach unserer Erfahrung berichten geschädigte Anleger bei solchen Plattformen häufig von identischen Mustern:
Anfangs werden kleine Auszahlungen zugelassen, um Vertrauen aufzubauen.
Später werden immer größere Einzahlungen gefordert – oft unter Druck oder mit falschen Versprechungen.
Sobald ein Anleger sein Geld zurückfordert, treten Probleme auf: Auszahlungen werden verzögert, abgelehnt oder an angebliche Steuer- oder Gebührenforderungen geknüpft.
Diese negativen Erfahrungen zeigen deutlich, dass Anleger bei Itrustcapital einem hohen Risiko ausgesetzt sind.
Wer bei Itrustcapital investiert hat, sollte nicht zögern, rechtliche Schritte zu prüfen. Nach deutschem Recht kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:
Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG, wenn unerlaubt Wertpapierdienstleistungen erbracht wurden.
Ansprüche wegen unerlaubter Handlung, etwa wenn Anleger vorsätzlich über eine angebliche Regulierung getäuscht wurden.
Ansprüche aus der MiCAR-Verordnung, wenn Kryptodienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden.
Zudem können auch strafrechtliche Schritte wegen Betrugs im Raum stehen.
Die Warnung der FCA, das Fehlen einer BaFin-Erlaubnis und die anonymen Betreiberstrukturen sprechen eine deutliche Sprache: Anleger sollten sich nicht von den vollmundigen Versprechungen blenden lassen. Seriös ist ein Anbieter nur dann, wenn er transparent, reguliert und überprüfbar auftritt.
Wer bereits Geld bei Itrustcapital investiert hat und nun Probleme hat, sollte schnell handeln. Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto größer die Chance, Verluste zu begrenzen oder Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Beratung und Vertretung von Geschädigten durch unseriöse Onlinehandelsplattformen spezialisiert. Wir prüfen Ihre Ansprüche, setzen diese konsequent durch und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Bereich CFD-, Forex- und Kryptobetrug zur Seite.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie bei Itrustcapital investiert haben oder Zweifel an der Seriosität der Plattform haben. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Verluste zu kompensieren.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.