Immer wieder treten im Internet Handelsplattformen auf, die mit großen Versprechungen werben. Eine dieser Plattformen ist Irafloxi. Auf der Webseite des Anbieters wird dargestellt, dass man ein „vertrauenswürdiger Partner in der Welt der Finanzmärkte“ sei. Anleger sollen mit einer „zuverlässigen Plattform, innovativer Technologie und besten Konditionen“ handeln können. Angeboten werden unter anderem CFDs auf Indizes und Rohstoffe, Forex-Geschäfte und Kryptowährungen. Ergänzt wird das Angebot durch ein angebliches „Expertenteam“, das jederzeit für Rückfragen zur Verfügung stehen soll.
Doch was steckt wirklich hinter diesen Versprechen? In diesem Beitrag beleuchten wir die Hintergründe, zeigen die rechtliche Situation auf und erklären, welche rechtlichen Möglichkeiten Anleger haben, wenn sie bereits bei Irafloxi investiert haben.
Auf den ersten Blick wirkt die Webseite von Irafloxi professionell gestaltet. Viele Anleger berichten jedoch von negativen Erfahrungen, insbesondere dann, wenn es um die Auszahlung von investierten Geldern geht. Solche Berichte sind oft ein erstes Warnsignal.
Hinzu kommt, dass sich Irafloxi als durch die CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) reguliert darstellt. Dies klingt für viele Anleger zunächst seriös, ist jedoch nachweislich falsch. Die CySEC selbst hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Internetseite irafloxi.com nicht zu einer von ihr lizenzierten Gesellschaft gehört.
Damit fehlt es bereits an einer grundlegenden Voraussetzung für ein seriöses Finanzunternehmen: der ordnungsgemäßen Regulierung durch eine zuständige Aufsichtsbehörde.
Für den deutschen Markt ist besonders relevant, dass Handelsplattformen, die CFDs oder Forex-Geschäfte anbieten, einer Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) bedürfen. Diese Erlaubnis stellt sicher, dass bestimmte gesetzliche Mindeststandards eingehalten werden.
Ebenso benötigen Betreiber, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, eine Genehmigung nach der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR).
Bei Irafloxi liegt jedoch keine BaFin-Erlaubnis vor. Damit agiert die Plattform in Deutschland unerlaubt. Anlegern ist dringend zu raten, dies als deutliches Warnsignal zu verstehen.
Neben den fehlenden Lizenzen gibt es weitere Punkte, die stark gegen die Seriosität von Irafloxi sprechen:
Kein Impressum: Auf der Webseite fehlen Pflichtangaben wie die verantwortliche Gesellschaft, Rechtsform oder eine ladungsfähige Anschrift.
Anonymisierte Betreiber: Nach unseren Recherchen wurde ein Anonymisierungsdienst genutzt, um die wahre Identität der Betreiber zu verschleiern.
Irreführende Angaben: Durch die falsche Behauptung einer CySEC-Regulierung werden Anleger in die Irre geführt.
All diese Faktoren zusammengenommen deuten stark darauf hin, dass Anleger einem Betrug ausgesetzt sein könnten.
Anleger sind solchen Plattformen nicht schutzlos ausgeliefert. Wer Geld bei Irafloxi investiert hat und dieses nicht zurückerhält, kann Schadensersatzansprüche geltend machen.
Mögliche Anspruchsgrundlagen sind:
§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG: Bei unerlaubtem Betreiben von Wertpapierdienstleistungen.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung: Etwa wenn Anleger vorsätzlich getäuscht oder Gelder nicht ausbezahlt werden.
Schadensersatz wegen unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen: Bei Verstößen gegen die MiCAR-Verordnung.
Es besteht daher die Möglichkeit, gegen die Betreiber und deren Verantwortliche vorzugehen, um Verluste zurückzufordern.
Die Analyse zeigt deutlich: Anleger sollten Irafloxi kritisch hinterfragen und die Plattform nicht als seriös einstufen. Fehlende Genehmigungen, falsche Angaben zur Regulierung, das Fehlen eines Impressums und die Nutzung von Anonymisierungsdiensten sind klare Alarmsignale für Betrug.
Wer bereits investiert hat, sollte nicht zögern und rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die eigenen Rechte zu sichern.
Wenn Sie bei Irafloxi investiert haben und Schwierigkeiten bei der Auszahlung oder andere Probleme auftreten, sind wir Ihr Ansprechpartner. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist seit Jahren auf die Vertretung von Betrugsopfern im Bereich Online-Handel, CFDs, Forex und Kryptowährungen spezialisiert.
Wir prüfen Ihre individuellen Erfahrungen mit Irafloxi, erörtern die Erfolgsaussichten und setzen uns engagiert für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche ein.
Gerne können Sie uns für eine Ersteinschätzung kontaktieren.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.