Plattformen

InvestiumGroups – HCMC warnt

Immer wieder wenden sich geschädigte Anleger an unsere Kanzlei, weil sie auf vermeintlich seriöse Online-Handelsplattformen hereingefallen sind. Eine aktuelle Warnung betrifft die Plattform InvestiumGroups (Webseite: investiumgroupsltd.com), die laut der griechischen Finanzaufsicht HCMC ohne jede Zulassung agiert. Im Folgenden beleuchten wir, was Anleger über InvestiumGroups, deren Seriosität, mögliche Betrugsanzeichen und rechtliche Anspruchsmöglichkeiten wissen sollten.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

In einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch kläre ich für Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten gegen InvestiumGroups bestehen. Mit Nachdruck vertrete ich Ihre Ansprüche auf Rückzahlung.

Angebot von InvestiumGroups: CFD-, Forex- und Krypto-Handel

Auf ihrer Internetseite wirbt InvestiumGroups mit modernen Handels- und Risikomanagementtools, umfassender Unterstützung sowie einer angeblich „institutionellen Sicherheit“. Anleger sollen dort in Differenzkontrakte (CFDs) auf z. B. Rohstoffe, Indizes, Devisen (Forex),  und Kryptowährungen investieren können. Auch von einem Partnerprogramm und „besonderer Hardware für sicheren Handel“ ist die Rede.

In der Praxis wecken solche Versprechen schnell Vertrauen – insbesondere bei unerfahrenen Anlegern, die auf der Suche nach einer Plattform mit hohen Renditechancen sind. Doch bei genauerem Hinsehen offenbaren sich bei InvestiumGroups gravierende Hinweise auf fehlende Seriosität und ein mögliches Betrugssystem.

Fehlende BaFin-Erlaubnis – Warnsignal für Anleger

Wer in Deutschland CFD- oder Forex-Handel anbietet, betreibt eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG. Dafür ist zwingend eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Gleiches gilt nach der neuen europäischen MiCAR-Verordnung für Plattformen, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Nach unseren Recherchen verfügt InvestiumGroups über keinerlei BaFin-Genehmigung. Damit agiert die Plattform in Deutschland unerlaubt. Anleger sollten daher äußerste Vorsicht walten lassen. Ein Anbieter ohne behördliche Zulassung ist nicht reguliert – und genau das bedeutet: Kein Anlegerschutz, kein Einlagensicherungssystem, kein rechtlicher Rahmen.

Warnung der HCMC und weitere Anzeichen für fehlende Seriosität

Die Hellenic Capital Market Commission (HCMC), die griechische Finanzaufsichtsbehörde, hat offiziell vor InvestiumGroups gewarnt. Solche öffentlichen Warnungen sind ein starkes Indiz dafür, dass ein Anbieter nicht vertrauenswürdig ist.

Auch auf der Webseite selbst zeigen sich alarmierende Details:

  • Es fehlt ein Impressum mit Namen und Anschrift der Betreiber,

  • eine Rechtsform oder Betreibergesellschaft wird nicht angegeben,

  • die Domain wurde erst vor wenigen Monaten registriert,

  • ein Anonymisierungsdienst verbirgt die Identität der tatsächlichen Betreiber.

Diese Merkmale sind typisch für unseriöse oder betrügerische Plattformen, die nach kurzer Zeit wieder verschwinden – meist, sobald genügend Anleger ihr Geld verloren haben.

Viele Betroffene berichten ähnliche Erfahrungen: Nach der ersten Einzahlung werden sie von angeblichen „Account Managern“ betreut, die zu weiteren Investitionen drängen. Gewinne werden auf dem Bildschirm angezeigt – tatsächlich sind diese aber nur virtuelle Zahlen. Wenn Anleger eine Auszahlung verlangen, folgt oft Funkstille oder es werden zusätzliche Gebühren verlangt. In vielen Fällen ist das eingezahlte Geld dann verloren.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

Nutzen Sie unser kostenloses Ersttelefonat: Ich prüfe Ihre Ansprüche gegenüber InvestiumGroups gründlich und kämpfe engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rückforderungen. Schreiben oder rufen Sie mich gerne an.

Rechtliche Möglichkeiten und Schadensersatzansprüche

Anleger, die über InvestiumGroups investiert haben, sind nicht rechtlos.

Beim unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen kann ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG bestehen. Wird Kryptohandel ohne BaFin-Lizenz betrieben, kann sich zudem ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 46 KMAG ergeben.

Darüber hinaus kommen weitere zivilrechtliche Ansprüche in Betracht, etwa wegen arglistiger Täuschung oder unerlaubter Handlung, wenn Gelder nicht ausbezahlt oder Anleger über eine angebliche Regulierung einer Aufsichtsbehörde in die Irre geführt wurden.

Was sollten Anleger jetzt tun?

Wenn Sie bei InvestiumGroups investiert haben und Ihr Guthaben nicht erhalten, sollten Sie unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Unsere auf Anlegerrecht und Online-Betrug spezialisierte Kanzlei prüft Ihren Fall individuell, klärt über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und unterstützt Sie engagiert bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen – gegen die Betreiber und alle beteiligten Dritten.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche professionell und entschlossen durchzusetzen.

Fazit: Vorsicht vor InvestiumGroups

Die Warnung der HCMC, das Fehlen jeglicher Zulassungen durch die BaFin sowie zahlreiche Unregelmäßigkeiten auf der Webseite sprechen eine deutliche Sprache: InvestiumGroups ist nicht seriös. Anleger sollten keine weiteren Einzahlungen leisten und sich schnellstmöglich rechtlich beraten lassen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Verluste zu prüfen, Beweise zu sichern und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!

    Datenschutz*

    * Pflichtfeld

    Kontakt

    Wir kümmern uns ausgezeichnet um Ihr Anliegen

    Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.