Im Internet wird die Handelsplattform ImcPoint auf der Webseite imc-point.com mit großem Selbstbewusstsein beworben. Dort heißt es, die Plattform setze auf „Transparenz, Innovation und Kundenermächtigung“ und biete Spitzentechnologie, wettbewerbsfähige Bedingungen und unübertroffene Zuverlässigkeit. Ob Anfänger im Forex- und Kryptowährungshandel oder erfahrene Profi-Trader – so soll jeder Anleger auf ImcPoint seine finanziellen Ziele erreichen können.
Doch bei genauerer Prüfung gibt es gravierende Warnsignale, die sowohl aus der Sicht von Verbraucherschutz als auch aus rechtlicher Perspektive auf mangelnde Seriosität hinweisen.
Bei Angeboten wie Forex-Handel oder Kryptowährungen handelt es sich um Finanzdienstleistungen, die in Deutschland grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Für den Betrieb von Wertpapierdienstleistungen im Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) erforderlich.
Darüber hinaus fallen Kryptowerte-Dienstleistungen unter die europäische MiCAR-Verordnung. Betreiber von Plattformen für Kryptowährungen benötigen ebenfalls eine BaFin-Erlaubnis, wenn sie deutsche Kunden ansprechen.
ImcPoint verfügt jedoch über keinerlei Genehmigungen der BaFin. Für Anleger ist dies ein ernstzunehmender Hinweis darauf, dass es sich bei der Plattform um ein möglicherweise unerlaubtes Handelsangebot handelt.
Zusätzlich zur fehlenden BaFin-Erlaubnis gibt es mehrere weitere Warnsignale:
Unklare Unternehmensstruktur: Auf der Webseite fehlt ein vollständiges Impressum, Angaben zu den Verantwortlichen sowie eine klare Rechtsform der Betreibergesellschaft.
Scheinbare Sitzadresse: Zwar wird eine Adresse in Liechtenstein angegeben, jedoch ist der Plattformbetreiber nach unserer Kenntnis nicht bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) reguliert.
Anonymisierung der Betreiber: Ein Anonymisierungsdienst wird genutzt, um die Identität der Verantwortlichen zu verschleiern.
All diese Punkte sprechen dafür, dass ImcPoint nicht seriös arbeitet und Anleger einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.
Erste Erfahrungen von Nutzern zeigen, dass Anleger Schwierigkeiten beim Auszahlen von Guthaben haben oder über die fehlende Regulierung nicht korrekt informiert wurden. Solche Vorfälle sind typische Warnsignale bei Plattformen, die nicht über die notwendige rechtliche Basis verfügen.
Anleger, die bereits Gelder bei ImcPoint investiert haben und Probleme feststellen, können rechtliche Ansprüche geltend machen:
Forex-Handel ohne BaFin-Erlaubnis:
Anleger könnten Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG gegen die Plattformbetreiber geltend machen.
Handel mit Kryptowährungen ohne Lizenz:
Auch hier bestehen Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 46 KMAG.
Weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung:
Dazu zählen insbesondere Fälle, in denen Anleger über die fehlende Regulierung getäuscht wurden oder Guthaben nicht ausbezahlt werden.
Es ist entscheidend, möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Die Plattform ImcPoint zeigt mehrere Warnsignale, die sowohl aus Sicht von Verbraucherschutz als auch nach deutschem Recht Anlass zu erheblicher Kritik geben. Fehlende BaFin-Genehmigungen, unklare Unternehmensstrukturen und Anonymisierung der Betreiber deuten stark auf ein Betrugsrisiko hin.
Anleger, die bereits investiert haben oder über eine Investition nachdenken, sollten höchste Vorsicht walten lassen. Bei Problemen ist es ratsam, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger umfassend: Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten, ermitteln Verantwortliche und setzen Ihre Schadensersatzansprüche konsequent durch. Sichern Sie Ihr Geld und handeln Sie frühzeitig – je schneller Sie tätig werden, desto höher sind Ihre Chancen auf eine vollständige Schadensregulierung. Kontaktieren Sie uns gerne.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.