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Hestiainvest – Achtung laut FCA

Hestiainvest (hestiainvest.com) wirbt gegenüber Anlegern mit einem angeblich vertrauenswürdigen Broker, sicheren Investitionen, transparenter Abwicklung und modernen Handelsmöglichkeiten – tatsächlich bestehen jedoch erhebliche Warnzeichen, die Anleger vor einer Investition besonders aufmerksam prüfen sollten.

Auf der Internetseite von Hestiainvest wird unter anderem damit geworben: „Warum Hestiainvest ein vertrauenswürdiger Broker ist: Wir legen Wert auf Sicherheit, Transparenz und erstklassige Handelsdienstleistungen.“ Weiter heißt es, die Investitionen der Kunden seien dank zuverlässiger Ausführung und kompetenter Unterstützung in sicheren Händen. Anleger sollen durch moderne Technologie, Expertenwissen und einen nahtlosen Handel neue Möglichkeiten erschließen können.

Nach dem dargestellten Angebot soll über Hestiainvest insbesondere der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs), beispielsweise auf Aktien oder Rohstoffe, möglich sein. Daneben werden Forex-Geschäfte sowie der Handel mit Kryptowährungen angeboten.

Für deutsche Anleger stellt sich deshalb insbesondere die Frage: Ist Hestiainvest seriös und verfügt die Plattform über die erforderlichen Genehmigungen?

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

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FCA warnt vor Hestiainvest

Ein besonders wichtiges Warnsignal ist eine Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA). Nach den vorliegenden Informationen weist die FCA darauf hin, dass hestiainvest.com nicht über die erforderliche Erlaubnis der FCA verfügt, um in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen beziehungsweise Finanzprodukte anzubieten.

Eine solche Warnung einer ausländischen Finanzaufsichtsbehörde sollte von Anlegern keinesfalls ignoriert werden. Zwar bedeutet eine fehlende britische FCA-Erlaubnis nicht automatisch, dass sämtliche Geschäfte mit deutschen Anlegern rechtswidrig sind. Sie ist jedoch ein erhebliches Warnsignal, insbesondere wenn die Plattform gleichzeitig mit Sicherheit, Professionalität und einer angeblichen internationalen Regulierung wirbt.

Gerade bei Online-Trading-Plattformen sollten Anleger daher nicht allein auf die professionell gestaltete Internetseite oder die dortigen Versprechungen vertrauen. Entscheidend ist vielmehr, welches Unternehmen tatsächlich hinter der Plattform steht und über welche aufsichtsrechtlichen Genehmigungen dieses Unternehmen verfügt.

Keine erkennbare Erlaubnis der BaFin

Für deutsche Anleger ist insbesondere die Frage nach einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Bedeutung.

Wer im Inland bestimmte Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis. § 15 WpIG sieht für das Erbringen bestimmter Wertpapierdienstleistungen eine schriftliche Erlaubnis der BaFin vor. Der Eigenhandel ist in § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG als Wertpapierdienstleistung definiert.

Bei einem auf deutsche Anleger ausgerichteten Angebot von CFDs und bestimmten anderen Finanzinstrumenten muss daher im Einzelfall genau geprüft werden, welche konkrete Tätigkeit die Plattform ausübt und welche Erlaubnis hierfür erforderlich ist.

Nach den vorliegenden Informationen verfügt Hestiainvest über keine entsprechende Erlaubnis der BaFin.

Dies ist für deutsche Anleger ein erheblicher Punkt. Denn die Bezeichnung als „Broker“, die Nutzung professioneller Handelssoftware oder die Behauptung einer internationalen Zertifizierung ersetzt keine gesetzlich erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis.

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch das Angebot zum Handel mit Kryptowährungen beziehungsweise Kryptowerten.

Mit der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte, der sogenannten MiCAR, wurde ein unionsweit geltender aufsichtsrechtlicher Rahmen für bestimmte Kryptowerte und Kryptowerte-Dienstleistungen geschaffen. In Deutschland bestehen hierfür entsprechende aufsichtsrechtliche Zuständigkeiten und nationale Regelungen.

Auffällige Angaben zur angeblichen Regulierung, fehlendes Impressum und unbekannte Betreiberstruktur

Besonders kritisch ist die auf der Internetseite verwendete Darstellung einer angeblichen „Digital Crypto Finance Commission“.

In der Fußnote der Webseite soll angegeben werden, Hestiainvest sei ein international zertifizierter Broker und von der „Digital Crypto Finance Commission“ wegen seines Engagements für sichere und vorschriftsmäßige Krypto-Geschäfte offiziell anerkannt.

Eine solche Darstellung ist aus Anlegersicht äußerst kritisch zu hinterfragen. Nach den vorliegenden Informationen lässt sich keine entsprechende staatliche Finanzaufsichtsbehörde unter dieser Bezeichnung feststellen.

Anleger sollten deshalb grundsätzlich misstrauisch werden, wenn eine Handelsplattform mit einer angeblichen Regulierung oder Zertifizierung wirbt, die sich bei einer unabhängigen Überprüfung nicht nachvollziehen lässt.

Eine tatsächlich bestehende Finanzaufsichtsbehörde lässt sich normalerweise anhand offizieller Register und behördlicher Veröffentlichungen überprüfen. Eine bloße Behauptung auf der Internetseite des Brokers reicht dagegen nicht aus.

Ein weiteres erhebliches Warnzeichen ist nach den vorliegenden Informationen das Fehlen eines ausreichenden Impressums beziehungsweise transparenter Angaben zur verantwortlichen Betreibergesellschaft.

Auf einer seriösen Handelsplattform sollte für Anleger nachvollziehbar sein, welches Unternehmen den Internetauftritt betreibt, wo dieses Unternehmen seinen Sitz hat und wer für das Unternehmen verantwortlich ist.

Bei Hestiainvest fehlen nach den vorliegenden Informationen insbesondere klare Angaben zu einer konkreten Betreibergesellschaft und deren Rechtsform.

Hinzu kommt, dass bei der Registrierung der Domain ein Anonymisierungsdienst verwendet worden sein soll. Dadurch wird die Identität des tatsächlichen Domaininhabers nicht ohne Weiteres offengelegt.

Ein solcher Umstand ist für sich genommen zwar noch kein Beweis für einen Anlagebetrug. In Verbindung mit einer fehlenden beziehungsweise nicht nachvollziehbaren Regulierung, einer Warnung der FCA und widersprüchlichen Angaben zur angeblichen Zertifizierung ergibt sich jedoch ein erhebliches Risikoprofil.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

Während eines kostenlosen und unverbindlichen Ersttelefonats erläutere ich Ihnen, welche rechtlichen Schritte gegen Hestiainvest möglich sind. Ihre Rückforderungsansprüche verfolge ich anschließend mit Nachdruck.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger?

Wer bei Hestiainvest bereits Geld investiert hat und Schwierigkeiten bei der Auszahlung feststellt, sollte nicht vorschnell weitere Zahlungen leisten.

Je nach Sachverhalt können verschiedene rechtliche Ansprüche in Betracht kommen. Dazu können beispielsweise Ansprüche wegen unerlaubter Handlung, Ansprüche aufgrund irreführender Angaben oder Ansprüche im Zusammenhang mit einem möglicherweise unerlaubten Erbringen erlaubnispflichtiger Finanzdienstleistungen gehören.

Bei einem Verstoß gegen ein den Schutz des Anlegers bezweckendes Gesetz kann insbesondere § 823 Abs. 2 BGB als mögliche Anspruchsgrundlage relevant sein. Ob daraus im konkreten Fall ein durchsetzbarer Schadensersatzanspruch folgt, hängt jedoch von den konkreten Umständen des jeweiligen Investments ab.

Bei Kryptowerte-Dienstleistungen sind daneben die Vorgaben der MiCAR und des KMAG zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere zu unterscheiden, welche konkrete Dienstleistung erbracht wurde und welche aufsichtsrechtlichen Anforderungen hierfür gelten.

Was sollten geschädigte Anleger jetzt tun?

Wer im Internet nach Hestiainvest Erfahrungen oder Hestiainvest Kritik sucht, sollte sich nicht ausschließlich auf Bewertungsportale oder vermeintliche Erfahrungsberichte verlassen.

Gerade bei Online-Trading-Plattformen können positive Bewertungen oder Erfahrungsberichte gezielt eingesetzt werden, um Vertrauen aufzubauen. Aussagekräftiger ist eine unabhängige Prüfung der Betreiberstruktur, der aufsichtsrechtlichen Zulassung und der Zahlungswege.

Anleger sollten insbesondere vorsichtig sein, wenn nach einer ersten Einzahlung weitere Zahlungen verlangt werden. Dies kann beispielsweise mit angeblichen Steuern, Gebühren, Sicherheitsleistungen, Liquiditätsnachweisen oder der Freischaltung eines Kontos begründet werden.

Auch wenn auf dem Tradingkonto vermeintliche Gewinne angezeigt werden, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass tatsächlich ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist.

Ein besonders wichtiges Warnsignal ist daher, wenn eine Auszahlung nicht oder nur nach weiteren Zahlungen erfolgen soll.

Wenn Sie bereits bei Hestiainvest investiert haben, sollten Sie sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören insbesondere:

  • Kontoauszüge und Überweisungsbelege,
  • E-Mails und Nachrichten mit den angeblichen Mitarbeitern,
  • Telefonnummern und E-Mail-Adressen,
  • Screenshots des Tradingkontos,
  • Angaben zu den angeblichen Gewinnen,
  • Verträge und Registrierungsunterlagen,
  • Zahlungsaufforderungen,
  • Informationen zu Kryptowallets und Transaktionen,
  • sowie sämtliche Unterlagen zu bislang erfolgten Auszahlungsversuchen.

Auch bei bereits erfolgten weiteren Zahlungen sollte der Sachverhalt möglichst vollständig dokumentiert werden.

Die Kombination aus der vorliegenden FCA-Warnung, der fehlenden erkennbaren deutschen Erlaubnis, den unklaren Angaben zur Betreibergesellschaft, der angeblichen „Digital Crypto Finance Commission“ und weiteren Auffälligkeiten sollte Anleger dazu veranlassen, Hestiainvest nicht allein aufgrund der professionellen Internetpräsentation als seriösen Broker einzustufen.

Wenn Sie bereits bei Hestiainvest (hestiainvest.com) investiert haben und Ihre Auszahlung verweigert wird, weitere Zahlungen verlangt werden oder Sie Zweifel an der Seriosität der Plattform haben, sollten Sie möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Anleger, die von Betrug mit Internethandelsplattformen, CFDs, Forex und Kryptowährungen betroffen sind. Wir prüfen die individuelle Situation, die vorhandenen Unterlagen sowie mögliche Ansprüche gegen die verantwortlichen Unternehmen und Personen.

Wenn Sie bei Hestiainvest Geld investiert haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden. 

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