Die Plattform GreyMax Capital, erreichbar unter greymax.net, präsentiert sich als fortschrittliche Online-Handelsplattform für Investitionen in CFDs, Forex und Kryptowährungen. Laut Eigendarstellung haben sich angeblich „zehntausende Trader“ für GreyMax Capital entschieden – wegen „höchster Servicequalität“, „minimaler Provisionen“ und einer „umfassenden Funktionalität“. Auch wird behauptet, das Unternehmen wolle „die Lebensqualität jedes einzelnen Kunden verbessern“.
Doch wie seriös ist GreyMax Capital wirklich? Zahlreiche Hinweise deuten darauf hin, dass es sich um ein zweifelhaftes Angebot handelt, das für Anleger mit hohen Risiken – bis hin zum Totalverlust – verbunden sein kann. Vor einem Investment sollten sich potenzielle Anleger eingehend informieren – denn Erfahrungen und Kritik aus der Praxis sowie Warnungen von Aufsichtsbehörden zeichnen ein alarmierendes Bild.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat explizit vor GreyMax Capital gewarnt. Auf der Plattform werden Kryptowerte-Dienstleistungen, CFD- und Forex-Geschäfte angeboten – ohne jede behördliche Genehmigung in Deutschland. Damit verstoßen die Betreiber der Plattform gegen geltendes deutsches Recht.
Laut BaFin ist der Handel mit CFDs oder Forex-Instrumenten als Wertpapierdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG einzustufen. Derartige Dienstleistungen dürfen nur von Unternehmen angeboten werden, die eine Erlaubnis der BaFin besitzen. Gleiches gilt für Krypto-Dienstleistungen, die unter die europäische Verordnung MiCAR (Markets in Crypto Assets Regulation) fallen.
Die Plattform GreyMax Capital verfügt über keinerlei Genehmigung der BaFin. Es liegt somit der Verdacht des unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen vor – ein klarer Regelverstoß, der rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Neben der BaFin hat auch die CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission), die Finanzaufsichtsbehörde Zyperns, eine offizielle Warnung veröffentlicht. Darin wird klargestellt, dass GreyMax Capital keine zugelassene Investmentgesellschaft in Zypern ist. Die Plattform gehört nicht zu einem lizenzierten Unternehmen, das zur Erbringung von Investmentdienstleistungen berechtigt ist.
Diese mehrfachen Warnungen durch nationale und europäische Finanzaufsichtsbehörden lassen erhebliche Zweifel an der Seriosität des Anbieters aufkommen.
Wer die Website greymax.net besucht, dem fallen weitere kritische Auffälligkeiten auf:
Kein vollständiges Impressum: Angaben zu Betreibern, Geschäftsführer oder Ansprechpartnern fehlen vollständig – ein klarer Verstoß gegen gesetzliche Anforderungen.
Zweifelhafte Angaben zur Unternehmenshistorie: Die Domain wurde nach Recherchen erst vor wenigen Wochen registriert – während auf der Seite von einer Gründung im Jahr 2022 die Rede ist.
Einsatz von Anonymisierungsdiensten bei der Domain-Registrierung: Dies erschwert die Rückverfolgung der Betreiber erheblich.
Unrealistische Versprechen: Etwa eine angeblich „vollständige Risikoversicherung“, was angesichts der hohen Volatilität und Spekulationsgefahr bei CFDs oder Krypto-Handel schlichtweg nicht glaubwürdig ist.
Identitätsmissbrauch: Die auf der Webseite genannte Adresse in Großbritannien ist laut BaFin vermutlich gefälscht oder missbräuchlich verwendet worden.
Diese Indizien lassen den Schluss zu, dass es sich bei GreyMax Capital nicht um einen seriösen Anbieter handelt, sondern möglicherweise um eine professionell organisierte Betrugsmasche.
Für Anleger, die bei GreyMax Capital investiert haben und nun Probleme mit Auszahlungen oder der Kommunikation erleben, bestehen durchaus rechtliche Optionen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Vertretung von Betrugsopfern im Online-Finanzmarkt spezialisiert und kennt die typischen Strukturen und Schwachstellen solcher Plattformen.
Im Fall von GreyMax Capital kommen unter anderem folgende rechtliche Ansprüche in Betracht:
Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG, wenn ohne BaFin-Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen angeboten wurden.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung, z. B. bei Täuschung über eine angebliche Regulierung oder bei Nichtauszahlung von Guthaben.
Haftung der Betreiber und Verantwortlichen der Plattform, auch persönlich, etwa bei Identitätsmissbrauch oder systematischer Täuschung.
Zudem kann auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sinnvoll sein – etwa wegen des Verdachts auf Anlagebetrug oder gewerbsmäßigen Betrug.
Wenn Sie selbst bei GreyMax Capital investiert haben und sich nun mit Zahlungsschwierigkeiten, Login-Problemen oder Auszahlungsverweigerungen konfrontiert sehen, sollten Sie zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Sie umfassend bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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