Die Handelsplattform Fortis Market stellt sich auf fortismarket.com als international erfolgreicher Anbieter für Forex-, CFD– und Krypto-Trading dar. Nach eigenen Angaben sei das Unternehmen bereits 2017 gegründet worden und habe seitdem Hunderttausende Investoren erreicht. Die Mission: Anlegern zum Erfolg verhelfen und ihnen ermöglichen, selbstbewusst auf globalen Märkten zu agieren.
Doch ein genauerer Blick zeigt: Viele Anlegerberichte, rechtliche Rahmenbedingungen und technische Auffälligkeiten sprechen eine andere Sprache. Unsere Kanzlei erhält zunehmend Erfahrungen von Betroffenen, die erhebliche Zweifel an der Seriosität der Plattform offenbaren. Für viele stellen sich inzwischen ernsthaft die Fragen: Ist Fortis Market legitim? Ist Vorsicht geboten? Und liegen möglicherweise sogar Anzeichen für einen Betrug vor?
Fortis Market wirbt damit, den Handel in mehreren Anlageklassen zu ermöglichen, darunter:
CFDs auf Metalle, Indizes und weitere Werte
Forex-Geschäfte
Handel mit Kryptowährungen
Dies sind hochspekulative Produkte, die grundsätzlich einer strengen Aufsicht unterliegen. Anbieter benötigen hierfür – insbesondere in Deutschland – Genehmigungen von zuständigen Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Genau hier beginnen die schwerwiegenden Probleme.
Nach geltendem deutschen Recht stellen CFD- oder Forex-Handelsgeschäfte eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG dar. Für das Betreiben solcher Geschäfte benötigen Anbieter zwingend eine Erlaubnis der BaFin.
Gleiches gilt für Kryptowerte-Dienstleistungen nach der neuen EU-Verordnung MiCAR sowie dem deutschen Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Dazu zählen:
Betrieb einer Krypto-Handelsplattform
Handel oder Vermittlung von Kryptowährungen
Fortis Market verfügt über keinerlei Genehmigungen der BaFin.
Dies allein ist bereits ein gravierender Hinweis auf mangelnde Seriosität, denn ein erlaubnisloser Handel ist in Deutschland strikt verboten und aus Anlegersicht äußerst gefährlich.
Neben der fehlenden Regulierung zeigen sich weitere Auffälligkeiten, die Anleger kritisch prüfen sollten:
Fortis Market behauptet, durch die australische Finanzaufsicht ASIC reguliert zu sein. Unsere Recherchen ergaben jedoch keinen Eintrag einer „FORTIS MARKET LTD“ bei der ASIC – ein klares Warnsignal.
Auf der Webseite fehlen Pflichtangaben wie:
Betreiberfirma
Rechtsform
Verantwortliche Personen
Dies erschwert die Identifikation der tatsächlichen Betreiber und stellt ein häufiges Muster bei unseriösen Plattformen dar.
Die Domain wurde mithilfe eines Anonymisierungsdienstes registriert. Dadurch werden Identität und Standort der Verantwortlichen bewusst verschleiert – ein weiteres typisches Indiz für problematische Geschäftsmodelle im Online-Trading.
Viele geschilderte Erfahrungen von Betroffenen ähneln sich:
Nicht ausgezahlte Guthaben, aggressive Nachschusspflichten, Druck zur weiteren Einzahlung, brüchige Kommunikation. Diese Umstände lassen Zweifel aufkommen, ob die Plattform überhaupt im Interesse der Anleger arbeitet.
Wenn Plattformen ohne Erlaubnis handeln, können Schadensersatzansprüche entstehen. Im Fall Fortis Market kommen insbesondere folgende Ansprüche infrage:
Gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG können Investoren Schadensersatz fordern, wenn CFDs oder Forex ohne BaFin-Lizenz angeboten wurden.
Das Betreiben von Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Genehmigung kann Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 46 KMAG auslösen.
Werden Anleger über die Regulierung oder Sicherheit der Plattform getäuscht, kommen zusätzliche Ansprüche wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung in Betracht.
In der Vergangenheit konnten solche Ansprüche häufig erfolgreich gegenüber Plattformbetreibern, Hintermännern oder Zahlungsdienstleistern durchgesetzt werden.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Auszahlungen haben, Ihr Konto plötzlich gesperrt wurde oder Sie befürchten, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollten Sie schnell handeln. Zeitnahe anwaltliche Beratung erhöht die Chancen, verlorene Gelder zurückzuholen.
Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist spezialisiert auf die Vertretung von Opfern unseriöser Online-Trading-Plattformen. Wir prüfen für Sie:
ob BaFin-Verstöße vorliegen
ob Schadensersatzansprüche bestehen
welche Schritte zur Rückholung der Gelder möglich sind
Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenfreies Ersttelefonat. Wir unterstützen Sie engagiert und kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.