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Entrepreneur Prices Market – Vorsicht laut CNMV

Die Online-Handelsplattform Entrepreneur Prices Market wirbt auf ihrer Internetseite entrepreneurpricesmarket.com mit einer beeindruckenden Unternehmensgeschichte. Demnach handele es sich um eine internationale Investmentgesellschaft, offiziell registriert in den Vereinigten Staaten, gegründet im Oktober 2016 von einer Gruppe professioneller Händler und Investoren mit Fokus auf Kryptowährungen. Seit 2018 wolle man die besten Konditionen am Markt bieten.

Für Anleger klingt dies zunächst nach einem seriös auftretenden Anbieter mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Kryptohandels. Doch bei näherer Betrachtung ergeben sich erhebliche Zweifel an der Seriosität der Plattform. Insbesondere regulatorische Warnungen und fehlende Zulassungen geben Anlass zu erheblicher Kritik und werfen die Frage auf, ob es sich möglicherweise um einen Fall von Kryptobetrug handeln könnte.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

In einem ersten, kostenfreien Telefonat bespreche ich gern mit Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen gegenüber Entrepreneur Prices Market offenstehen, und unterstütze Sie entschlossen bei der Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche.

Warnung der Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)

Ein wesentliches Warnsignal stellt die Veröffentlichung der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde CNMV dar. Diese weist ausdrücklich darauf hin, dass Entrepreneur Prices Market nicht im offiziellen Register eingetragen ist und daher nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen oder andere regulierte Finanzdienstleistungen zu erbringen, die der Aufsicht der CNMV unterliegen.

Eine solche Warnung ist ernst zu nehmen. Finanzaufsichtsbehörden veröffentlichen entsprechende Hinweise in der Regel nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Anbieter ohne erforderliche Erlaubnis tätig ist. Für Anleger ist dies ein klares Indiz dafür, dass Vorsicht geboten ist.

Keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Auch in Deutschland gelten strenge regulatorische Anforderungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Nach der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) benötigen Betreiber von Online-Handelsplattformen, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, eine entsprechende Erlaubnis der BaFin.

Erfasst von der Regulierung ist nicht nur der Betrieb einer Handelsplattform, sondern auch der Handel mit Kryptowährungen selbst. Nach unseren Recherchen verfügt Entrepreneur Prices Market über keinerlei Genehmigung der BaFin.

Das bedeutet: Sofern deutschen Anlegern Kryptohandel angeboten wird, geschieht dies ohne die in Deutschland erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis. Für Anleger stellt sich daher berechtigt die Frage, ob ein solcher Anbieter seriös agiert oder ob hier bewusst regulatorische Vorgaben umgangen werden.

Widersprüche und weitere Anzeichen mangelnder Seriosität

Neben den fehlenden behördlichen Zulassungen gibt es weitere Punkte, die im Rahmen einer rechtlichen Bewertung kritisch zu betrachten sind:

  • Kein Impressum: Auf der Internetseite fehlt ein ordnungsgemäßes Impressum mit Angaben zu den Verantwortlichen.

  • Keine klare Rechtsform: Es wird keine konkrete Betreibergesellschaft mit nachvollziehbarer Rechtsform benannt.

  • Anonymisierungsdienst: Zur Verschleierung der tatsächlichen Betreiber wurde offenbar ein Anonymisierungsdienst für die Domainregistrierung genutzt.

  • Widersprüchliche Angaben zur Unternehmenshistorie: Während auf der Webseite von einer Gründung im Jahr 2016 die Rede ist, wurde die Domain erst im Januar 2025 registriert.

Gerade der letzte Punkt ist besonders auffällig. Wenn eine Plattform vorgibt, seit Jahren am Markt tätig zu sein und über umfangreiche Erfahrung zu verfügen, die Domain jedoch erst kürzlich registriert wurde, ist dies ein erheblicher Widerspruch. Solche Diskrepanzen sind typische Merkmale von Plattformen, die in der Kritik stehen oder bei denen der Verdacht auf Betrug im Raum steht.

In unserer anwaltlichen Praxis beobachten wir immer wieder vergleichbare Konstellationen: Professionell gestaltete Webseiten, Versprechen hoher Renditen im Kryptohandel, angeblich internationale Strukturen – jedoch keine überprüfbare Regulierung.

Viele Mandanten berichten von ähnlichen Erfahrungen:
Zunächst funktionieren Einzahlungen und teilweise auch kleinere Auszahlungen reibungslos. Sobald jedoch größere Beträge abgehoben werden sollen, kommt es zu Verzögerungen, zusätzlichen Gebührenforderungen oder vollständiger Kontaktabbruch. Auch angebliche Steuern oder Provisionen werden häufig nachgefordert, bevor eine Auszahlung erfolgen soll.

Sollten sich solche Abläufe bestätigen, kann dies ein starkes Indiz für ein betrügerisches Geschäftsmodell sein.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

Im Zuge eines kostenfreien Erstgesprächs prüfe ich mit Ihnen, welche rechtlichen Schritte gegen Entrepreneur Prices Market in Betracht kommen. Danach verfolge ich Ihre Rückzahlungsansprüche mit der gebotenen Konsequenz.

Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Ein Handel mit Kryptowährungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin kann Schadensersatzansprüche begründen. In Betracht kommen insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 46 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Darüber hinaus können Ansprüche bestehen, wenn:

  • Guthaben nicht ausgezahlt werden,

  • über eine angebliche Regulierung getäuscht wurde,

  • Anleger über Risiken oder Unternehmensstrukturen in die Irre geführt wurden.

Geschädigten Anlegern können Schadensersatzansprüche gegen die Betreibergesellschaft sowie gegen verantwortliche Personen zustehen.

Wichtig ist: Je früher rechtliche Schritte geprüft werden, desto größer sind regelmäßig die Erfolgsaussichten.

Fazit: Ist Entrepreneur Prices Market seriös?

Angesichts der Warnung der CNMV, der fehlenden BaFin-Erlaubnis, der widersprüchlichen Angaben zur Unternehmensgeschichte sowie der anonymen Struktur bestehen erhebliche Zweifel an der Seriosität von Entrepreneur Prices Market.

Anleger sollten äußerst vorsichtig sein und keine weiteren Einzahlungen leisten, wenn bereits Probleme aufgetreten sind. Wer bereits investiert hat und negative Erfahrungen gemacht hat, sollte nicht zögern, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Beratung von Opfern von Kryptobetrug, CFD-, Forex- und Onlinehandelsplattformen spezialisiert. Wir prüfen für Sie:

  • Bestehen Schadensersatzansprüche?

  • Gegen wen können Ansprüche geltend gemacht werden?

  • Welche Maßnahmen sind kurzfristig sinnvoll?

Wenn Sie bei Entrepreneur Prices Market investiert haben und Kritik oder Probleme aufgetreten sind, kontaktieren Sie uns gerne.

Wir unterstützen Sie engagiert und konsequent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Realisierung möglicher Schadensersatzforderungen.

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