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ElitFinanz – Vorsicht Betrugsverdacht

ElitFinanz unter der Domain elitfinanz.com wirbt mit dem Handel von CFDs, Forex und Kryptowährungen – Anleger sollten jedoch genau prüfen, ob der Anbieter tatsächlich seriös und ordnungsgemäß reguliert ist.

Auf der Internetseite von ElitFinanz wird ein internationaler Zugang zu den Finanzmärkten beworben. Nach den Angaben auf der Plattform sollen Anleger unter anderem in Differenzkontrakte (CFDs), Forex und Kryptowährungen investieren können. ElitFinanz stellt dabei moderne Trading-Tools, einen globalen Marktzugang sowie Transparenz und ein reibungsloses Handelserlebnis in Aussicht.

Solche Werbeaussagen sollten Anleger allerdings nicht ungeprüft übernehmen. Gerade bei Online-Handelsplattformen ist entscheidend, wer hinter dem Angebot steht, welche Gesellschaft Vertragspartner des Anlegers wird und ob für die angebotenen Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen die erforderlichen Erlaubnisse vorliegen.

Nach unserer Prüfung bestehen bei ElitFinanz erhebliche Auffälligkeiten, die aus unserer Sicht Anlass zu besonderer Vorsicht geben.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

In einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch erläutere ich Ihnen, welche rechtlichen Schritte gegen ElitFinanz möglich sind. Anschließend setze ich Ihre Ansprüche auf Rückzahlung mit Nachdruck durch.

ElitFinanz Erfahrungen und Kritik: Auffälligkeiten bei der Plattform

Wer nach ElitFinanz Erfahrungen, ElitFinanz Kritik oder Informationen zur Seriosität des Anbieters sucht, sollte nicht allein auf die professionelle Gestaltung der Internetseite oder die dortigen Versprechen vertrauen.

Ein wesentlicher Punkt ist die Transparenz über den Betreiber. Nach den uns vorliegenden Informationen fehlt auf der Internetseite ein aussagekräftiges Impressum, aus dem sich eindeutig die verantwortliche Gesellschaft, deren Rechtsform, eine ladungsfähige Anschrift und die verantwortlichen Personen ergeben.

Zusätzliche Fragen wirft die auf der Internetseite dargestellte Unternehmensgeschichte auf. ElitFinanz vermittelt den Eindruck eines bereits seit vielen Jahren bestehenden Finanzunternehmens und erklärt, seit dem Jahr 2016 am Markt tätig zu sein.

Nach den uns vorliegenden Informationen wurde die Domain elitfinanz.com jedoch erst im Juni 2026 registriert. Das bedeutet zwar nicht automatisch, dass das Unternehmen selbst erst 2026 gegründet wurde. Die erhebliche Diskrepanz zwischen der behaupteten langjährigen Marktpräsenz und dem jungen Domainalter sollte Anleger aber zu einer genaueren Überprüfung veranlassen.

Auch die auf der Internetseite angegebene Zahl von mehr als 500.000 aktiven Kunden erscheint vor diesem Hintergrund zumindest erklärungsbedürftig.

Keine erkennbare Erlaubnis der Bafin

Besonders wichtig ist die Frage der aufsichtsrechtlichen Zulassung.

Nach unserer Recherche ließ sich für ElitFinanz beziehungsweise elitfinanz.com keine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) feststellen.

Das ist insbesondere deshalb problematisch, weil das Angebot von Finanzinstrumenten wie CFDs und bestimmten Forex-Produkten grundsätzlich erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen betreffen kann. Welche Erlaubnis konkret erforderlich ist, hängt dabei von der Ausgestaltung des Geschäftsmodells und den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen ab.

Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) regelt die Erlaubnispflicht für Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen. Nach § 15 WpIG dürfen Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen grundsätzlich nicht ohne die erforderliche Erlaubnis erbracht werden.

Bei einem Anbieter, der deutschen Anlegern entsprechende Finanzdienstleistungen anbietet, sollte deshalb überprüft werden, ob das Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt und ob es im Register der zuständigen Aufsichtsbehörde nachvollziehbar eingetragen ist.

Eine fehlende Erlaubnis ist ein erhebliches Warnsignal.

Anleger sollten sich deshalb nicht allein auf Aussagen wie „globaler Marktzugang“, „Transparenz“ oder „zuverlässige Tools“ verlassen. Entscheidend ist vielmehr, ob hinter diesen Versprechen ein tatsächlich zugelassenes und identifizierbares Finanzunternehmen steht.

ElitFinanz bewirbt darüber hinaus den Handel beziehungsweise Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen.

Auch in diesem Bereich hat sich die aufsichtsrechtliche Situation in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Mit der europäischen Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) bestehen unionsweit Regelungen für bestimmte Kryptowerte und Kryptowerte-Dienstleistungen.

Je nach konkreter Tätigkeit kann für einen Anbieter eine entsprechende Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister erforderlich sein. Für Deutschland ist hierbei insbesondere die Bafin als zuständige Aufsichtsbehörde von Bedeutung.

Daher sollte bei einer Plattform, die deutschen Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten anbietet, genau geprüft werden, ob eine entsprechende Zulassung besteht und welche konkrete Gesellschaft die Dienstleistung tatsächlich erbringt.

Auch hier gilt: Die Bezeichnung als „Krypto-Broker“, „Trading-Plattform“ oder „Investment-Plattform“ sagt allein nichts über die rechtliche Zulässigkeit des Angebots aus.

ElitFinanz Betrug? Was Anleger wissen sollten

Bei der Bewertung von ElitFinanz sollte zwischen einem bestehenden Betrugsverdacht und einem bereits nachgewiesenen Betrug unterschieden werden.

Allein das Fehlen einer Bafin-Erlaubnis beweist noch keinen strafrechtlichen Betrug. Ebenso lässt sich allein aus dem jungen Domainalter nicht ableiten, dass die Betreiber tatsächlich betrügerisch handeln.

Die Kombination verschiedener Auffälligkeiten kann allerdings ein erhebliches Warnsignal darstellen. Hierzu gehören insbesondere:

  • fehlende beziehungsweise unzureichende Angaben zum Betreiber,
  • fehlende Transparenz über die verantwortliche Gesellschaft,
  • eine nicht ohne Weiteres nachvollziehbare Unternehmensgeschichte,
  • ein junges Domainregistrierungsdatum trotz behaupteter langjähriger Tätigkeit,
  • eine auffällig hohe behauptete Kundenzahl,
  • sowie die nach unserer Recherche nicht feststellbare erforderliche Erlaubnis für die angebotenen Dienstleistungen.

Anleger sollten deshalb sorgfältig prüfen, ob ElitFinanz tatsächlich seriös ist, bevor weitere Gelder eingezahlt werden.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

Gerne informiere ich Sie in einem kostenfreien Erstgespräch über mögliche rechtliche Schritte gegen ElitFinanz. Anschließend kümmere ich mich um die konsequente Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche.

Welche Ansprüche können geschädigte Anleger haben?

Wenn eine Handelsplattform ohne die erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen erbringt, können – abhängig vom konkreten Geschäftsmodell und Sachverhalt –  Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Insbesondere kann zu prüfen sein, ob ein Verstoß gegen ein den Anlegerschutz bezweckendes Schutzgesetz vorliegt und daraus Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB entstehen.

Darüber hinaus kommen je nach Sachverhalt weitere Anspruchsgrundlagen in Betracht. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anleger über die Identität des Anbieters, eine angebliche Regulierung, die Sicherheit ihrer Gelder oder die tatsächliche Verwendung ihrer Einzahlungen getäuscht wurden.

Bei Kryptowerte-Dienstleistungen ist zusätzlich zu prüfen, ob gegen die Vorgaben der MiCAR beziehungsweise des einschlägigen deutschen Aufsichtsrechts verstoßen wurde und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Entscheidend ist dabei immer eine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Was tun, wenn ElitFinanz keine Auszahlung vornimmt?

Besonders kritisch wird die Situation, wenn Anleger bereits Geld eingezahlt haben und anschließend Schwierigkeiten bei der Auszahlung bekommen.

Typische Warnsignale können beispielsweise sein, dass eine Auszahlung zunächst abgelehnt oder verzögert wird und anschließend weitere Zahlungen verlangt werden. Teilweise werden bei problematischen Trading-Plattformen angebliche Steuern, Gebühren, Provisionen, Versicherungen oder Freischaltungskosten verlangt.

In einer solchen Situation sollten Anleger nicht vorschnell weitere Zahlungen leisten.

Stattdessen sollten sämtliche Beweismittel gesichert werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Überweisungsbelege und Kontoauszüge,
  • E-Mails und sonstige Nachrichten,
  • WhatsApp- oder Telegram-Kommunikation,
  • Telefonnummern der Ansprechpartner,
  • Screenshots des Kundenkontos,
  • Angaben zu Wallets und Kryptowährungstransaktionen,
  • verwendete E-Mail-Adressen und Internetdomains,
  • sowie sämtliche Verträge und Dokumente, die von ElitFinanz übersandt wurden.

Diese Unterlagen können für die spätere Ermittlung der Verantwortlichen und die Durchsetzung möglicher Ansprüche von erheblicher Bedeutung sein.

Wer bereits bei ElitFinanz investiert hat und Probleme mit seinem Investment oder der Auszahlung seines Guthabens hat, sollte nicht abwarten.

Insbesondere wenn die Plattform weitere Einzahlungen verlangt oder mit angeblichen Kosten droht, sollte zunächst geprüft werden, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Forderungen beruhen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Beratung von Geschädigten im Zusammenhang mit Online-Trading, CFD-Handel, Forex, Kryptowährungen und mutmaßlichem Anlagebetrug spezialisiert.

Wir prüfen unter anderem, wer hinter einer Handelsplattform steht, welche rechtlichen Ansprüche gegen Betreiber und Verantwortliche bestehen können und welche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüchen bestehen.

Wenn Sie bereits Erfahrungen mit ElitFinanz gemacht haben, Geld eingezahlt haben oder keine Auszahlung Ihres Guthabens erhalten, sollten Sie möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einholen.

Je schneller die vorhandenen Unterlagen gesichert und die möglichen Anspruchsgegner identifiziert werden, desto besser können die weiteren rechtlichen Schritte vorbereitet werden.

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