Online-Handelsplattformen für CFDs, Forex und Kryptowährungen versprechen mit großen Worten Innovation, Sicherheit und attraktive Gewinne. Auch die Plattform E-Tradecapitalpro stellt sich auf ihrer Webseite e-tradecapitalpro.com als modernes, kundenorientiertes und technologisch fortschrittliches Unternehmen dar. Man beruft sich darauf, weltweit die vertrauenswürdigste Handelsplattform werden zu wollen und investiere angeblich in zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, um Kundenbedürfnisse bestmöglich zu erfüllen.
Doch aus unserer anwaltlichen Erfahrung wissen wir: Solche Versprechen dürfen keinesfalls darüber hinwegtäuschen, dass immer mehr unseriöse Anbieter versuchen, Anleger mit professionell gestalteten Webseiten und aggressivem Marketing zu ködern. Genau hier setzt die Warnung der britischen Finanzmarktaufsicht FCA an, die E-Tradecapitalpro ausdrücklich als nicht zugelassenen Anbieter benennt.
Im Folgenden fassen wir zusammen, was Anleger über die Plattform wissen müssen, welche rechtlichen Risiken bestehen und welche Möglichkeiten Geschädigte haben, Schadensersatz geltend zu machen.
Warnung der FCA
Die Financial Conduct Authority (FCA) hat öffentlich bestätigt, dass E-Tradecapitalpro keine Erlaubnis besitzt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder Finanzprodukte anzubieten. Eine solche Warnung ist in der Branche ein deutliches Alarmzeichen und deutet auf erhebliche Risiken hin.
Für professionelle Marktteilnehmer ist klar: Ohne Lizenz handelt es sich nicht um einen seriösen Anbieter.
Keine Genehmigung der BaFin
Auch in Deutschland verfügt E-Tradecapitalpro über keinerlei Erlaubnis der BaFin.
Dabei sind CFD- und Forex-Geschäfte rechtlich als Wertpapierdienstleistung in Form des Eigenhandels einzustufen (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG). Wer solche Produkte deutschen Kunden anbietet, benötigt zwingend eine entsprechende Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
E-Tradecapitalpro stellt diese Geschäfte dennoch bereit – ohne Erlaubnis. Dies ist ein klarer Hinweis auf mögliche Betrugsmuster, wie sie bei vielen unseriösen Online-Brokern zu beobachten sind.
Kryptohandel nur mit BaFin-Lizenz erlaubt
Auch der Handel mit Kryptowährungen fällt unter strenge europäische Aufsichtsregeln der MiCAR-Verordnung sowie in Deutschland unter das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Betreiber benötigen dafür ebenfalls eine BaFin-Genehmigung.
Eine solche Lizenz besitzt E-Tradecapitalpro nicht.
Neben der fehlenden Regulierung gibt es weitere deutliche Hinweise darauf, dass Anleger der Plattform nicht vertrauen sollten:
Falsche Angaben zur Regulierung:
Die Webseite behauptet, weltweit reguliert zu sein und verweist sogar auf die zyprische Finanzaufsicht CySEC. Unsere Recherchen zeigen jedoch: Eine CySEC-Lizenz existiert nicht.
Kein Impressum:
Es fehlen grundlegende Angaben zu Verantwortlichen, Firmenname, Rechtsform oder Sitz der Gesellschaft. In der EU ist dies rechtlich vorgeschrieben.
Anonymisierungsdienste:
Die Domain wurde mithilfe eines Dienstes registriert, der die Identität der Betreiber verschleiert – ein bekanntes Muster bei betrügerischen Plattformen.
Intransparente Geschäftsbedingungen:
Bereits gemeldete Anlegererfahrungen deuten darauf hin, dass Auszahlungen verzögert oder komplett verweigert werden.
Diese und weitere Punkte zeigen: Die Kritik an E-Tradecapitalpro ist ernst zu nehmen. Alles deutet auf fehlende Seriosität hin.
Wenn eine Plattform ohne erforderliche Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, kann dies für Anleger Schadensersatzansprüche begründen.
Bei unerlaubtem CFD- oder Forex-Handel besteht ein Anspruch gegenüber den Betreibern und Verantwortlichen.
Fehlt die BaFin-Lizenz für Kryptodienstleistungen, kann dies ebenfalls Schadensersatzansprüche auslösen.
Wenn eine Plattform über ihre Regulierung täuscht, Auszahlungen blockiert oder falsche Versprechen macht, kommen weitere zivilrechtliche Ansprüche in Betracht.
Betroffene sollten möglichst schnell handeln, da Betrugsstrukturen im Kryptobereich häufig dynamisch sind und Gelder sonst verloren gehen können.
Die Warnung der FCA, die fehlende BaFin-Lizenz, unklare Unternehmensdaten und auffällige Praktiken sprechen klar gegen die Seriosität von E-Tradecapitalpro. Anleger sollten die Plattform äußerst kritisch betrachten und bei Schwierigkeiten nicht zögern, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie Geld eingezahlt haben und nun Auszahlungsprobleme erleben, Zweifel an der Plattform haben oder bereits konkrete Verluste entstanden sind, sollten Sie umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf Fälle von Online-Trading-Betrug, Kryptobetrug und unerlaubten Finanzdienstleistungen spezialisiert.
Wir prüfen Ihre Ansprüche, klären Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setzen Ihre Schadensersatzforderungen entschlossen durch.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir unterstützen Sie kompetent und engagiert.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.