Plattformen

Digit Coin Finance – Seriosität zweifelhaft

Immer mehr Anleger berichten von Problemen im Zusammenhang mit der Handelsplattform Digit Coin Finance (digitcoinfinance.org). Die Website wirbt damit, die „besten Anlagelösungen“ anzubieten und Anlegern hohe Erträge bei gleichzeitig minimierten Risiken zu ermöglichen. Angeboten werden sollen unter anderem CFD-Geschäfte, Forex-Trading sowie der Handel mit Kryptowährungen.

Doch bei genauerer Betrachtung zeigen sich erhebliche Zweifel an der Seriosität der Plattform. Erste Erfahrungen von Anlegern, Warnmeldungen internationaler Aufsichtsbehörden sowie offensichtliche Mängel in der Unternehmensdarstellung legen nahe, dass Vorsicht geboten ist. In diesem Beitrag zeigen wir auf, welche Kritikpunkte bestehen, warum der Verdacht auf Betrug im Raum steht und welche rechtlichen Möglichkeiten Anleger haben, die bereits investiert haben oder Schwierigkeiten bei Auszahlungen erleben.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Gerne erläutere ich Ihnen in einem ersten, kostenlosen Telefongespräch, welche rechtlichen Schritte Sie gegen Digit Coin Finance einleiten können. Mit höchster Entschlossenheit setze ich mich dafür ein, Ihre Rückzahlungsansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Warnung der FCA: Keine Erlaubnis in Großbritannien

Die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat eine offizielle Warnung zu Digit Coin Finance veröffentlicht. Die FCA stellt klar, dass die Plattform keinerlei Erlaubnis besitzt, um in Großbritannien Finanzdienstleistungen anzubieten.

Eine solche Warnung ist ein deutliches Warnsignal, denn seriöse Anbieter verfügen stets über eine gültige Zulassung – insbesondere, wenn sie Finanzprodukte wie CFDs, Forex oder Kryptowährungen bewerben oder den Handel damit ermöglichen. Ein Fehlen dieser Erlaubnis deutet häufig auf erhebliche Risiken oder sogar betrügerische Absichten hin.

Keine BaFin-Lizenz in Deutschland

Auch in Deutschland existiert keine Genehmigung der BaFin, obwohl die Plattform Leistungen anbietet, die eindeutig erlaubnispflichtig sind.

CFD- und Forex-Handel

Der Handel mit CFDs oder Forex stellt eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG dar. Anbieter benötigen hierfür eine ausdrückliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Digit Coin Finance verfügt über diese Erlaubnis jedoch nicht.

Kryptohandel – Erlaubnispflicht nach MiCAR

Seit Inkrafttreten der europäischen MiCAR-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) benötigen Betreiber von Handelsplattformen für Kryptowährungen ebenfalls eine BaFin-Lizenz. Erfasst sind nicht nur Kryptobörsen, sondern auch Vermittlungs- oder Handelsangebote.

Auch hierzu existiert keine Genehmigung für Digit Coin Finance. Für Anleger ist dies ein massives Warnsignal, denn regulierte Kryptodienstleister müssen strenge Anforderungen erfüllen – unseriöse Plattformen umgehen diese bewusst.

Weitere Anzeichen für fehlende Seriosität

Neben den fehlenden Lizenzen treten weitere Verdachtsmomente deutlich zutage:

1. Fehlerhafte Angaben und kopierte Inhalte

Auf der Seite findet sich ein Hinweis auf eine angebliche „Golden Invest“ – offenbar schlecht kopiert und ein Hinweis darauf, dass die Betreiber nicht transparent arbeiten.

2. Kein Impressum und keine Betreibergesellschaft

Eine seriöse Handelsplattform nennt stets:

  • vollständige Unternehmensdaten

  • Regulierungsbehörden

  • Anschrift

  • Kontaktmöglichkeiten

  • Rechtsform

Bei Digit Coin Finance fehlt all dies.

3. Verschleierung der Betreiber

Nach Recherchen unserer Kanzlei wurde die Domain erst vor wenigen Monaten registriert – keineswegs, wie von der Plattform behauptet, im Jahr 2019. Zusätzlich kam ein Anonymisierungsdienst zum Einsatz, um die Identität der Verantwortlichen zu verbergen. Dies entspricht einem typischen Muster bei Plattformen, die im Verdacht des Anlagebetrugs stehen.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

Gerne bespreche ich mit Ihnen in einem ersten, kostenfreien Telefonat, welche rechtlichen Optionen Sie gegenüber Digit Coin Finance haben. Mit voller Entschlossenheit unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche.

Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Sollten Anleger bereits investiert haben oder keine Auszahlung ihres Guthabens erhalten, bestehen verschiedene rechtliche Ansatzpunkte.

1. Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG

Beim unerlaubten Erbringen von Wertpapierdienstleistungen stehen Anlegern regelmäßig Schadensersatzansprüche zu.

2. Schadensersatz bei unerlaubten Kryptowerte-Dienstleistungen (§ 46 KMAG)

Fehlt die notwendige Erlaubnis für Kryptodienstleistungen, können Anleger ebenfalls Schadensersatz verlangen.

3. Weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Diese kommen insbesondere in Betracht, wenn:

  • Auszahlungen verweigert werden

  • Anleger über eine angebliche Regulierung getäuscht wurden

  • falsche Versprechungen gemacht wurden

  • Support oder angebliche „Broker“ Druck ausüben

Die Verantwortlichen können sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Was Betroffene tun sollten

Wenn Sie bei Digit Coin Finance investiert haben und nun Schwierigkeiten erleben – etwa verweigerte Auszahlungen, plötzlich steigende Gebühren oder unberechtigte Nachforderungen –, sollten Sie sofort handeln.

Wir empfehlen:

  • keine weiteren Zahlungen leisten

  • keine Fernzugriffs-Software installieren

  • keine Ausweisdokumente nachreichen

  • Belege, Kontoauszüge und Kommunikationsverläufe sichern

Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf Fälle von CFD-, Forex- und Kryptobetrug spezialisiert und berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren. Wir prüfen für Sie, ob Schadensersatzansprüche bestehen, und unterstützen Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Ersttelefonat. 

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