In den vergangenen Monaten ist die Plattform DAO1 (dao1.ai) zunehmend in den Fokus von Anlegern geraten, die auf der Suche nach lukrativen Investments in Kryptowährungen und automatisierten Handelsstrategien sind. Auf ihrer Webseite beschreibt sich DAO1 als dezentrale autonome Organisation (DAO), die durch Blockchain-Technologie und Smart Contracts gesteuert werde. Versprochen wird ein automatisierter Handel mit Kryptowährungen, angeblich gestützt auf künstliche Intelligenz und innovative Web3-Technologien. Doch Anleger sollten vorsichtig sein – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat inzwischen eine offizielle Warnung ausgesprochen.
Laut der BaFin bietet DAO1 über ihre Plattform automatisierte Kryptohandels-Dienstleistungen an, unter anderem über Bots, die angeblich auf künstlicher Intelligenz basieren. Die Behörde weist jedoch darauf hin, dass DAO1 keine Erlaubnis besitzt, in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten. Damit verstößt das Unternehmen gegen geltendes Recht.
Nach der neuen europäischen MiCAR-Verordnung (Markets in Crypto Assets Regulation) benötigen Betreiber von Handelsplattformen, die Kryptowährungen oder ähnliche Vermögenswerte anbieten, eine ausdrückliche Zulassung durch die BaFin. Dies betrifft nicht nur den Betrieb einer Kryptobörse, sondern auch den Handel oder die Verwahrung von Kryptowerten.
DAO1 verfügt über keine dieser Genehmigungen – ein deutliches Warnsignal für alle, die in Erwägung ziehen, dort Geld zu investieren.
Neben dem Fehlen einer Lizenz fallen bei DAO1 weitere Punkte auf, die Zweifel an der Seriosität des Angebots aufkommen lassen:
Auf der Webseite fehlt ein Impressum – gesetzlich vorgeschriebene Angaben zu den Betreibern sucht man vergeblich.
Es wird keine Rechtsform oder Betreibergesellschaft genannt.
Nach unseren Recherchen wurde die Domain dao1.ai erst vor weniger als einem Jahr registriert. Dabei wurde ein Anonymisierungsdienst eingesetzt, um die tatsächlichen Inhaber der Domain zu verschleiern.
Diese Umstände sind typische Warnsignale für mögliche Betrugsplattformen, die versuchen, mit Versprechungen von schnellen Gewinnen und innovativen Technologien Anleger anzulocken.
Uns erreichen immer wieder Berichte und Erfahrungen von Anlegern, die Schwierigkeiten haben, ihre eingezahlten Gelder oder angeblichen Gewinne auszahlen zu lassen. Häufig wird der Kontakt zu den Betreibern nach einer gewissen Zeit erschwert oder ganz abgebrochen. In einigen Fällen wird versucht, Anleger zu weiteren Einzahlungen zu bewegen – etwa mit dem Hinweis, nur so könne eine Auszahlung „freigeschaltet“ werden.
Solche Vorgehensweisen sind typisch für betrügerische Onlinehandelsplattformen, die im Bereich Forex, CFDs oder Kryptowährungen agieren. Anleger sollten daher größte Vorsicht walten lassen, insbesondere wenn eine Plattform – wie DAO1 – nicht durch eine anerkannte Finanzaufsicht reguliert wird.
Wenn eine Plattform ohne Erlaubnis der BaFin Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, können Anleger Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Betreiber geltend machen. Zudem können zivilrechtliche Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen – insbesondere dann, wenn Anleger durch falsche Angaben, zum Beispiel über angebliche Regulierungen durch ausländische Behörden, getäuscht wurden.
Betroffene sollten in solchen Fällen schnell handeln. Erfahrungsgemäß steigt die Chance auf erfolgreiche Rückholung von Geldern, wenn frühzeitig rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wichtig ist, sämtliche Unterlagen, Zahlungsnachweise, Chatverläufe und E-Mails zu sichern.
Wer in Kryptowährungen investiert, sollte immer sorgfältig prüfen, ob die Handelsplattform seriös und reguliert ist. Im Fall von DAO1 sprechen die Warnung der BaFin, das Fehlen eines Impressums und die fehlende Erlaubnis deutlich gegen eine seriöse Geschäftstätigkeit. Anleger sollten daher dringend Abstand von Investitionen über dao1.ai nehmen.
Sollten Sie dennoch bereits Geld investiert haben oder Zweifel an der Legitimität der Plattform haben, ist es ratsam, sich rechtzeitig anwaltliche Unterstützung zu sichern.
Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist seit Jahren auf die Vertretung von Anlegern und Betrugsopfern von Onlinehandelsplattformen spezialisiert. Wir prüfen für Sie, ob und gegen wen Schadensersatzforderungen möglich sind, und unterstützen Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wenn Sie Probleme mit DAO1 oder einer ähnlichen Handelsplattform haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.