Plattformen

Coinsstong – Seriosität fraglich

Die Handelsplattform Coinsstong (coinstong.com) wirbt mit einer leistungsstarken Open-Source-Blockchain-Plattform, die angeblich sichere und regulierte digitale Infrastrukturen betreibt. Zudem rühmt sich das Unternehmen mit einem erfahrenen Betriebsteam, dem Besitz einer lizenzierten digitalen Vermögenshandelslizenz und einer 100 % Einlagengarantie. Doch wie seriös ist Coinsstong wirklich?

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Haben Sie Probleme mit Coinsstong und möchten Ihr investiertes Geld zurückbekommen? Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen!

Fehlende Erlaubnis der BaFin

Ein seriöser Anbieter von Finanzdienstleistungen sollte über eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügen. Der Handel mit Kryptowährungen kann unter bestimmten Bedingungen eine solche Erlaubnis erforderlich machen, insbesondere wenn es sich um Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) oder ein Kryptoverwahrgeschäft nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 Kreditwesengesetz (KWG) handelt.

Coinsstong besitzt jedoch keinerlei Genehmigung der BaFin und unterliegt auch nicht deren Aufsicht. Dies ist ein erstes klares Warnsignal für Anleger, dass es sich um ein nicht reguliertes Unternehmen handelt, bei dem erhebliche Risiken bestehen.

Weitere Anzeichen für unseriöse Praktiken

Neben der fehlenden BaFin-Lizenz gibt es weitere Merkmale, die an der Seriosität von Coinsstong zweifeln lassen:

  • Kein Impressum: Auf der Webseite fehlt ein Impressum mit Angaben zu den Verantwortlichen und Betreibern.
  • Anonymisierte Betreiber: Die Betreiber der Plattform verbergen ihre Identität hinter einem Anonymisierungsdienst.
  • Fehlende Betreibergesellschaft: Es ist keine Rechtsform oder Unternehmensstruktur erkennbar, unter der Coinsstong operiert.
  • Irreführende Werbung: Die Plattform wirbt mit einer 100 % Einlagengarantie, obwohl der Handel mit Kryptowährungen mit hohen Verlustrisiken verbunden ist. Eine solche Garantie ist unrealistisch und deutet auf mögliche Irreführung hin.
  • Unklare Lizenzierung: Coinsstong behauptet, eine lizenzierte digitale Vermögenshandelslizenz zu besitzen, kann aber keine entsprechende Zulassung durch eine offizielle Finanzaufsichtsbehörde nachweisen.

Erfahrungen und Kritik von Anlegern

Viele Anleger berichten von negativen Erfahrungen mit Coinsstong. Dabei geht es um Probleme bei der Auszahlung, mangelnde Erreichbarkeit des Supports sowie unerwartete Verluste und nicht nachvollziehbare Transaktionen. Solche Berichte sind deutliche Warnsignale für potenzielle Investoren, die sich vor der Nutzung dieser Plattform gut informieren sollten.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

Haben Sie Schwierigkeiten mit Coinsstong und möchten Ihr investiertes Geld zurückerhalten? Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Forderungen erfolgreich durchzusetzen!

Betrug? Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Falls Coinsstong ohne die erforderliche Lizenz Wertpapierdienstleistungen erbringt, kann dies einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründen.

Zudem kann bei einer gezielten Täuschung von Anlegern ein Anspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug) bestehen.

Anleger, die Geld an Coinsstong verloren haben, sollten daher schnell handeln und sich rechtlichen Rat einholen.

Lassen Sie sich von Experten beraten

Wenn Sie bei Coinsstong investiert haben und auf Probleme gestoßen sind, empfiehlt es sich, umgehend eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu kontaktieren. Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – wir unterstützen Sie kompetent und engagiert.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!

    Datenschutz*

    * Pflichtfeld

    Kontakt

    Wir kümmern uns ausgezeichnet um Ihr Anliegen

    Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.

    Die Website ebs-anlegerschutz.de ist nicht von uns! Falls Sie von dieser angeschrieben werden, handelt es sich hier um einen Betrugsversuch.

    X