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CCrypto – Warnhinweis der FCA

Die Handelsplattform CCrypto, erreichbar unter ccrypto.ai, wirbt auf ihrer Webseite mit hochtrabenden Versprechen: Anleger sollen durch eine Kombination aus Staking, Arbitrage-Handel und angeblich innovativen Dual-Investment-Strategien Renditen von bis zu 39 % monatlich erzielen können. Dies klingt auf den ersten Blick verlockend – doch Anleger sollten hier äußerste Vorsicht walten lassen.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Warnung durch die britische Finanzaufsicht FCA

Ein deutliches Alarmsignal für potenzielle Investoren stellt die Warnung der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA (Financial Conduct Authority) dar. Diese hat öffentlich mitgeteilt, dass CCrypto keine Erlaubnis hat, in Großbritannien Finanzdienstleistungen anzubieten. Das bedeutet: Die Plattform handelt unerlaubt, was Anleger einem erhöhten Risiko aussetzt, da keine staatliche Aufsicht oder Regulierung besteht.

Auch in Deutschland keine Genehmigung durch die BaFin

Auch die deutsche Finanzaufsicht, die BaFin, hat keine Erlaubnis für CCrypto erteilt. Gemäß der europäischen MiCAR-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) und dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) benötigen Anbieter, die Kryptowerte-Dienstleistungen oder gar Eigenhandel mit Finanzprodukten betreiben, eine ausdrückliche behördliche Genehmigung.

Da diese bei CCrypto fehlt, liegt ein Verstoß gegen geltende Vorschriften vor. Anleger sollten sich bewusst sein, dass derartige Plattformen ohne Aufsicht häufig im Bereich des Kryptobetrugs agieren.

Kritik an Seriosität und Transparenz von CCrypto

Ein Blick auf die Webseite der Plattform wirft weitere Fragen zur Seriosität von CCrypto auf:

  • Die dort angegebene Adresse befindet sich in Großbritannien, gleichzeitig wird die Plattform aber als „Schweizer Pionier“ im Bereich Blockchain“ beworben – ein Widerspruch, der stutzig machen sollte.

  • Es fehlt ein Impressum, wie es etwa in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Damit bleiben wichtige Informationen zu den Betreibern im Dunkeln.

  • Die Domain wurde erst vor wenigen Monaten registriert, und die Betreiber verstecken ihre Identität durch einen Anonymisierungsdienst.

Diese Umstände sind typische Warnzeichen für unseriöse Anbieter und erhöhen das Risiko, Opfer eines Betrugs zu werden.

Betroffene berichten zunehmend von Schwierigkeiten bei Auszahlungen. Oft wird eine Überweisung von im Konto ausgewiesenem Guthaben verweigert, solange nicht weitere Einzahlungen getätigt werden – angeblich für Steuern, Bearbeitungsgebühren oder zur „Verifizierung der Liquidität“. Solche Praktiken sind nicht zulässig und weisen auf betrügerische Absichten hin.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für Geschädigte?

Wenn Sie bei CCrypto investiert haben und jetzt Probleme mit der Auszahlung, zweifelhafte Nachforderungen oder Unklarheiten über die Plattformbetreiber haben, stehen Ihnen rechtliche Schritte offen:

  • Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Erbringung von Finanzdienstleistungen

  • Ansprüche aus unerlaubter Handlung, insbesondere bei Täuschung durch falsche Versprechungen

  • Strafrechtliche Schritte gegen Verantwortliche, z. B. wegen Betrugs

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Beratung von Betrugsopfern im Zusammenhang mit Onlinehandelsplattformen, CFDs, Forex und Kryptowährungen spezialisiert. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, bewerten die Erfolgsaussichten und setzen Ihre Schadensersatzansprüche zielgerichtet durch – auch gegenüber Plattformbetreibern im Ausland.

Fazit: Finger weg von CCrypto – Beratung für Betroffene

CCrypto mag auf den ersten Blick wie eine attraktive Investmentchance wirken. Doch hinter den verlockenden Versprechen verbirgt sich ein Anbieter ohne Zulassung, ohne Transparenz und mit auffälligen Warnzeichen. Die FCA-Warnung, das Fehlen der BaFin-Genehmigung, die anonyme Struktur und negative Erfahrungen von Nutzern deuten klar darauf hin, dass Anleger massiv gefährdet sind, Opfer eines Kryptobetrugs zu werden.

Wenn auch Sie betroffen sind oder Zweifel an der Seriosität von CCrypto haben, zögern Sie nicht, sich rechtlichen Rat einzuholen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht Ihnen zur Seite – engagiert, erfahren und lösungsorientiert.

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