Die Handelsplattform Broker Eins unter den Domains brokereins.com und brokereins1.com wirbt mit professionellem CFD- und Forex-Trading, doch bei näherer Prüfung zeigen sich erhebliche rechtliche und tatsächliche Zweifel an der Seriosität des Angebots.
Nach eigenen Angaben ermöglicht Broker Eins unter anderem den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) sowie den Handel mit Währungspaaren (Forex). Solche Finanzinstrumente sind hochspekulativ und mit erheblichen Risiken verbunden. Gerade deshalb unterliegen Anbieter, die diese Produkte vertreiben, strengen gesetzlichen Vorgaben und aufsichtsrechtlichen Kontrollen.
Im vorliegenden Fall fällt zunächst auf, dass die Domains brokereins.com und brokereins1.com erst im September 2025 registriert und im November 2025 aktualisiert wurden. Eine derart junge Domain ist im Trading-Bereich ein typisches Warnsignal – insbesondere dann, wenn gleichzeitig mit langjähriger Erfahrung, Professionalität und angeblicher Regulierung geworben wird. Unsere Erfahrungen aus zahlreichen Mandaten im Bereich Online-Trading zeigen, dass betrugsnahe Plattformen häufig nur kurze Zeit am Markt aktiv sind und nach ersten Beschwerden wieder verschwinden.
Als Kontaktadresse wird die E-Mail-Adresse support@brokereins.com angegeben. Verlässliche Angaben zu einer tatsächlich verantwortlichen Betreibergesellschaft, zu einer eindeutigen Rechtsform oder zu vertretungsberechtigten Personen fehlen jedoch vollständig.
Broker Eins nennt als angebliche Geschäftsadresse: 122 Leadenhall St, London EC3V 4AB, Großbritannien. Die bloße Nennung einer renommierten Londoner Geschäftsadresse ersetzt jedoch keine rechtssichere Anbieterkennzeichnung. Ohne Handelsregistereintrag, Gesellschaftsname und nachvollziehbare Zuordnung bleibt für Anleger völlig offen, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und wo Ansprüche geltend gemacht werden könnten.
Besonders gravierend ist zudem, dass ein gesetzlich vorgeschriebenes, rechtsverbindliches Impressum mit Angaben zu vertretungsberechtigten Organen fehlt. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen grundlegende Transparenzpflichten dar und ist ein weiteres Indiz, das Anlass zu deutlicher Kritik gibt.
Broker Eins wirbt mit einer angeblichen Lizenz der britischen Finanzaufsicht, der Financial Conduct Authority (FCA). Eine solche Regulierung konnte jedoch nicht verifiziert werden. Der Verweis auf Aufsichtsbehörden ohne überprüfbaren Nachweis ist ein häufiges Mittel, um Seriosität vorzutäuschen.
Für Anleger ist entscheidend: Ohne nachweisbare Zulassung besteht kein aufsichtsrechtlicher Schutz. Seriöse Handelsplattformen benennen nicht nur die zuständige Aufsichtsbehörde, sondern auch die konkrete Registrierungsnummer, unter der sie geführt werden. Sämtliche derartigen Angaben fehlen bei Broker Eins. Der Hinweis auf eine angebliche FCA-Lizenz ist daher als irreführend zu bewerten.
Nach unseren Recherchen besteht zudem der Verdacht eines Identitätsdiebstahls zulasten der tatsächlich existierenden Broker One Ltd mit Sitz in Glasgow. Zwischen dieser echten Gesellschaft und den Plattformen brokereins.com bzw. brokereins1.com besteht kein Zusammenhang.
Solche Namensähnlichkeiten werden gezielt eingesetzt, um vom guten Ruf realer Unternehmen zu profitieren und Anleger in falscher Sicherheit zu wiegen. In unserer anwaltlichen Praxis im Bereich Kryptobetrug, Forex-Betrug und CFD-Betrug beobachten wir dieses Vorgehen immer wieder.
Als Leiterin der Finanzabteilung wird eine „Renee Raymond“ genannt. Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich hierbei um eine fiktive Person. Der Einsatz erfundener Führungskräfte ist ein bekanntes Muster bei betrugsnahen Trading-Plattformen. Damit soll Kompetenz und Verantwortlichkeit suggeriert werden, ohne tatsächlich greifbare Ansprechpartner zu benennen.
Für geschädigte Anleger bedeutet dies regelmäßig, dass im Konfliktfall keine real existierende verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Trading-Angebote stellen Finanzdienstleistungen dar. Wer solche Leistungen in Deutschland anbietet oder gezielt deutsche Anleger anspricht, benötigt eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG).
Für Broker Eins ist eine entsprechende BaFin-Erlaubnis nicht ersichtlich. Damit besteht der Verdacht des unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen, was gemäß § 54 KWG strafbar sein kann. Anleger genießen in solchen Fällen keinen gesetzlichen Anlegerschutz.
Unabhängig davon verfügt die Plattform über keine nachweisbare Genehmigung einer Aufsichtsbehörde, Handelsgeschäfte anzubieten. Das gesetzlich vorgesehene Genehmigungsverfahren dient gerade dem Schutz der Anleger. Finanzdienstleister werden dabei umfassend geprüft, bevor sie eine Zulassung erhalten. Fehlt eine solche Genehmigung, sollten Anleger höchste Vorsicht walten lassen.
Soweit Handelsgeschäfte mit Anlegern in Deutschland durchgeführt werden, handelt Broker Eins damit unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz.
In vergleichbaren Fällen berichten Mandanten von anfänglich positiven Erfahrungen mit kleinen Gewinnen, die zu weiteren Einzahlungen motivieren. Später kommt es häufig zu Auszahlungsverzögerungen, zusätzlichen angeblichen Steuer- oder Provisionsforderungen oder plötzlichem Kontaktabbruch.
Gerade im Bereich CFDs und Forex wird mit hohen Hebeln und schnellen Gewinnen geworben. Wenn jedoch Auszahlungen verweigert oder an immer neue Bedingungen geknüpft werden, liegt der Verdacht auf Betrug nahe.
Wenn Sie bei Broker Eins investiert haben und Probleme bei der Auszahlung Ihrer Gelder auftreten, sollten Sie umgehend handeln. Wichtig ist es, Zahlungsströme zu dokumentieren, Kommunikationsverläufe zu sichern und keine weiteren Einzahlungen vorzunehmen.
Als auf Online-Betrug, Kryptobetrug, CFD- und Forex-Fälle spezialisierte Anwaltskanzlei prüfen wir für Sie:
Unsere Erfahrung zeigt, dass schnelles und strukturiertes Vorgehen die Chancen auf eine Rückholung von Geldern deutlich erhöhen kann.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre negativen Erfahrungen mit Broker Eins auf einen Betrug hindeuten oder ob rechtliche Schritte sinnvoll sind, bieten wir Ihnen ein unverbindliches Ersttelefonat an.
Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen, finanzielle Verluste zu begrenzen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
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