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Blockoptical – Achtung gemäß FCA

Die Welt der Kryptowährungen und Online-Handelsplattformen hat in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erlebt. Doch mit dem steigenden Interesse wachsen auch die Risiken, insbesondere durch unseriöse Anbieter. Eine solche Plattform, vor der Anleger dringend gewarnt werden, ist Blockoptical. Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) hat bereits eine Warnung veröffentlicht, dass Blockoptical nicht die erforderliche Erlaubnis hat, in Großbritannien Finanzdienstleistungen anzubieten. In diesem Artikel möchten wir auf die möglichen Gefahren hinweisen, die mit Investitionen über diese Plattform verbunden sind, und zeigen, welche rechtlichen Schritte betroffene Anleger ergreifen können.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Überblick über die Handelsplattform Blockoptical

Blockoptical bewirbt sich als Plattform, auf der Anleger in Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sowie in Gold investieren können. Die Webseite blockoptical.info lockt mit der Aussage, dass Anleger hier „die Zukunft des Finanzwesens erleben“ können. Weiterhin wird behauptet, dass Blockoptical im Jahr 2017 zu den TOP 3 der weltweit erfolgreichsten Investment- und Finanzunternehmen bei Google Play gehörte. Diese Behauptungen sollen Vertrauen schaffen und potenzielle Investoren dazu bewegen, ihr Geld auf der Plattform anzulegen. Doch die Realität sieht leider oft anders aus.

Warnung der FCA und Zweifel an der Seriosität von Blockoptical

Die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA hat eine deutliche Warnung ausgesprochen: Blockoptical verfügt nicht über die notwendige Erlaubnis, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen. Dies ist ein ernstzunehmendes Signal, dass Anleger sehr vorsichtig sein sollten. Die FCA warnt regelmäßig vor Plattformen, die ohne entsprechende Lizenz operieren und dadurch erhebliche Risiken für Anleger darstellen.

Darüber hinaus gibt es weitere Anzeichen, die Zweifel an der Seriosität von Blockoptical aufkommen lassen. So wird beispielsweise auf der Webseite damit geworben, dass Blockoptical bereits seit 2017 als führendes Finanzunternehmen tätig ist. Unsere Recherchen zeigen jedoch, dass die Domain blockoptical.info erst vor wenigen Monaten registriert wurde – ein klarer Widerspruch. Solche Diskrepanzen sollten Anleger stutzig machen.

Zusätzlich verwendet Blockoptical einen Provider, der die Identität der Betreiber verschleiert. Auch dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Plattform nicht seriös ist. Hinzu kommt, dass auf der Webseite ein Impressum fehlt, was es den Nutzern erschwert, die Verantwortlichen der Plattform ausfindig zu machen.

Risiken und Kritik am Geschäftsmodell

Anlagen in Kryptowährungen sind per se mit hohen Risiken verbunden. Die Volatilität der Kurse kann zu erheblichen Verlusten führen. Umso bedenklicher ist es, dass Blockoptical auf seiner Webseite Gewinne von bis zu 95 % und tägliche Zinsen von über 100 % verspricht, ohne auf die damit verbundenen Risiken hinzuweisen. Solche Versprechen sind nicht nur unrealistisch, sondern auch unverantwortlich und ein weiteres Zeichen dafür, dass die Plattform mit Vorsicht zu genießen ist.

Auch die Tatsache, dass auf der Webseite auf eine andere Domain, nämlich blockoptical.org, verwiesen wird, während die Hauptdomain blockoptical.info lautet, trägt zur Verwirrung bei und könnte ein weiterer Versuch sein, die tatsächlichen Absichten der Betreiber zu verschleiern.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

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Rechtliche Möglichkeiten für betroffene Anleger

Wenn Sie als Anleger bereits Geld über Blockoptical investiert haben und nun Zweifel an der Seriosität der Plattform haben, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Das deutsche Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und das Kreditwesengesetz (KWG) sehen vor, dass das Betreiben von Wertpapierdienstleistungen oder Bankgeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis strafbar ist. Anleger, die durch solche Geschäfte geschädigt wurden, haben unter Umständen einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 WpIG oder § 32 KWG.

Darüber hinaus können Anleger auch weitere Ansprüche geltend machen, wenn sie beispielsweise durch falsche Angaben über die Dauer des Bestehens der Plattform getäuscht wurden. In solchen Fällen ist es ratsam, sich zeitnah an einen spezialisierten Anwalt für Kapitalanlagerecht zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Fazit unserer Kanzlei

Die Handelsplattform Blockoptical mag auf den ersten Blick wie eine vielversprechende Möglichkeit erscheinen, in Kryptowährungen zu investieren. Doch die Warnung der FCA und die zahlreichen Widersprüche und Ungereimtheiten auf der Webseite legen nahe, dass Anleger hier besonders vorsichtig sein sollten. Wenn Sie bereits investiert haben oder planen, dies zu tun, sollten Sie sich gut informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen. Unsere Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht Ihnen dabei zur Seite und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Vertrauen Sie nicht auf leere Versprechungen – lassen Sie sich professionell beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

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