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Bitwerk – BaFin warnt

Auf bitwerk.pro bzw. bitwerk.vip wirbt die Plattform Bitwerk damit, den Zugang zu den Finanzmärkten einfacher, intuitiver und erschwinglicher zu gestalten. Nutzer sollen angeblich unkompliziert in Aktien, CFDs, Forex und Kryptowährungen investieren können – unabhängig von ihrem Erfahrungslevel. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Die Versprechen stehen in starkem Widerspruch zu den tatsächlichen Erfahrungen vieler Anleger sowie zu den Feststellungen der Aufsichtsbehörden.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Während eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgesprächs zeige ich Ihnen auf, welche rechtlichen Maßnahmen gegen Bitwerk in Betracht kommen. Ihre Forderungen auf Rückzahlung verfolge ich anschließend mit großer Konsequenz.

BaFin-Warnung: Fehlende Erlaubnis und klare Verstöße

Ein besonders schwerwiegender Punkt ist die offizielle Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese stellt klar, dass Bitwerk ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen anbietet. Damit liegt ein Verstoß gegen § 32 Kreditwesengesetz vor.

Zudem wurde ein Identitätsmissbrauch festgestellt: Bitwerk nutzt unrechtmäßig den Namen einer legitimen Gesellschaft aus Willich (Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH), die nachweislich nichts mit der Plattform zu tun hat. Dieses Vorgehen ist ein typisches Muster im Bereich des Anlagebetrugs und dient dazu, Vertrauen bei potenziellen Anlegern zu erschleichen.

Erfahrungen von Anlegern: Ein klares Muster

Die Erfahrungen von Betroffenen zeichnen ein deutliches Bild. Während Einzahlungen problemlos möglich sind, kommt es bei Auszahlungsversuchen regelmäßig zu Schwierigkeiten. Anleger berichten, dass Auszahlungen verweigert oder an immer neue Bedingungen geknüpft werden.

Typische Vorgehensweisen sind:

  • Forderung angeblicher Steuern oder Gebühren vor Auszahlung
  • Verlangen zusätzlicher Einzahlungen zur „Freischaltung“ von Guthaben
  • Verzögerungstaktiken und plötzlicher Abbruch des Kontakts

Diese Kritik ist nicht vereinzelt, sondern zeigt ein systematisches Vorgehen, das typisch für Online-Trading-Betrug ist. Eine positive Bewertung oder die Einschätzung als seriös ist vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt.

Fehlende Regulierung: Ein zentrales Warnsignal

Wer CFD- oder Forex-Handel anbietet, erbringt in Deutschland Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Dafür ist eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin erforderlich. Gleiches gilt für den Handel mit Kryptowährungen gemäß der europäischen MiCAR-Verordnung.

Bitwerk verfügt über keinerlei entsprechende Lizenz. Das bedeutet: Anleger bewegen sich außerhalb eines regulierten Rahmens – ohne Schutz durch Aufsichtsbehörden oder gesetzliche Sicherungsmechanismen.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

Im Rahmen eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgesprächs erläutere ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten, die gegenüber Bitwerk bestehen. Im Anschluss setze ich Ihre Rückzahlungsansprüche mit Nachdruck und Konsequenz durch.

Weitere Anzeichen mangelnder Seriosität

Neben der fehlenden Regulierung gibt es zahlreiche weitere Hinweise darauf, dass Bitwerk nicht seriös agiert:

  • Kein Impressum: Es fehlen Angaben zu verantwortlichen Personen oder einer Betreibergesellschaft
  • Unklare Unternehmensstruktur: Weder Rechtsform noch tatsächlicher Sitz sind transparent
  • Fragwürdige Historie: Die Plattform behauptet, seit 2019 aktiv zu sein – tatsächlich wurden die Domains erst 2025 registriert
  • Scheinadresse: Die angegebene Geschäftsadresse in Berlin ist lediglich ein virtueller Bürostandort ohne reale Geschäftstätigkeit

Diese Aspekte sind typische Merkmale unseriöser Anbieter und sollten Anleger besonders wachsam machen.

Ein zentrales Element bei Bitwerk ist die gezielte Verweigerung von Auszahlungen. Anleger werden mit immer neuen Begründungen konfrontiert, warum ihr Geld nicht ausgezahlt werden kann. Ziel ist es, weitere Einzahlungen zu erzwingen oder Zeit zu gewinnen, bis der Kontakt endgültig abbricht.

Dieses Vorgehen entspricht klassischen Mustern des Kapitalanlagebetrugs im Onlinebereich.

Rechtliche Möglichkeiten für betroffene Anleger

Auch wenn die Situation für viele Betroffene zunächst aussichtslos erscheint, bestehen durchaus rechtliche Ansätze:

  • Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Wertpapierdienstleistungen (§ 823 BGB i. V. m. § 15 WpIG)
  • Ansprüche bei unerlaubtem Kryptohandel (§ 823 BGB i. V. m. § 46 KMAG)
  • Weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, insbesondere bei Täuschung über Regulierung oder bei verweigerten Auszahlungen

Unter Umständen können sich diese Ansprüche sowohl gegen die Betreiber der Plattform als auch gegen weitere Beteiligte richten.

Die Gesamtschau zeigt deutlich: Bitwerk weist zahlreiche Merkmale eines nicht seriösen Anbieters auf. Die BaFin-Warnung, die negativen Erfahrungen der Anleger sowie die massive Kritik an der Plattform sprechen eine klare Sprache. Der Verdacht auf systematischen Betrug liegt nahe.

Wenn Sie bereits investiert haben und Probleme bei der Auszahlung feststellen, sollten Sie keine Zeit verlieren. Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto größer sind die Chancen, verlorene Gelder zurückzufordern.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Vertretung von Betrugsopfern im Bereich Online-Trading, CFDs, Forex und Kryptowährungen spezialisiert. Wir prüfen Ihren individuellen Fall, zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und unterstützen Sie konsequent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – wir stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Ersttelefonat zur Verfügung.

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