Immer mehr Menschen werden Opfer undurchsichtiger Online-Handelsplattformen, die mit schnellen Gewinnen durch Kryptowährungen oder Forex-Geschäfte werben. Eine Plattform, die aktuell für Verunsicherung sorgt, ist alpha-earn.com. Sie gibt sich als fortschrittlicher Anbieter für Investitionen in Kryptowährungen und Devisen aus – doch die Realität sieht anders aus. Mehrere Warnsignale deuten darauf hin, dass Anleger hier einem Betrug aufgesessen sein könnten.
Laut eigenen Angaben wurde alpha-earn im September 2022 gegründet. Die Plattform wirbt auf ihrer Webseite mit großen Versprechungen: Innerhalb von nur 120 Stunden sollen Auszahlungen von bis zu 100 % möglich sein. Gleichzeitig wird eine Vision propagiert, bei der man gemeinsam mit Anlegern eine “starke Allianz” aufbauen und diese zur “finanziellen Unabhängigkeit” führen wolle.
Das Angebot umfasst unter anderem Forex-Geschäfte (Devisenhandel) und den Handel mit Kryptowährungen. Solche Angebote klingen für viele Anleger attraktiv – insbesondere wenn diese mit hohen Gewinnen in kürzester Zeit beworben werden. Doch Vorsicht ist geboten: alpha-earn steht mittlerweile unter scharfer Kritik offizieller Stellen.
Ein besonders ernstes Signal ist die Warnung der spanischen Finanzmarktaufsicht CNMV. Diese weist ausdrücklich darauf hin, dass alpha-earn nicht im offiziellen Register der Behörde eingetragen ist. Die Plattform ist also nicht berechtigt, in Spanien Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Wer dort investiert, begibt sich auf unsicheres Terrain – ohne regulatorischen Schutz.
Auch in Deutschland fehlt alpha-earn jegliche behördliche Zulassung. Der Handel mit Forex-Produkten oder Kryptowährungen fällt unter regulierte Finanzdienstleistungen und erfordert eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Insbesondere bei Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG ist eine Erlaubnis zwingend vorgeschrieben.
Darüber hinaus müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen spätestens seit der Umsetzung der europäischen MiCAR-Verordnung über eine spezielle Zulassung verfügen. alpha-earn besitzt jedoch keine BaFin-Lizenz – auch in Großbritannien gibt es keine Registrierung bei der britischen FCA, obwohl eine Anschrift in UK angegeben wird.
Neben der fehlenden Regulierung fällt alpha-earn auch durch mangelnde Transparenz auf. Es fehlt ein Impressum, ebenso Angaben zur Rechtsform oder zu den verantwortlichen Personen hinter der Plattform. Auch das Domainalter (registriert vor rund 16 Monaten) und die Verwendung eines Anonymisierungsdienstes bei der Domainregistrierung werfen Fragen auf.
Diese Umstände lassen ernsthaft an der Seriosität des Anbieters zweifeln. Die Angaben auf der Webseite scheinen kaum nachvollziehbar. Anleger berichten zudem von Problemen bei der Auszahlung von Guthaben – ein klassisches Anzeichen für betrügerische Strukturen.
Wenn Sie als Anleger über alpha-earn investiert haben und nun den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz. Beim unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen – wie im Fall von Forex-Handel ohne BaFin-Lizenz – kann ein Anspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15 WpIG entstehen.
Auch im Bereich Krypto-Handel sind rechtliche Schritte möglich. Wenn die Plattform ohne Lizenz handelt und es zu finanziellen Verlusten oder verweigerten Auszahlungen kommt, kann dies ebenfalls Ansprüche begründen – etwa wegen unerlaubter Handlung oder arglistiger Täuschung.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit alpha-earn gemacht haben oder Auszahlungen verweigert werden, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Je schneller gehandelt wird, desto höher sind die Erfolgsaussichten.
Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet eine umfassende rechtliche Einschätzung und unterstützt geschädigte Anleger engagiert bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzforderungen.
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