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Albaswiss (albaswissfx.com) – Warnung vor der Plattform

Anleger, die nach Albaswiss Erfahrungen suchen oder prüfen möchten, ob die Handelsplattform seriös ist, stoßen schnell auf eine Vielzahl von Warnsignalen. Die Webseite albaswissfx.com bietet angeblich den Handel mit Kryptowährungen, Differenzkontrakten (CFDs) und Währungspaaren (Forex) an. Doch hinter dieser modernen Oberfläche steckt nach derzeitigem Erkenntnisstand kein regulierter Broker, sondern ein mutmaßlich illegaler Anbieter, der mit falschen Angaben Vertrauen erschleicht. Unsere Kanzlei, spezialisiert auf die Vertretung von Betrugsopfern im Bereich Online-Trading, zeigt nachfolgend die wichtigsten Fakten und rechtlichen Ansatzpunkte für Geschädigte auf.

Anwaltliche Beratung

Während eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgesprächs zeige ich Ihnen auf, welche rechtlichen Maßnahmen gegen Albaswiss in Betracht kommen. Ihre Forderungen auf Rückzahlung verfolge ich anschließend mit großer Konsequenz.

Wer steckt hinter Albaswiss? Zweifel an der angeblichen Betreiberfirma

Auf der Website albaswissfx.com wird behauptet, die Plattform werde von der „Alba Investment Partners SA“, Rue de Perron 1, 1204 Genf, Schweiz, betrieben und sei durch die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) reguliert. Diese Angaben sind nachweislich falsch.

Tatsächlich existiert zwar eine echte „Alba Investment Partners SA“, eingetragen im Schweizer Handelsregister (CHE-319.242.185), jedoch ohne jegliche Verbindung zur Website Albaswiss. Die Plattform bedient sich somit der Identität eines realen Unternehmens – ein typisches Muster im Bereich des Online-Anlagebetrugs.

Für Betroffene ist diese Täuschung rechtlich relevant. Identitätsdiebstahl und falsche Angaben zur Regulierung können den Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) erfüllen. Auch zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz.

FINMA-Warnung: Albaswiss handelt ohne Zulassung

Die Schweizer Aufsichtsbehörde FINMA hat eine öffentliche Warnung zu Albaswiss herausgegeben. Eine solche Warnung wird nur ausgesprochen, wenn sich der Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen oder strafbare Handlungen – etwa Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) – erhärtet.

Diese Warnung bedeutet unmissverständlich:

  • Albaswiss hat keine Zulassung in der Schweiz.
  • Die Plattform täuscht Nutzer über ihre angebliche Aufsicht.
  • Anleger laufen Gefahr, Opfer eines systematischen Anlagebetrugs zu werden.

Für deutsche Nutzer ergibt sich zusätzlich ein gravierendes Problem: Nach deutschem Recht sind Handelsangebote im Bereich CFDs, Forex und Kryptotrading erlaubnispflichtig gemäß § 32 KWG. Da Albaswiss über keine Lizenz verfügt, handelt der Anbieter in Deutschland illegal.

Fehlende Transparenz: Impressumspflicht massiv verletzt

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist der vollständige Verstoß gegen die gesetzliche Impressumspflicht nach § 5 DDG. Auf der Website fehlen:

  • eine überprüfbare Firmenanschrift,
  • der Name des realen Unternehmens,
  • vertretungsberechtigte Personen,
  • Informationen zur Aufsichtsbehörde,
  • Registrierungsnummern und weitere Pflichtangaben.

Seriöse Handelsplattformen nennen ihre Regulierungsbehörde sowie Registrierungsnummer stets transparent. Bei Albaswiss fehlen alle diese Angaben – ein klassisches Alarmzeichen für betrügerische Absichten.

Kostenloses Ersttelefonat

In einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch kläre ich für Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten gegen Albaswiss bestehen. Mit Nachdruck vertrete ich Ihre Ansprüche auf Rückzahlung.

Welche rechtlichen Ansprüche haben Geschädigte?

Trotz der anonymen Struktur der Täter bestehen mehrere rechtliche Ansatzpunkte:

Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB)

Zahlungen können zurückgefordert werden, wenn sie unter Täuschung erfolgten.

Schadensersatzansprüche (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB)

Besteht der Verdacht auf Betrug, können Täter und Mittäter haftbar gemacht werden.

Strafanzeige & internationale Ermittlungen

Wir unterstützen Geschädigte bei Strafanzeigen sowie der Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden.

Fazit: Albaswiss ist nicht seriös – hohe Gefahr für Anleger

Nach Erfahrungsberichten unserer Mandanten verläuft der Betrug häufig nach einem wiederkehrenden Muster:

  1. Anleger werden über Werbung oder Telefonanrufe angelockt.
  2. Kleine Anfangsgewinne sollen Vertrauen schaffen.
  3. Es erfolgen Aufforderungen zu immer höheren Einzahlungen.
  4. Gewinnauszahlungen werden blockiert – angeblich wegen „Verifizierungen“, „Steuern“, „Freischaltgebühren“.
  5. Sobald Anleger nicht weiter zahlen, bricht der Kontakt oft ab.

Wer Geld an Albaswiss überwiesen hat, stellt schnell fest, dass Auszahlungen nicht möglich sind. Das entspricht typischen Abläufen bei CFD- und Kryptobetrug.

Alle vorliegenden Informationen – von der FINMA-Warnung, über die falschen Unternehmensangaben, bis hin zu fehlenden regulatorischen Nachweisen – ergeben ein eindeutiges Bild:
Albaswiss / albaswissfx.com ist kein regulierter Broker, sondern ein mutmaßlich betrügerisches Online-Handelsangebot.

Anleger sollten weder Geld einzahlen noch persönliche Daten weitergeben. Wer bereits investiert hat, sollte schnell handeln.

Unsere Kanzlei ist auf die Vertretung von Geschädigten unseriöser Online-Broker spezialisiert. Wenn Sie über Albaswiss Geld verloren haben, stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Ersttelefonat zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns – je schneller Sie reagieren, desto größer sind die Chancen, verlorene Gelder zurückzuholen.

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