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24Era: Vorsicht vor Anlagebetrug

Die Internethandelsplattform 24Era (www.24era.com) wirbt auf ihrer Website damit, dass Anleger über sie verschiedene Handelsgeschäfte, einschließlich des Handels mit Kryptowährungen, durchführen könnten. Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt zahlreiche Gründe, warum Anleger dringend davon absehen sollten, über diese Plattform Geschäfte zu tätigen.

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Warnhinweise hinsichtlich der 24Era von Aufsichtsbehörden

Im Internet finden sich mehrere Warnungen, die darauf hinweisen, dass die Firma 24Era betrügerisch agiert. Besonders hervorzuheben sind die folgenden:

  • Niederländische Finanzmarktaufsicht (AFM): Am 02.07.2024 warnte die AFM vor der Firma 24Era und teilte mit, dass es sich vermutlich um ein sogenanntes “Boiler-Room” handelt, bei dem Anleger durch Cold-Calls zu Einzahlungen verleitet werden.
  • Belgische Finanzmarktaufsicht: Diese Behörde schloss sich der Warnung der AFM an und betonte ebenfalls die Risiken im Zusammenhang mit der Plattform 24Era.

Zweifel an der Identität der 24Era

Die auf der Website angegebene Betreibergesellschaft, 24Era Limited, soll angeblich in England unter der Adresse 24 Dagmar Road, London, England, SE5 8NZ, ansässig sein. Allerdings gibt es ernsthafte Zweifel daran, dass diese Firma tatsächlich existiert oder in irgendeiner Weise mit der Handelsplattform 24Era verbunden ist. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Plattform Identitätsmissbrauch betreibt, indem sie wahrheitswidrig einen Bezug zur 24Era Limited herstellt.

Fehlendes Impressum und rechtliche Genehmigungen von 24era.com

Ein weiteres Indiz für die unseriösen Machenschaften von 24Era ist das fehlende rechtsverbindliche Impressum auf ihrer Website. Es gibt keine Angaben zu den vertretungsberechtigten Organen der Firma, was bei seriösen Finanzdienstleistern eine Selbstverständlichkeit ist.

Zudem verfügt 24Era nicht über die notwendige Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um in Deutschland Finanzdienstleistungen anzubieten oder abzuwickeln. Jeder seriöse Finanzdienstleister benötigt zwingend eine solche Genehmigung und muss im Rahmen seines Internetauftritts die Behörde und die Registrierungsnummer angeben, unter der er registriert ist. Diese Angaben fehlen bei 24Era vollständig.

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Rechtswidriges Handeln und mögliche strafrechtliche Konsequenzen

Durch das Fehlen einer BaFin-Genehmigung verstößt 24Era gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt somit unerlaubt. Verantwortliche von unregulierten Internethandelsplattformen können in Deutschland gemäß § 54 KWG zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.

Die zahlreichen Warnhinweise und fehlenden rechtlichen Grundlagen sprechen eine deutliche Sprache: Anleger sollten unbedingt davon absehen, über die Handelsplattform 24Era Geschäfte zu tätigen. Wenn Sie bereits Opfer eines Betrugs geworden sind oder unsicher sind, wie Sie sich schützen können, stehen wir Ihnen mit unserer spezialisierten Rechtsberatung zur Seite.

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