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Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!

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    Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
    Ihre spezialanwälte aus München

    Wir helfen Ihnen!

    Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner wurde 1995 von den Rechtsanwälten Alexander Engelhard und Oliver Busch in München gegründet. Die Kanzlei ist wirtschaftsrechtlich ausgerichtet und vertritt Mandanten in verschiedenen Fällen des Anlagebetrugs. Sie ist sowohl beratend wie auch prozessführend tätig. Die hauptsächlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen bei den Themen Anlagebetrug im Internet, mit Fokus auf Betrugsfällen rund um Online-Trading-Plattformen, beispielsweise beim Handel mit Kryptowährungen, beim Forex-Trading oder beim Handel mit Differenzkontrakten sowie bei betrügerischen Festgeld- oder Tagesgeldangeboten.

    Kontakt

    Wir kümmern uns ausgezeichnet um Ihr Anliegen

    Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.

    Die Kanzlei

    Die im Jahr 1995 in München gegründete Rechtsanwaltskanzlei ENGELHARD, BUSCH & PARTNER ist deutschlandweit tätig und spezialisiert auf das allgemeine Wirtschafts- und Zivilrecht. Seit ihrer Gründung liegt der Schwerpunkt der Kanzlei im Kapitalanlagerecht, wodurch ENGELHARD, BUSCH & PARTNER umfangreiche Erfahrungen gesammelt hat und zu den führenden Kanzleien im Schutz der Kapitalanleger zählt.

    Die Anwälte der Kanzlei setzen sich ausschließlich für durch den Grauen Kapitalmarkt und Anlagebetrug geschädigte Kapitalanleger ein, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Darüber hinaus beraten und vertreten sie Anleger sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene bei Schadensersatzansprüchen aus Wertpapiergeschäften und bei Problemen im Zusammenhang mit fehlerhafter oder unzureichender Anlageberatung oder Vermittlung, unkorrekter Vermögensverwaltung, Investitionen in Immobilien- und Medienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, vorbörslichen Emissionen von Aktien und Anleihen sowie Börsentermingeschäften.