Plattformen

Ask Finance – Vertrauenswürdigkeit bedenklich

Die Online-Handelsplattform Ask Finance unter der Domain ask-finanz.com wirbt mit professionellen Investments, transparenten Konditionen und einer sicheren Vermögensverwaltung. Anleger sollen über die Plattform insbesondere mit Aktien und Kryptowährungen handeln können. Doch wie seriös ist Ask Finance tatsächlich? Bei näherer Betrachtung ergeben sich erhebliche Bedenken hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit der Plattform, der behaupteten Regulierung und der Identität der tatsächlichen Betreiber. Anleger sollten diese Warnsignale ernst nehmen, bevor sie Geld investieren oder weitere Einzahlungen leisten.

Auf der Internetseite ask-finanz.com präsentiert sich Ask Finance als moderne Vermögensplattform für professionelle Investments. Das Unternehmen betont, eine Gemeinschaft von Investoren zu sein, die an die Möglichkeiten des eigenen Kapitals glauben. Transparenz, Sicherheit und Innovation werden als zentrale Grundsätze der Geschäftstätigkeit dargestellt.

Darüber hinaus wirbt Ask Finance mit klaren Preisen, transparenten Konditionen und dem Versprechen, auf versteckte Gebühren zu verzichten. Die Plattform bezeichnet sich als Pionier der Fintech-Branche und stellt heraus, dass die angebotenen Dienstleistungen reguliert und zertifiziert seien. Eine moderne Verschlüsselung soll zusätzlich dafür sorgen, dass die Vermögenswerte der Kunden geschützt sind.

Solche Aussagen können bei Anlegern Vertrauen schaffen. Für sich genommen sind sie allerdings kein Beleg dafür, dass ein Finanzdienstleister tatsächlich seriös arbeitet. Entscheidend ist vielmehr, ob die behaupteten Zulassungen bestehen, die Betreiber eindeutig identifizierbar sind und die angebotenen Dienstleistungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Gerade bei Online-Handelsplattformen sollten Anleger Werbeversprechen nicht ungeprüft übernehmen. Eine professionell gestaltete Internetseite und die Verwendung von Begriffen wie Sicherheit, Regulierung oder Transparenz garantieren weder eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung noch die Rückzahlung eingezahlter Gelder.

Die bisher festgestellten Auffälligkeiten bei Ask Finance geben deshalb Anlass zu erheblicher Kritik.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung

Wir besprechen in einem kostenfreien und unverbindlichen Ersttelefonat Ihre rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Ask Finance. Auf dieser Grundlage setze ich Ihre Ansprüche auf Rückzahlung gegenüber den Verantwortlichen durch.

Fehlende Erlaubnis der Bafin: Ein erhebliches Warnsignal

Besonders kritisch ist die Frage, ob Ask Finance über die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen verfügt. Nach den vorliegenden Rechercheergebnissen verfügt die Plattform über keine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gelten in der Europäischen Union die Vorgaben der Verordnung über Märkte für Kryptowerte, der sogenannten MiCAR. Je nach konkreter Tätigkeit benötigen Unternehmen, die entsprechende Dienstleistungen in Deutschland erbringen, eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Die Bafin ist in Deutschland die zuständige Aufsichtsbehörde.

Zu den regulierten Tätigkeiten können unter anderem der Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte, der Tausch von Kryptowerten gegen Geld oder andere Kryptowerte sowie die Verwahrung von Kryptowerten für Kunden gehören. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und den gesetzlichen Übergangs- und Ausnahmeregelungen ab.

Wenn eine Plattform entsprechende Dienstleistungen anbietet, ohne über die erforderliche Zulassung zu verfügen, kann dies einen erheblichen aufsichtsrechtlichen Verstoß darstellen. Anleger sollten daher genau prüfen, ob ein Anbieter im einschlägigen Register der zuständigen Aufsichtsbehörde aufgeführt ist und ob eine gegebenenfalls vorhandene Zulassung die angebotenen Leistungen tatsächlich abdeckt.

Die bloße Behauptung, ein Unternehmen sei reguliert oder zertifiziert, reicht hierfür nicht aus. Auch eine Registrierung in einem ausländischen Handelsregister ist nicht mit einer finanzaufsichtsrechtlichen Erlaubnis gleichzusetzen.

Wichtig: Die fehlende Zulassung sollte vor einer Anlageentscheidung anhand der aktuellen Register und der konkreten Geschäftstätigkeit überprüft werden. Eine abschließende rechtliche Bewertung setzt voraus, dass die maßgeblichen Tatsachen und die einschlägigen gesetzlichen Regelungen im Einzelfall geprüft werden.

Behauptete Regulierung in der Schweiz: Zweifel an der Seriosität

Weitere erhebliche Bedenken ergeben sich aus den Angaben zur angeblichen Regulierung in der Schweiz. Nach den vorliegenden Informationen erweckt Ask Finance auf seiner Internetseite den Eindruck, nach Schweizer Recht reguliert zu sein. Außerdem wird mit einer Einlagensicherung in Höhe von bis zu 100.000 Schweizer Franken geworben.

Diese Angaben sind besonders kritisch zu betrachten, wenn sie nicht durch überprüfbare Nachweise belegt werden können.

Für die auf ask-finanz.com angebotenen Anlagen ist nach den vorliegenden Erkenntnissen auch keine entsprechende Schweizer Einlagensicherung nachgewiesen. Die Werbeaussage, wonach Vermögenswerte bis zu 100.000 Schweizer Franken abgesichert seien, sollte deshalb keinesfalls ungeprüft als zutreffend angesehen werden.

Besonders auffällig ist die nach den vorliegenden Rechercheergebnissen festgestellte Abweichung zwischen dem auf der Internetseite vermittelten Unternehmensbild und dem Geschäftszweck einer im Handelsregister des Kantons Zug eingetragenen Ask Finance AG, die auf der Homepage als angebliche Betreibergesellschaft eingetragen ist.

Der dort angegebene Geschäftszweck betrifft den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie die Finanzierung solcher Gesellschaften und anderer direkt oder indirekt verbundener Unternehmen.

Ein solcher Unternehmensgegenstand unterscheidet sich deutlich von dem Eindruck, den eine Plattform vermittelt, die Anlegern unmittelbar den Handel mit Aktien und Kryptowährungen ermöglichen möchte.

Diese Abweichung beweist für sich genommen noch keinen Betrug. Sie wirft jedoch die wichtige Frage auf, ob die auf ask-finanz.com auftretenden Personen tatsächlich mit der eingetragenen Gesellschaft verbunden sind und ob diese Gesellschaft überhaupt hinter dem Internetangebot steht.

Es kann daher sein, dass der Name einer tatsächlich existierenden Gesellschaft möglicherweise ohne deren Zustimmung verwendet wird. Ein solcher Identitätsmissbrauch kann dazu dienen, bei Anlegern einen falschen Eindruck von der Seriosität und rechtlichen Absicherung eines Angebots zu erzeugen.

 

Fehlendes Impressum und verschleierte Betreiberidentität

Ein weiteres Warnsignal ist das nach den vorliegenden Erkenntnissen fehlende Impressum auf ask-finanz.com. Für Anleger ist damit möglicherweise nicht nachvollziehbar, welche Personen oder Gesellschaften für die Internetseite verantwortlich sind und an wen sie sich bei rechtlichen Problemen wenden können.

Bei geschäftsmäßigen Internetangeboten bestehen gesetzliche Informationspflichten. Welche konkreten Angaben erforderlich sind, richtet sich unter anderem nach dem anwendbaren Recht und der Art des Angebots. Ein fehlendes oder unzureichendes Impressum kann einen Rechtsverstoß darstellen und erschwert die Durchsetzung möglicher Ansprüche.

Hinzu kommt, dass nach den vorliegenden Informationen ein Anonymisierungsdienst verwendet wurde, durch den sich die tatsächlichen Betreiber der Internetseite nicht ohne Weiteres feststellen lassen.

Die Nutzung eines solchen Dienstes ist isoliert betrachtet kein Beweis für betrügerische Absichten. In Verbindung mit einer nicht nachvollziehbaren Betreiberidentität, ungeklärten Angaben zur Regulierung und nicht belegten Versprechen einer Einlagensicherung ergibt sich jedoch ein Gesamtbild, das Anleger besonders vorsichtig machen sollte.

Wer Geld an einen Online-Finanzdienstleister überweist, sollte vorher wissen, wer sein Vertragspartner ist und ob dieser über die notwendigen Zulassungen verfügt.

Oliver Busch, Rechtsanwalt

Kostenloses Ersttelefonat

In einem kostenfreien und unverbindlichen Ersttelefonat erläutere ich Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten gegen Ask Finance bestehen. Im Anschluss unterstütze ich Sie bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben geschädigte Anleger?

Wer bei Ask Finance bereits Geld eingezahlt hat und Schwierigkeiten bei Auszahlungen erlebt oder Zweifel an der Echtheit der Plattform entwickelt, sollte die rechtliche Situation zeitnah prüfen lassen.

Je nach Sachverhalt kommen unterschiedliche Ansprüche in Betracht. Dazu können insbesondere Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlungen, wegen vorsätzlicher Täuschung oder aufgrund von Verstößen gegen einschlägige aufsichtsrechtliche Vorschriften gehören.

Auch Verstöße gegen gesetzliche Zulassungspflichten können unter den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche begründen.

Bei unerlaubt erbrachten Kryptowerte-Dienstleistungen ist insbesondere zu prüfen, welche Vorschriften des europäischen und deutschen Aufsichtsrechts im maßgeblichen Zeitraum anwendbar waren und ob daraus in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB ein Schadensersatzanspruch hergeleitet werden kann. Auch weitere Anspruchsgrundlagen können relevant sein, wenn Anleger beispielsweise durch falsche Angaben über eine angebliche Regulierung oder eine tatsächlich nicht bestehende Einlagensicherung zur Einzahlung veranlasst wurden.

Daneben stellt sich häufig die Frage, ob sich Ansprüche gegen die tatsächlichen Betreiber, verantwortliche Personen oder weitere Beteiligte richten lassen. Dies setzt eine sorgfältige Aufklärung der Zahlungswege und der beteiligten Unternehmen voraus.

Betroffene sollten deshalb sämtliche verfügbaren Unterlagen sichern. Dazu gehören insbesondere:

  • Kontoauszüge und Überweisungsbelege,
  • Wallet-Adressen und Transaktionskennungen bei Kryptowährungszahlungen,
  • E-Mails, Chatnachrichten und sonstige Kommunikation mit den angeblichen Beratern,
  • Screenshots der Handelsplattform und der dort angezeigten Kontostände,
  • Vertragsunterlagen sowie Angaben zu den verwendeten Empfänger- und Betreibergesellschaften.

Wichtig ist außerdem, keine weiteren Zahlungen allein deshalb zu leisten, weil angebliche Gebühren, Steuern oder Freischaltungskosten verlangt werden, um ein vorhandenes Guthaben auszuzahlen. Solche Forderungen sollten vor jeder Zahlung unabhängig überprüft werden.

Fazit: Ist Ask Finance seriös?

Die auf ask-finanz.com dargestellten Angaben und die vorliegenden Rechercheergebnisse begründen erhebliche Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit von Ask Finance. Insbesondere die ungeklärte aufsichtsrechtliche Zulassung, die nicht belegte behauptete Schweizer Regulierung, die Zweifel an der Einlagensicherung, die abweichenden Angaben zur eingetragenen Ask Finance AG sowie das fehlende Impressum sind ernst zu nehmende Warnsignale.

Ob tatsächlich ein Betrug vorliegt und wer dafür verantwortlich ist, muss anhand belastbarer Beweise und der konkreten Umstände geklärt werden. Anleger sollten sich jedoch nicht allein auf die professionellen Werbeversprechen der Plattform verlassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Anleger, die durch mutmaßlich betrügerische Online-Handelsplattformen, CFD- und Forex-Angebote oder Kryptobetrug geschädigt wurden. Wir prüfen den Sachverhalt, erläutern die möglichen rechtlichen Schritte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche.

Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit unserer Kanzlei auf, damit Beweise gesichert und mögliche Ansprüche rechtlich geprüft werden können.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!

    Datenschutz*

    * Pflichtfeld

    Kontakt

    Wir kümmern uns ausgezeichnet um Ihr Anliegen

    Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.