Zentrumpro, unter der Domain zentrumpro.com wirbt mit umfangreichen Möglichkeiten für den Handel mit Aktien, Rohstoffen, Kryptowährungen und Forex – bei näherer Betrachtung bestehen jedoch erhebliche Zweifel daran, ob die Plattform seriös ist und die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Auf zentrumpro.com präsentiert sich Zentrumpro als „vertrauenswürdiger Partner für Investitionswachstum“. Nach eigenen Angaben soll die Plattform Privatpersonen und Unternehmen weltweit den Zugang zu den Finanzmärkten ermöglichen. Beworben werden unter anderem der Handel mit Aktien, Rohstoffen und Kryptowährungen sowie Forex-Geschäfte und Differenzkontrakte (CFDs).
Zentrumpro stellt dabei insbesondere die angebliche Erfahrung, moderne Technologie, Trading-Signale und verschiedene technische Handelsmöglichkeiten heraus. Nach den Angaben auf der Internetseite soll das Unternehmen bereits seit 2005 bestehen, über 21 Jahre Erfahrung verfügen und rund 18.000 Orders täglich abwickeln.
Gerade solche Angaben sollten Anleger allerdings kritisch hinterfragen. Denn bei einer näheren Betrachtung von Zentrumpro ergeben sich verschiedene Punkte, die gegen eine bedenkenlose Nutzung der Plattform sprechen.
Besonders relevant ist die aufsichtsrechtliche Situation. Die auf Zentrumpro angebotenen beziehungsweise beworbenen Geschäfte umfassen nach den Angaben auf der Plattform unter anderem CFDs und Forex.
Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) sieht für bestimmte Wertpapierdienstleistungen eine Erlaubnispflicht vor. § 15 WpIG bestimmt, dass für die im Gesetz genannten Wertpapierdienstleistungen grundsätzlich eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erforderlich ist. Der Eigenhandel ist in § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG näher geregelt. Finanzielle Differenzgeschäfte werden zudem ausdrücklich als Finanzinstrumente erfasst.
Ob im konkreten Fall eine Erlaubnispflicht besteht, hängt allerdings von der tatsächlichen Ausgestaltung des jeweiligen Geschäftsmodells und der angebotenen Dienstleistung ab. Entscheidend ist deshalb nicht allein die Bezeichnung „Tradingplattform“, sondern insbesondere, welche Leistungen Zentrumpro tatsächlich gegenüber deutschen Kunden erbringt.
Nach den uns vorliegenden Informationen lässt sich für Zentrumpro keine entsprechende Erlaubnis der Bafin feststellen. Anleger sollten daher besonders vorsichtig sein und vor einer Einzahlung überprüfen, ob tatsächlich ein zugelassenes Unternehmen als Vertragspartner auftritt.
Zentrumpro wirbt außerdem mit dem Handel beziehungsweise den Möglichkeiten rund um Kryptowährungen.
Für bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen gilt inzwischen die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR). Nach Art. 59 MiCAR ist für bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen eine entsprechende Zulassung erforderlich. Verstöße gegen die Erbringung beziehungsweise das Angebot von Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung sind nach § 46 KMAG zudem strafbewehrt.
Dabei muss allerdings zwischen dem tatsächlichen Erwerb und Verkauf von Kryptowerten und anderen Geschäftsmodellen, beispielsweise CFDs auf Kryptowährungen, unterschieden werden. Welche aufsichtsrechtlichen Vorschriften konkret Anwendung finden, muss daher anhand des jeweiligen Vertragsmodells und der tatsächlichen Tätigkeit des Anbieters geprüft werden.
Gerade deshalb ist es für Anleger wichtig, nicht lediglich auf Aussagen wie „reguliert“, „sicher“ oder „professionell“ zu vertrauen, sondern die dahinterstehende Gesellschaft und deren Zulassung zu überprüfen.
Wer nach Zentrumpro Erfahrungen, Zentrumpro Kritik oder der Frage sucht, ob Zentrumpro seriös ist, sollte nicht allein auf die professionell wirkende Darstellung einer Handelsplattform vertrauen.
Entscheidend ist vielmehr, wer hinter einer Plattform steht, welche Gesellschaft die angebotenen Finanzdienstleistungen tatsächlich erbringt und ob hierfür eine entsprechende Erlaubnis einer zuständigen Finanzaufsichtsbehörde besteht.
Bei Zentrumpro fällt insbesondere auf, dass auf der Internetseite kein aussagekräftiges Impressum mit einer eindeutig identifizierbaren Betreibergesellschaft und den verantwortlichen Personen vorhanden ist. Eine nachvollziehbare Rechtsform beziehungsweise eine eindeutig benannte Gesellschaft, die als Vertragspartner der Anleger auftritt, ist damit nicht ohne Weiteres ersichtlich.
Für Anleger ist dies ein erhebliches Warnsignal. Bei einem seriösen Finanzdienstleister sollte grundsätzlich nachvollziehbar sein, welches Unternehmen hinter dem Angebot steht, wo dieses seinen Sitz hat und welcher Aufsicht es unterliegt.
Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Angaben zur angeblichen Unternehmenshistorie.
Auf zentrumpro.com wird der Eindruck vermittelt, Zentrumpro verfüge über eine langjährige Marktpräsenz. Unter anderem wird mit 21 Jahren Erfahrung und einer Gründung im Jahr 2005 geworben.
Demgegenüber wurde die Domain zentrumpro.com nach den vorliegenden Informationen erst im Juni 2026 registriert.
Eine neu registrierte Domain beweist für sich genommen selbstverständlich nicht, dass ein Unternehmen unseriös ist. Eine solche Diskrepanz sollte Anleger jedoch dazu veranlassen, die behauptete Unternehmensgeschichte genauer zu überprüfen. Insbesondere müsste nachvollziehbar sein, welche konkrete Gesellschaft bereits seit 2005 tätig sein soll und ob diese Gesellschaft tatsächlich mit der heutigen Plattform verbunden ist.
Fehlt eine eindeutig identifizierbare Betreibergesellschaft, wird eine solche Überprüfung zusätzlich erschwert.
Für Anleger ist auch das fehlende beziehungsweise nicht ausreichend nachvollziehbare Impressum problematisch.
Bei einem Finanzangebot sollte eindeutig feststellbar sein, welches Unternehmen die Dienstleistungen anbietet. Anleger sollten insbesondere wissen, mit wem sie einen Vertrag schließen, an wen sie Zahlungen leisten und gegen wen sie gegebenenfalls Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz richten können.
Ist die Identität des Anbieters dagegen nicht transparent, kann dies die spätere Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erschweren.
Hinzu kommt, dass bei der Domain nach den vorliegenden Informationen ein Anonymisierungsdienst verwendet wurde. Auch dies ist kein alleiniger Beweis für einen Betrug. In Verbindung mit weiteren Auffälligkeiten – insbesondere einer fehlenden transparenten Betreibergesellschaft und einer nicht nachvollziehbaren Unternehmenshistorie – sollte ein solches Merkmal jedoch ernst genommen werden.
Besonders problematisch wird die Situation, wenn Anleger bereits Geld eingezahlt haben und eine Auszahlung nicht oder nur unter zusätzlichen Bedingungen möglich ist.
Bei problematischen Tradingplattformen kommt es nicht selten vor, dass zunächst weitere Zahlungen verlangt werden. Begründet werden diese beispielsweise mit angeblichen Steuern, Gebühren, Liquiditätsnachweisen, Versicherungen oder Freischaltungskosten.
Anleger sollten in einer solchen Situation nicht vorschnell weitere Zahlungen leisten. Stattdessen sollte zunächst geprüft werden, wer tatsächlich hinter der Plattform steht und welche rechtlichen Ansprüche gegen den Betreiber beziehungsweise weitere verantwortliche Personen bestehen.
Je nach Sachverhalt können unter anderem Ansprüche auf Rückzahlung, Schadensersatz oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht kommen. Auch ein unerlaubtes Erbringen erlaubnispflichtiger Wertpapierdienstleistungen kann für die rechtliche Bewertung von Bedeutung sein.
Bei Kryptowerte-Dienstleistungen können darüber hinaus die Vorgaben der MiCAR und des KMAG relevant sein. § 46 KMAG stellt bestimmte Verstöße gegen die Vorgaben der MiCAR unter Strafe.
Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, lässt sich allerdings erst nach Prüfung der konkreten Zahlungen, Verträge, Kommunikation mit Zentrumpro, verwendeten Kontoverbindungen und sonstigen Unterlagen zuverlässig beurteilen.
Die Gestaltung einer Tradingplattform kann professionell wirken und dennoch keine Aussage darüber treffen, ob der dahinterstehende Anbieter tatsächlich seriös ist.
Gerade bei Online-Trading-Angeboten sollten Anleger deshalb verschiedene Punkte prüfen:
Bei Zentrumpro bestehen nach den vorliegenden Informationen insbesondere hinsichtlich der Identität des Betreibers, der Unternehmenshistorie und der aufsichtsrechtlichen Zulassung erhebliche offene Fragen.
Die bisherigen Auffälligkeiten sollten Anleger dazu veranlassen, Zentrumpro und zentrumpro.com besonders kritisch zu prüfen. Die fehlende Transparenz hinsichtlich der Betreibergesellschaft, die nicht nachvollziehbare Unternehmenshistorie und die nach den vorliegenden Informationen nicht feststellbare entsprechende Erlaubnis der Bafin sind Punkte, die gegen eine uneingeschränkte Vertrauenswürdigkeit sprechen.
Wer bereits bei Zentrumpro investiert hat und Schwierigkeiten bei der Auszahlung seines Guthabens hat, sollte die Angelegenheit nicht auf die lange Bank schieben. Gerade bei mutmaßlich problematischen Internethandelsplattformen können schnelle Schritte entscheidend sein.
Wenn Sie bei Zentrumpro Geld investiert haben und Ihre Auszahlung verweigert, verzögert oder von weiteren Zahlungen abhängig gemacht wird, können Sie sich an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Wir prüfen den konkreten Sachverhalt, die vorhandenen Unterlagen und die Zahlungswege und erörtern mit Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Rückforderung Ihres investierten Geldes bestehen. Ziel ist es, berechtigte Rückzahlungs- und Schadensersatzforderungen konsequent gegenüber den Verantwortlichen durchzusetzen.
Ein frühzeitiges anwaltliches Vorgehen kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn bereits größere Beträge investiert wurden oder der Kontakt zum Anbieter zunehmend erschwert wird.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Wir unterstützen Sie – kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich rechtsanwaltliche Unterstützung suchen. Gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Interessen zu vertreten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Anlagerecht beraten wir Sie gerne ausführlich – kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies erstes Gespräch.